Waldbesitzer fordern Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes aus CO2-Abgabe

Bundesweite Informationskampagne „Wald ist Klimaschützer“ startet in NRW

Düsseldorf/ Berlin, 02. September 2020. Der Wald leistet einen erheblichen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzanstrengungen: Jeder Hektar Wald absorbiert im Jahresdurchschnitt 8 Tonnen CO2. Das entspricht nahezu dem durchschnittlichen CO2-Fußabdruck jedes deutschen Bürgers. Mit dem Ersatz fossiler, energieintensiver Rohstoffe durch nachwachsende Holzprodukte aus heimischen Wäldern kann der CO2-Ausstoß weiter gesenkt werden. So entsteht aus unseren nachhaltig bewirtschafteten Wäldern eine gesamte Klimaschutzleistung von jährlich 127 Mio. Tonnen CO2. Gleichzeitig wird es für Waldeigentümer angesichts der Krise im Wald zunehmend schwieriger, diese CO2-Leistung künftig durch die Pflege und Bewirtschaftung der Wälder weiterhin sicherzustellen. Um für die Gesellschaft und die Natur auch künftig diese CO2-Benefits zu erhalten, bedarf es daher einer Anerkennung der Klimaschutzleistungen des Waldes. Deshalb fordern die über 2 Millionen Waldbesitzer künftig eine angemessene Honorierung der Klimaschutzleistungen aus der CO2-Abgabe.

Die Zahl „8“ – Stichwort Tonnen – steht darum auch im Mittelpunkt einer Informationskampagne, mit der die Waldbesitzer die Öffentlichkeit auf ihre Belange und die notwendige Pflege des Waldes hinweisen. Denn der „Wald ist Klimaschützer“, so auch der Name der Kampagne. Der gesamte Kohlenstoffeffekt von Wald und Holz lässt sich wie folgt aufschlüsseln: Der Wald speichert 58 Mio. Tonnen CO2/ Jahr. Zusätzlich werden durch Holzverwendung und Substitutionen 69 Mio. Tonnen CO2/ Jahr gebunden. Somit kommt man auf eine Gesamtabsorption des Waldes und seiner Leistungen von 127 Mio. Tonnen CO2/ Jahr.

Aus diesem Grund bekräftigen die Verbände der Waldbesitzer in Ratingen ihre Forderung, das forstliche Engagement in Zukunft aus der CO2-Abgabe zu honorieren. Ein schlüssiges Modell liegt seit längerem auf dem Tisch und orientiert sich an dem stofflichen Anteil des zuwachsenden Holzes, der nicht energetisch genutzt wird. Demnach werden pro Hektar Wald und Jahr der ab 2021 festgelegte Preis von 25 EUR für eine Tonne CO2 mit 4,5 multipliziert, was einer Honorierung von 112,50 EUR pro Jahr und Hektar entspricht. Diese Klimaleistungsprämie steigt mit dem festgelegten Anstieg des CO2-Preises auf 55 EUR im Jahr 2025 auf knapp 250 EUR pro Hektar und Jahr.

«Mit dem Einstieg in eine CO2-Bepreisung ist es logisch und gerecht, dass auch die CO2-Speicherung einen Preis erhält. Als größte CO2-Senke überhaupt ist die Forstwirtschaft „Stakeholder Nr.1“ in Sachen Klimaschutz des Landes», erklärt Max Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst NRW und Bund. «Dieser nationale Beitrag braucht aber ein verlässliches Modell, das die Waldbauern in ihrem Klimaschutz kontinuierlich unterstützt und die Existenz ihrer Wälder sichert», so Elverfeldt weiter.

Ferdinand Funke, stellv. Vorsitzender des Waldbauernverbandes NRW: «Der Wald ist jedem von uns ein verlässlicher Klimaschützer, und schon deshalb geht er uns alle an. Wir fordern die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, sich für eine angemessene Honorierung der Klimaschutzleistung unserer Wälder einzusetzen und die fortlaufende Arbeit der Waldbauern aus Mitteln der CO2-Abgabe zu unterstützen.»

Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, hebt hervor: «Die Waldeigentümer bewirtschaften ihre Wälder nachhaltig und generationenübergreifend. Das ist aktiver Klimaschutz, der allen Menschen zu Gute kommt. Diese Leistung muss honoriert werden, damit die Waldeigentümer auch in Zukunft für die Stabilisierung und Klimafestigkeit der Wälder sorgen können», so von der Marwitz, dessen Bundesverband die Anliegen von rund zwei Millionen Waldbesitzern in Deutschland vertritt.

Weitere Informationen und Bildmaterial finden Sie unter: www.wald-ist-klimaschützer.de

Pressemitteilung vom 02.09.2020

Familienbetriebe Land und Forst NRW lehnen Schaffung eines Waldfonds ab – Kritik an Grünen-Vorschlag

Düsseldorf, 19.05.2020. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW lehnen einen von den Grünen vorgeschlagenen Waldfonds über 400 Millionen Euro zum Kauf privater Waldflächen ab. Diese sollen dann sich selbst überlassen werden, so ein Antrag der Partei. Darüber will morgen (20. Mai) der Landtag in einer Anhörung in Düsseldorf beraten. Hintergrund ist, dass Sturm, Dürre und Borkenkäfer den Wäldern in NRW seit 2018 schwere Schäden zugefügt und private Waldbesitzer diese trotz staatlicher Hilfen oft nicht mehr aufforsten können.
Die Familienbetriebe sprechen sich gegen diesen Fonds aus und wollen das Geld lieber als Unterstützung an die Waldbesitzer ausgezahlt sehen. Davon gibt es in NRW rd. 150.000. Diese bewirtschaften ihre Wälder nachhaltig und konnten sie bisher über die Holzeinnahmen finanzieren. Gleichzeitig konnte der Wald jahrzehntelang von der Gesellschaft zu Erholungszwecken genutzt werden und ist mit seiner CO2-Senke (acht Tonnen pro Hektar!) einer der wichtigsten Klimaschützer überhaupt. Dazu der stellv. Vorsitzende der Familienbetriebe NRW, von Bockum-Dolffs: „Es ist nun an der Zeit, die Waldbesitzer beim Wiederaufbau und Erhalt der Wälder auch finanziell zu unterstützen. Unsere Wälder binden jährlich 14 Prozent der gesamten CO2-Emissionen. “ An der Stelle würden die 400 Mio. Euro einen konkreten Beitrag leisten, denn der nachhaltig bewirtschaftete Wald trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Auch sei die Artenvielfalt im bewirtschafteten Wald in der Regel höher als in einem sich selbst überlassenen Wald, so die Familienbetriebe. Wenn ein Waldbesitzer tatsächlich verkaufen will, so der Verband, gebe es zudem noch einen funktionierenden Markt für Waldflächen und Personen, die ihr Geld in Wälder investieren möchten. Es besteht mithin keine Notwendigkeit, über einen vom Land finanzierten Fonds regulierend in ein bestehendes und noch funktionierendes System einzugreifen, so die Kritik der Familienbetriebe.

Pressemitteilung vom 19.05.2020

Wissenschaft bestätigt Forderung nach Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes

Düsseldorf, 12. Mai 2020. Die Familienbetriebe Land und Forst sehen sich in ihrer Forderung nach einer Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes durch eine Stellungnahme des „Wissenschaftlichen Beirats Waldpolitik“ zur Waldstrategie 2050 bestätigt. „Der Beirat stellt fest, dass die Klimasenke Wald und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel gefährdet ist, wenn die nachhaltige Waldbewirtschaftung für die Waldbesitzer wirtschaftlich unattraktiv wird“, sagt Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.

Laut Wissenschaftlichem Beirat Waldpolitik sei es aufgrund der sinkenden Holzerlöse fraglich, ob die Waldbesitzer trotz der vorhandenen Förderinstrumente auch zukünftig noch in der Lage sein werden, der Gesellschaft die Ökosystemleistungen wie bisher kostenfrei bereitzustellen. „Das Cluster Wald und Holz kompensiert rund 14 Prozent der Emissionen in Deutschland. Diese Klimaschutzleistung gibt es bisher zum Nulltarif“, so Elverfeldt. Dieses Modell sei aber langfristig in Gefahr. Betroffen sind insbesondere Privatwaldbesitzer mit mittleren und größeren Betrieben, für die der Wald eine wesentliche Einkommensquelle darstellt.

Konkret schlägt Elverfeldt vor, die Honorierung an die CO2-Bepreisung zu koppeln und aus den Einnahmen des Energie- und Klimafonds zu finanzieren: „Im Mittelwert werden pro Hektar Wald rund acht Tonnen Kohlenstoff im Jahr gespeichert. Bei dem aktuellen Preis eines Zertifikats im Emissionshandel von 25 Euro pro Tonne CO2 ergibt dies eine Honorierung von 200 Euro pro Jahr und Hektar.“

Die Familienbetriebe Land und Forst vertreten die Interessen von Betrieben, hinter denen rund 50.000 Eigentümer, Familienmitglieder und Mitarbeiter stehen.

Pressemitteilung vom 12.05.2020

Waldbauern in NRW besorgt – Borkenkäfer und Corona-Folgen bedrohen Existenz vieler Betriebe

Düsseldorf, 17.04. 2020. Besorgt schauen die Waldbauern in NRW auf die aktuelle Situation in den Wäldern des Landes. Das aktuell trockene und warme Wetter lässt den Borkenkäfer schon jetzt fliegen. Mittlerweile ist der Schädling auch in Regionen über 400 Meter aktiv; einer Höhe, in der man bisher davon ausging, verschont zu bleiben. Die Waldbauern in NRW erwarten, dass in 2020 erneut über 15 Mio fm (Festmeter) Fichte durch Käferbefall bzw. Trockenheit geschädigt werden. Ähnlich groß war bereits der Schaden im vergangenen Jahr, d.h. in einigen Monaten werden dann 40% oder mehr des Fichtenbestandes bzw. 15% der Gesamtwaldfläche in NRW vernichtet sein. Dazu Philipp Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbandes NRW: „Es stellt sich die Frage, ob wir uns in NRW komplett von der Fichte verabschieden müssen. Schon jetzt liegt der Schaden in den Wälder durch Dürre, Sturm und Borkenkäfer aus den Jahren 2018-2020 bei 2,1 Mrd. Euro“.

Durch die daraus entstandenen Überkapazitäten sowie einen Corona-bedingten Nachfragerückgang aus der der Holz- und Sägeindustrie sowie nachgelagerten Märkten gibt es quasi keine Nachfrage mehr und die Preise für Holz sind im Keller. Auch der Absatz von Schadholz nach China funktioniert seit Wochen nur schleppend. Waldbauern erhalten zwar Hilfen zur Beseitigung der Schäden durch Borkenkäfer und zur Wiederaufforstung, doch es muss stark angezweifelt werden, ob viele der Waldbauern die notwendigen Eigenanteile der Förderung für die Räumung und Neupflanzung der Schadflächen sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten der Wälder überhaupt noch aufbringen können. „Diese Entwicklung bedroht die Existenz vieler Betriebe“, so Heereman. Er plädiert dafür, dass die vorhandenen Hilfsgelder aus dem Förderprogramm von Bund und Ländern über 800 Millionen Euro zügig und unbürokratisch auf die Fläche und in die Betriebe müssten. „Dem Wald und den Waldbauern wäre am besten geholfen, wenn es jetzt genauso unbürokratisch ablaufen würde wie bei den Corona Sofort-Hilfen für die anderen Wirtschaftsbereiche“, so Heereman. „Das muss jetzt schnell gehen: sonst übernimmt der Borkenkäfer wieder das Kommando im Wald.“

Die Familienbetriebe Land und Forst NRW erneuern in diesem Zusammenhang die Forderung nach einer Honorierung der CO2-Senke des Waldes. Der Wald schaffe wertvolle Leistungen für unser Ökosystem. Ohne gesunde, multifunktionale Wälder leiden der Klimaschutz, die Artenvielfalt, das saubere Grundwasser und die Luft. Die Wälder in Deutschland binden mehr als 127 Millionen Tonnen CO2 und damit rund 14 Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft „Diese gilt es künftig aus der CO2 Bepreisung zu honorieren“, so der Vorsitzende Familienbetriebe, Max Elverfeldt. Ein schlüssiges Modell liege seit längerem auf dem Tisch: acht Tonnen C02 pro Hektar x 25 Euro = 200 EUR pro Hektar und Jahr. Elverfeldt weiter: „Die Forstwirtschaft ist der größte CO2-Senker in unserem Land. Deshalb brauchen wir jetzt ein verlässliches Modell, das die Waldbauern für ihren wichtigen Beitrag zum Klimaschutz kontinuierlich unterstützt und deren Betrieben die Existenz sichert“.

Pressemitteilung vom 17.04.2020

Die Klimaschutzleistung der deutschen Wälder muss endlich anerkannt und honoriert werden

Deutsche Wälder entziehen der Atmosphäre jährlich über 127 Mio. Tonnen CO2

Düsseldorf/Berlin, 10. März 2020. Anlässlich einer Podiumsdiskussion in Berlin haben die Verbände des ländlichen Raums ihre Forderung wiederholt, dass die Klimaschutzleistung der deutschen Wälder anerkannt und honoriert werden muss. Das Cluster Forst & Holz ist ein aktiver Klimaschützer, der mehr als 127 Millionen Tonnen CO2 und damit rund 14 Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft bindet.

„Mit der Bewirtschaftung und Pflege des Waldes erbringt der Waldbauer eine Klimaleistung für die Gesellschaft, die bislang für die Allgemeinheit umsonst war und seit jeher als selbstverständlich wahrgenommen wird“, sagt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. Das Klimapaket der Bundesregierung sehe nun vor, dass diejenigen bezahlen müssen, die CO2 emittieren. Somit sei die logische Konsequenz, dass diejenigen honoriert werden, die CO2 binden. „Nur damit kann die Bewirtschaftung des Waldes und damit die Sicherung der wichtigen CO2-Senke Wald dauerhaft gewährleistet werden.“ Dies gelte auch deshalb, weil der Wald, wie die vergangenen zwei Jahre mehr als deutlich gezeigt haben, der Hauptleidtragende des Klimawandels ist.

„Die Bewirtschaftung des Waldes ist tatsächlich aktiv betriebener Klimaschutz. Die Forstwirtschaft ist der größte CO2-Senker in unserem Land. Deshalb brauchen wir jetzt ein verlässliches Modell, das die Waldbauern für ihren wichtigen Beitrag zum Klimaschutz kontinuierlich unterstützt“, sagt Franz Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt. Im Rahmen einer CO2-Bepreisung muss eine Honorierung der Ökosystemleistung „CO2-Speicherung“ eingeführt werden. Im Mittelwert werden pro Hektar Wald rund acht Tonnen Kohlenstoff im Jahr gespeichert. Bei dem aktuellen Preis eines Zertifikats im Emissionshandel von 25 Euro pro Tonne CO2 ergibt dies eine Honorierung von 200 Euro pro Jahr und Hektar. „Ein genaues Berechnungsmodell muss auf Basis der Bundeswaldinventur und der Forsteinrichtungen vom Bundesforstministerium in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft entworfen werden“, so Salm.

In der Politik wird diese Position in einigen Bundesländern durchaus geteilt. Allen voran haben sich Land Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz positiv zu dem Modell einer Honorierung geäußert. Tatsächlich ist der Wald der größte Speicher von Kohlenstoff in Deutschland. In seinen Bäumen und Böden sind 2,5 Milliarden Tonnen Kohlenstoff gebunden. Zu der gespeicherten Menge an Kohlenstoff kommen jedes Jahr im Zuge des Waldwachstums rund 60 Millionen Tonnen CO2 hinzu. Darüber hinaus spart die Verwendung von Holz jährlich rund 66 Millionen Tonnen CO2 und bindet jedes Jahr rund 3 Millionen Tonnen CO2 langfristig in Holzprodukten. Damit ist das Cluster Forst & Holz ein bedeutender Klimaschützer, der mehr als 127 Millionen Tonnen CO2 und damit rund 14 Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft bindet.

Nur ein bewirtschafteter Wald kann CO2 dauerhaft in Holzprodukten binden. Dagegen ist nicht bewirtschafteter Wald klimaneutral. Er setzt durch Zerfallsprozesse auf Dauer so viel CO2 frei wie er bindet. Die Produktsenke und die Substitution entfallen bei ihm, da die Stilllegung die Nutzung von Holz komplett ausschließt. Die Absicht in Deutschland weitere 600.000 ha Wald still zu legen, würde bedeuten, jährlich auf den Entzug von ca. 4 bis 5 Millionen Tonnen CO2 zu verzichten. Zum Vergleich: Der Verzicht auf alle innerdeutschen Flüge würde etwa 2,5 Millionen Tonnen CO2 einsparen.

Pressemitteilung Fablf vom 10.03.2020

Höherer CO2 Preis – Familienbetriebe Land und Forst erneuern Forderung nach Prämie für die CO2 Senke des Waldes

Berlin/Düsseldorf, 16.12.2019. Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Elverfeldt, erneuert vor dem Hintergrund des in der Bund-Länder-Runde vereinbarten höheren CO2 Preises seine Forderung nach einer Prämie für die CO2 Senke des Waldes. Wenn der Einstieg für die Tonne CO2 bei nunmehr 25 statt 10 Euro liegt und schrittweise auf 55 Euro erhöht werden soll, darf die Honorierung der Ökosystemleistung „CO2-Speicherung“ des Waldes keine Frage mehr sein. So habe das Land NRW diesen Vorschlag zu Recht auf die bundespolitische Ebene gehoben. Bei dem aktuellen Preis eines Zertifikats im Emissionshandel von 25 Euro pro Tonne CO2 ergibt dies eine Honorierung dieser Ökosystemleistung von 125 Euro pro Jahr und Hektar. Dies sei eine vernünftige Richtschnur, so Elverfeldt. Es gilt jetzt rasch ein verlässliches Modell zu verabschieden, um die Waldbauern für ihren wichtigen gesellschaftlichen Beitrag mit einer CO2 Prämie kontinuierlich zu unterstützen.
Elverfeldt betonte in dem Zusammenhang die Ökosystemleistungen des Waldes. In seinen Bäumen und Böden sind 2,5 Milliarden Tonnen Kohlenstoff gebunden. Zu der gespeicherten Menge an Kohlenstoff kommen jedes Jahr im Zuge des Waldwachstums rund 60 Millionen Tonnen CO2 hinzu. Darüber hinaus spart die Verwendung von Holz jährlich rund 66 Millionen Tonnen CO2 und bindet jedes Jahr rund 3 Millionen Tonnen CO2 langfristig in Holzprodukten. Damit ist das Cluster Forst & Holz ein bedeutender Klimaschützer, der mehr als 127 Millionen Tonnen CO2 und damit rund 14 Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft bindet.

Pressemitteilung FabLF vom 16.12.2019

Waldpakt NRW – Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen Initiative der Landesregierung

Düsseldorf, 10.12.2019. Sturmschäden, Dürre und ein massiver Schädlingsbefall durch den Borkenkäfer haben in den Wäldern Nordrhein-Westfalens zu einer Jahrhundertkatastrophe geführt. Allein in der Fichte liegen die Schäden aus 2018 und 2019 bei über 18,7 Millionen Kubikmeter Schadholz und die lange Trockenheit hat zudem zu einem teils weitflächigen Absterben von Laubbäumen wie Buche und Eiche geführt. „Das ist eine desaströse biologische Situation“, so der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst in NRW, Max Elverfeldt, der sich bedankt, dass die Landesregierung die Waldbesitzer bei der Beräumung und Wiederaufforstung der geschädigten Wälder unterstützt. Er ist sicher, dass man auch in der laufenden Diskussion zur Ausgestaltung der diesbezüglichen Förderrichtlinien eine gemeinsame Lösung finden wird. „Die Waldbauern und Familienbetriebe können die Folgen des Klimawandels nicht allein tragen“, so Elverfeldt. Er lobt daher, dass es gelungen ist, alle im Wald engagierten Gruppen für den Waldpakt gewinnen zu können.
Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst NRW weiter: „Da der Wald in seiner Funktion als Klima- und Bodenschützer, Wasserspeicher, Rohstofflieferant und Erholungsort einen existenziellen Beitrag für die gesamte Gesellschaft leistet, ist es richtig, dass diejenigen, die ihn pflegen und erhalten, jetzt Unterstützung von Bund und Land erfahren“. Die Familienbetriebe unterstützen daher die Initiative der Landesregierung nach einer sog. „Baumprämie“ für die CO2 Senke des Waldes und gehören gerne zu den Mitunterzeichnern des Waldpakts NRW.

Pressemitteilung FabLF vom 10.12.2019

Waldgipfel NRW – Familienbetriebe Land und Forst begrüßen Forderung des Landes nach einer CO2 Prämie für den Wald

Düsseldorf, 11. November 2019. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen die Ankündigung von NRW-Umweltministerin Heinen-Esser, sich für eine Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes einzusetzen. Hierzu will sie die Idee einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Bundesforstministerin Klöckner herantragen. Zuvor hatte sich auch Ministerpräsident Laschet für den Gedanken einer CO2 Prämie stark gemacht. „Ein klimaangepasster Waldumbau erfordert einen langen Atem und bedarf einer verlässlichen Partnerschaft zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft. Wenn die öffentliche Hand die Kohlenstoffsenke des Waldes bereits in internationalen Konventionen in die Klimaleistungen der Bundesrepublik einpreist, muss diese auch entsprechend vergütet werden“, betont der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt.

Ein genaues Berechnungsmodell auf Basis der Forsteinrichtung müsse nun schnellstmöglich entworfen werden. „Ein Entwurf des „Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik“ liegt bereits vor. Darin heißt es, dass die Mittel den bewirtschafteten und aktiv gepflegten Flächen zufließen sollen. Weitere Ökosystemleistungen müssen nun in dieses System integriert werden“, erklärt Elverfeldt. „Im Mittelwert werden pro Hektar Wald fünf Tonnen Kohlenstoff im Jahr gespeichert. Bei dem aktuellen Preis eines Zertifikats im Emissionshandel von 25 Euro pro Tonne CO2 ergibt dies eine Honorierung dieser Ökosystemleistung von 125 Euro pro Jahr und Hektar.“

Pressemitteilung FabLF vom 11.11.2019

Kritik der Familienbetriebe an Grundsteuerreform – Denkmaleigentümern droht Abgabenerhöhung von 40 Prozent

Düsseldorf, 05.09.2019. Wenn der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform die Besonderheiten von Baudenkmalen nicht mehr berücksichtigt, kann dies bei den betroffenen Denkmaleigentümern zu einer Abgabenerhöhung von bis zu vierzig Prozent führen. Davor warnen die Familienbetriebe Land und Forst NRW anlässlich des Tages des Offenen Denkmals am kommenden Sonntag. Gemeinsam mit anderen Denkmalpflegeinitiativen hat sich der Bundesverband mit einem Brief an den Finanzausschuss gewandt. Anstelle der entfallenden Ermäßigungsmöglichkeiten schlagen die Familienbetriebe einen pauschalen Denkmalabschlag von 25 Prozent vor. Eine solche unbürokratische Lösung entspräche der vergleichbaren, ebenfalls gemeinwohlorientierten Regelung für den geförderten Wohnbau und wäre für die knapp vier Prozent der unter Denkmalschutz stehenden Immobilien einfach umsetzbar.

Mit dem Denkmalabschlag könnten nicht nur die typischen Belastungen von Baudenkmalen, wie Überalterung, Übergröße, nicht behebbare Baumängel, organischer Aufbau der Raumanordnung und nicht nutzbare Räume ausgeglichen werden. Auch die bekannten Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, Nutzungseinschränkung und große Unterhaltslasten würden mit dem Denkmalabschlag anerkannt und honoriert. „Wichtig sei dabei eine einheitliche und bundesweite Regelung über das Steuerrecht“, so der Vorsitzende der Familienbetriebe, Max von Elverfeldt.

Er weist mit Blick auf den Tag des Offenen Denkmals darauf hin, dass zwei Drittel der fast 800.000 Baudenkmale in Deutschland in privater Hand sind. Es sind die privaten Denkmaleigentümer, die den wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes leisten. Dazu zählen nicht nur die Besitzer von Schlössern und Burgen, sondern die Eigentümer von Hunderttausenden denkmalgeschützter Fachwerkbauten, ländlichen Anwesen, Bürgerhäusern, gründerzeitlichen Reihenhäusern und historischen Handwerker- und Kaufmannshäusern.

Der Appell an die Bundesregierung, die Interessen der Denkmaleigentümer bei der Grundsteuerreform zu berücksichtigen, wird gemeinsam vertreten von den Familienbetrieben Land und Forst, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, der Interessengemeinschaft Bauernhaus, dem Bund Heimat und Umwelt in Deutschland und der Deutschen Burgenvereinigung.

Pressemitteilung FabLF vom 05.09.2019

Familienbetriebe Land und Forst NRW unterstützen Forderung nach Zeitaufschub bei der Düngeverordnung

Münster/Düsseldorf, 04.04.2019. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW unterstützen die Forderung von Politikern insbesondere der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, eine Nachschärfung der Düngeverordnung auf EU-Ebene bis 2020 zu verschieben. Die Agrarpolitiker hätten sich an die CDU/CSU-Abgeordneten im Europaparlament gewandt und diese um Unterstützung gebeten. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag seien vor einer erneuten Novellierung der Düngeverordnung die Ergebnisse des nächsten Nitratberichts abzuwarten, so die Forderung. Bis zum Vorliegen dieses Berichts seien neue Maßnahmen auszusetzen und die bereits 2017 verschärfte Düngeverordnung müsse erstmal wirken können.

Dazu Max von Elverfeldt, der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst in NRW bei der Kundgebung in Münster: „Natürlich muss Deutschland den EU-Vorgaben gerecht werden. Es dürfe aber keine Benachteiligung gegenüber anderen Mitgliedstaaten eintreten, die teils ganz andere und wesentlich niedrigere Grenzwerte bei der Düngeverordnung haben. In einer inzwischen auch europaweit integrierten Landwirtschaft müsse gleiches Recht für alle gelten“. Diese einheitlichen Regeln gilt es in den kommenden zwei Jahren herzustellen, so Elverfeldt.

Pressemitteilung FabLF vom 04.04.2019

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen neues Landesjagdgesetz

Studie: Jagdrecht durch Grundgesetz geschützt
Düsseldorf, 20.02.2019. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen den Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz (LJG), der nun ins Plenum geht. „Die Landesregierung hält Wort und geht mit dem Landesjagdgesetz die erste der zugesagten Gesetzesänderungen im Bereich der Natur- und Umweltpolitik an“, so der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt. Für den nun folgenden parlamentarischen Prozess appelliert Elverfeldt an die Landtagsabgeordneten, sich nicht von dem eingeschlagenen Weg abbringen zu lassen und das Landesjagdgesetz wieder näher am Bundesjagdgesetz auszurichten. Ein Beispiel sei die beschlossene Erleichterung bei der Prädatorenbejagung. Hier habe das in der letzten Legislaturperiode geänderte Landesjagdgesetz in der Praxis deutliche Mängel aufgewiesen. So sei es kontraproduktiv, das Anlegen von Lerchenfenstern und Blühstreifen als Rückzugsort für Bodenbrüter wie Lerche oder Rebhuhn auf der einen Seite staatlich zu fördern und auf der anderen Seite gleichzeitig deren ärgsten Fressfeind, den Fuchs, sich unkontrolliert vermehren zu lassen. Die Regulierung der Raubtierbestände sei eine wichtige Grundlage für die Artenvielfalt in Wald und Feld, so Elverfeldt.
Ohnehin seien Änderungen am Landesjagdgesetz in NRW unausweichlich, so eine Studie der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Johannes Dietlein und Dr. Judith Froese. Sie und die weiteren Autoren des interdisziplinär angelegten Buches „Jagdliches Eigentum“ – erschienen im Springer-Verlag – unterstreichen die Garantie auf Eigentum durch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz. Das Jagdrecht ist klar als ein Teil dieses Eigentums definiert und als solches durch das Grundgesetz geschützt. „Eigentum ist keine in den Händen der Politik liegende Modelliermasse. Und dies gilt insbesondere für das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht; denn beide Rechte stellen Eigentumsrechte im Sinne der Verfassung dar“, beschreibt es der Jenaer Universitätsprofessor Dr. Michael Brenner. Brenner weiter: „Das Jagdrecht ist und bleibt essentieller Bestandteil der Eigentumsgarantie und steht als solches nicht zur Disposition des Gesetzgebers.“ Das Jagdrecht stellt damit ein durch den Gesetzgeber näher ausgeformtes Nutzungsrecht an Grund und Boden dar. Die Nutzbarkeit – auch die jagdliche – des Grundeigentums ist Bestandteil dieses Eigentums.
„Dies bedeute“, so Elverfeldt, „dass sich der Gesetzgeber in den Ländern in diesem Themenbereich an die verfassungsrechtlichen Leitplanken halten müsse und nur beschränkte rechtliche Bewegungsfreiheit habe. Novellierungen des Jagdrechts müssen sich stets an der Eigentumsgarantie und den Voraussetzungen messen lassen, die für Einschränkungen des Eigentums gelten. Dies sei bei dem bislang geltenden Landesjagdgesetz nicht der Fall gewesen und insofern sei es folgerichtig, dies nun neu auszurichten.“
Die Familienbetriebe weisen darauf hin, dass das Interesse an der Jagd ungebrochen sei: die Zahl der Jägerinnen und Jäger in Deutschland war mit fast 400.000 nie so hoch wie heute; davon mit über 91.000 die meisten in Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich begrüßen die FABLF, dass die im Mai 2017 gewählte NRW-Landesregierung zu einer kooperativen Haltung gegenüber den Verbänden des ländlichen Raums und deren mehr als 600.000 Mitgliedern gefunden hat sowie deren Arbeit für den Naturschutz und die lokale Artenvielfalt hervorhebt.

Pressemitteilung FabLF vom 20.02.2019

Elverfeldt im Vorsitz der Familienbetriebe Land und Forst NRW bestätigt

Düsseldorf, 07.02.2019. Max von Elverfeldt (55) ist von der Mitgliederversammlung der Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) NRW als deren Vorsitzender bestätigt worden. Stellvertreter des Land- und Forstwirts aus Weeze (Niederrhein) sind Cornel Lindemann-Berk (57), Landwirt aus dem Raum Köln, und Florens von Bockum-Dolffs (44), Rechtsanwalt und Syndikus der von Mellin‘schen Stiftung mit Sitz in Werl.

Die FABLF unterstützen Land- und Forstbetriebe sowie deren Eigentümer bei der Bewältigung der wachsenden Aufgaben und ihrer Verantwortung in der Gesellschaft. Im ständigen Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Bevölkerung engagieren sich die FABLF für unternehmerische Freiheit und die verantwortungsvolle, generationenübergreifende Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Kulturlandschaften und Flächen ihrer Mitglieder. Ein aktuelles Augenmerk gilt der von der Landesregierung geplanten Novellierung von Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz sowie der Überarbeitung des Landesentwicklungsplans. Für diese Schritte haben sich die FABLF seit Jahren eingesetzt.

Grundsätzlich begrüßen die FABLF, dass die im Mai 2017 gewählte NRW-Landesregierung zu einer kooperativen Haltung gegenüber den Verbänden des ländlichen Raums und deren mehr als 600.000 Mitgliedern gefunden hat sowie deren Arbeit für den Naturschutz und die lokale Artenvielfalt hervorhebt, so auch die persönliche Botschaft an die NRW-Umweltministerin Heinen-Esser. Die traf sich im Anschluss an die Mitgliederversammlung zu einem Austausch mit den Land- und Forstwirten. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die katastrophalen Auswirkungen der Dürre 2018 für den Wald und das gesamte Cluster Holz, die drohende Afrikanische Schweinepest sowie die anstehende Überarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes.

Pressemitteilung FabLF vom 07.02.2019

1,5 Milliarden Borkenkäfer in 2019 befürchtet – dramatische Situation in NRW-Wäldern

Düsseldorf, 31. Oktober 2018. Angesichts schwerer Stürme im Frühjahr sowie der monatelangen Trockenheit mit jetzt massivem Schädlingsbefall durch den Borkenkäfer warnen die Waldbauern in NRW und die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) vor der dramatischen Situation in den Wäldern Nordrhein-Westfalens. Auf den Jahrhundertsommer 2018 folgt nun die Jahrhundertkatastrophe im Wald, so ein gemeinsamer Weckruf beider Verbände.
Der Borkenkäfer hat in NRW bereits über zwei Mio. Festmeter Fichtenholz befallen und im nächsten Frühjahr wird es noch mehr werden. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass die lange Trockenheit auch zu einem Absterben von Laubbäumen wie Buche und Eiche führen wird. In den geschwächten Bäumen haben die Schädlinge aktuell ideale Bedingungen für die Vermehrung in den Wäldern. Dies führt zu einem hohen Ausgangsbestand im kommenden Frühjahr. Einer aktuellen Schätzung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zufolge könnte die Population im nächsten Jahr auf über 1,5 Milliarden Borkenkäfer im Wald wachsen. „Das könnte die kompletten Fichtenbestände vernichten“, erklärt der Vorsitzende der FABLF NRW, Max von Elverfeldt. Zwar werden Fichten vielerorts nicht als die beliebtesten Bäume angesehen, sie werden aber nun mal dringend in der Sägeindustrie benötigt und sind in den nordrhein-westfälischen Wäldern bislang die leistungsfähigsten CO2-Speicher“, so Elverfeldt weiter.
Der Vorsitzende des Waldbauernverbandes (WBV) NRW, Philipp Freiherr Heereman, schätzt in einem aktuellen Positionspapier die gesamte Schadholzmenge für 2018 in NRW sogar auf 4,3 Mio. Festmeter – neben dem Borkenkäfer sind auch die Schäden aus dem Sturm Frederike Anfang des Jahres zu berücksichtigen. Das ist eine „desaströse biologische Situation“, so Heereman in dem Papier, das sein Verband an die NRW-Landesregierung und das Parlament gerichtet hat.
Zur Sicherung der biologischen Überlebensfähigkeit des Waldes sowie der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit der Familienbetriebe im Cluster Wald & Holz NRW fordert der Waldbauernverband vom Land NRW Unterstützung bei der Bewältigung der Schäden durch Sturm und Dürre; hierbei geht es insbesondere um Hilfen für die Eindämmung der weiteren Ausbreitung der Käferkalamität. Jetzt gelte es, dass die von der Landesregierung richtigerweise eingesetzte Task Force schnell und wirksam ihre Arbeit aufnehme und die Waldbauern bei den dringenden Maßnahmen wie die Aufarbeitung, Lagerung und Abtransport des geschädigten Holzes wirksam unterstützt. Dabei gilt es auch Hilfen für die notwendigen Neuanpflanzungen im Blick zu haben.
„Die Waldbauern können die Folgen des Klimawandels nicht allein tragen“, so auch Elverfeldt. Der Schaden, der in diesem Jahr in den Wäldern entstanden ist, ist um ein Vielfaches höher und ökologisch dramatischer als der in der Landwirtschaft, für die Bund und Länder kurzfristig 340 Mio. Euro an Hilfszahlungen freigegeben haben. Knapp zwei Drittel der Wälder in NRW gehören über 150.000 privaten Waldeigentümern – die dürfe das Land jetzt nicht allein lassen, so der dringende Appell der Verbandsvorsitzenden Heereman und Elverfeldt. Da der Wald in seiner Funktion als Klima- und Bodenschützer, Wasserspeicher, Rohstofflieferant und Erholungsort einen existenziellen Beitrag für die gesamte Gesellschaft leistet, müssen diejenigen, die ihn pflegen und erhalten, jetzt Unterstützung von Bund und Land erfahren.

Pressemitteilung FabLF vom 31.10.2018

Denkmalschutz ist Verfassungsauftrag in NRW – Bauministerin Scharrenbach im Dialog mit privaten Denkmaleigentümern

Meerbusch/Euskirchen/Düsseldorf, 23.10.2018. Auf Einladung der Deutschen Burgenvereinigung und der Familienbetriebe Land und Forst NRW trifft sich die für den Denkmalschutz zuständige Bauministerin des Landes, Ina Scharrenbach, mit privaten Denkmalbesitzern in Meerbusch und Euskirchen. Ziel des gemeinsamen Tagesprogramms: Mehr über die Anliegen der Denkmaleigentümer vor Ort erfahren und ins Gespräch kommen. Dies sei wichtig, denn in NRW, so die Burgenvereinigung und die Familienbetriebe, stehe der Denkmalschutz in der Landesverfassung: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände“, heißt es dort. Begleitet wird die Reise der Ministerin auch von der Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke und dem Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Lutz Heitmüller.
Alle begrüßen es, dass Ministerin Scharrenbach sich in diesem Jahr erneut mit privaten Denkmalbesitzern trifft. Vor einigen Monaten hatte es einen ähnlichen Austausch in Rheda-Wiedenbrück in OWL gegeben. Und dass die Besichtigungstour durch Euskirchen führt, ist kein Zufall – allein in Euskirchen stehen 12 Burgen. Auch sonst ist NRW reich an Baudenkmälern: es gibt insgesamt 82.238 Baudenkmäler, von denen 64.066 – also gut drei Viertel – Privatpersonen gehören. 7.135 sind im Eigentum von Kirchen, 9.423 Objekte gehören den Kommunen, 1.028 dem Land und 586 dem Bund.
Viele private Denkmäler in NRW sind dabei vom Verfall bedroht. Trotz aller Bemühungen und privaten Anstrengungen fehlt es den Eigentümern oft an finanziellen Mitteln für den denkmalgerechten Erhalt der historischen Bausubstanz. Die historische Beschaffenheit der Objekte führe zwar von Fall zu Fall zu selektiven Lösungen. So gebe es beispielsweise das Darlehnsprogramm der NRW-Bank für selbst genutzte Baudenkmäler, dieses werde allerdings nur wenig genutzt. Hier konnte Frau Ministerin Scharrenbach einen Überblick gewinnen, warum das Programm aus Sicht der Denkmalbesitzer, besonders für die kleinen denkmalgeschützten Privathäuser, nicht attraktiv ist.
„Bei Darlehen scheuen die privaten Denkmalbesitzer oft die langfristigen finanziellen Bindungen“, so Detmar Westhoff, der Vorsitzende der Burgenvereinigung im Rheinland, und plädierte für einfache Regelungen wie Zuschüsse. Diese Auffassung findet Unterstützung bei Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst in NRW, der begrüßte, dass die neue Landesregierung nach der Wahl 2017 die Finanzmittel für die Denkmalpflege wieder erhöht hat.
„Wir müssen aber auch über die behördlichen Auflagen sprechen, die mit dem Denkmalschutz einhergehen“, sagt von Elverfeldt und spricht damit die anstehende Novellierung des Denkmalschutzgesetzes an. So müssen die privaten Eigentümer mehr mit einbezogen werden, wenn es um die Aufnahme ihrer Gebäude in die Denkmalliste geht. Weiter ist es wichtig, dass bei baulichen Maßnahmen an Denkmälern die Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit und nicht das reine und meist teure Konservieren im Vordergrund stehen müssen. „Hier würden wir uns oft mehr Flexibilität bei den Denkmalbehörden wünschen“, so Elverfeldt.
Gemeinsam plädierten die Deutsche Burgenvereinigung und die Familienbetriebe Land und Forst NRW an die Ministerin für mehr Freiräume bei der wirtschaftlichen Nutzung der Denkmäler und ihrer Umgebung. So würden Gemeinden häufig Nutzungen wie Konzerte und Veranstaltungen, einen Hotelbau oder sonstige gewerbliche Nutzungen versagen und somit eine bessere Eigenwirtschaftlichkeit der Anlagen verhindern.
Die Kritik der Verbände traf das deutsche Steuer- und Stiftungsrecht. Es sei unflexibel und verhindere die Einbringung vieler Denkmäler mit ihren historisch gewachsenen Betrieben in Stiftungen oder ähnliche Strukturen. Damit werde deren Erhalt für die privaten Eigentümer oft sehr erschwert. Schließlich besteht noch der Wunsch, wie in anderen Bundesländern einen Denkmalbeirat mit Praktikern einzurichten, der die Landesregierung bei Denkmalthemen berät.

Pressemitteilung FabLF vom 23.10.2018

Familienbetriebe Land und Forst NRW unterstützen Proteste von Land- und Forstwirten anlässlich der Agrarministerkonferenz in Bad Sassendorf

Bad Sassendorf/Düsseldorf, 27. September 2018. Die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) NRW unterstützen die von Land- und Forstwirten angekündigten Proteste anlässlich der Agrarministerkonferenz (AMK) in Bad Sassendorf. So haben die Landes- und Bundesverbände von Land- und Forstwirten ihre Mitglieder zu Demonstrationen und Mahnwachen in Bad Sassendorf aufgerufen. Sie sehen ihre Belange von Bund und Ländern sowohl in aktuellen Belangen wie in Bezug auf die grundsätzliche Entwicklung der Agrar- und Forstpolitik nicht mehr adäquat politisch vertreten.

Die Forstwirtschaft sähe sich aktuell mit einer dramatischen Situation konfrontiert. Diese bliebe jedoch von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt und würde von der Politik nicht ausreichend beachtet, kritisiert Max von Elverfeldt, Vorsitzender der FABLF NRW. Schwere Stürme zu Jahresbeginn, die lange Dürreperiode im Sommer und der daraus resultierende Käferbefall hätten die deutschen Wälder in den vergangenen Monaten so gravierend geschädigt, dass führende Vertreter von einer Jahrhundertkatastrophe im Wald sprechen. Da der Wald u.a. als Rohstofflieferant, Natur- und Klimaschützer sowie Erholungsort zentrale Funktionen einnähme, müssten Bund und Länder wie jüngst bei den Dürre-geschädigten Landwirten den privaten Waldbauern dringend finanzielle Unterstützung leisten. „Die Politik diskutiert über 100 ha im Hambacher Forst und gleichzeitig sterben aufgrund der Dürre gerade Millionen von Bäumen. Es ist eigentlich ein Unding, dass man dafür auf die Straße gehen muss“, so der Appell von Elverfeldt an Bund und Länder. Im Hinblick auf die durch den Klimawandel zukünftig sicher weiter eintretenden Schäden regt von Elverfeldt an, über die Einrichtung eines festen Katastrophenfonds nachzudenken, wie es ihn z. B. seit längerem schon in Österreich gibt. Damit könnte den betroffenen Land- und Forstbetrieben schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Im Bereich Landwirtschaft verweisen die FABLF NRW auf die jüngste Ablehnung des Bundesrates zur Fristverlängerung des für 2019 eintretenden Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration. Hier sei NRW als Mitantragsteller und eines der führenden Bundesländer in der deutschen Schweinehaltung mit gutem Beispiel vorangegangen, so von Elverfeldt. Leider habe der Einsatz nicht zur gewünschten Fristverlängerung geführt. Dies bedürfe dringend der Korrektur durch den Bundestag und das Bundeslandwirtschaftsministerium. „Sonst kommen die Ferkel nur noch aus EU-Nachbarländern wie Dänemark oder den Niederlanden und den heimischen Anbietern, darunter viele Familienbetriebe, bricht die wirtschaftliche Grundlage weg“, bemängelt von Elverfeldt. Die Agrarministerkonferenz muss bei ihren Entscheidungen um die Zukunft der Europäischen Agrarpolitik und Strategien zur Neuausrichtung der Landwirtschaft an den Klimawandel und gesellschaftlichen Forderungen vor allem im Bereich Tier- und Pflanzenschutz generell auf ausreichende Planungssicherheit achten. Unsere Bauern brauchen als Unternehmer Investitionssicherheit. „Hier darf nicht ständig eine neue Sau durchs Dort getrieben werden“, so von Elverfeldt.

Pressemitteilung FabLF vom 27.09.2018

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen neues Landesjagdgesetz

Düsseldorf, 18. September 2018. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen die Entscheidung des Kabinetts, den Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz (LJG) ins Parlament einzubringen. „Die Landesregierung hält Wort und geht mit dem Landesjagdgesetz die erste der zugesagten Gesetzesänderungen im Bereich der Natur- und Umweltpolitik an“, so der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf bereits am 04. September 2018 verabschiedet.

Für den nun folgenden parlamentarischen Prozess appelliert Elverfeldt an die Landtagsabgeordneten, sich nicht von dem eingeschlagenen Weg abbringen zu lassen und das LJG wieder näher am Bundesjagdgesetz auszurichten. Ein Beispiel sei die beschlossene Erleichterung bei der Prädatorenbejagung. Hier habe das unter Rot-Grün geänderte Landesjagdgesetz in der Praxis deutliche Mängel aufgewiesen. So sei es kontraproduktiv, das Anlegen von Lerchenfenstern und Blühstreifen als Rückzugsort für Bodenbrüter wie Lerche oder Rebhuhn auf der einen Seite staatlich zu fördern und auf der anderen Seite gleichzeitig deren ärgsten Fressfeind, den Fuchs, sich unkontrolliert vermehren zu lassen. Die Regulierung der Raubtierbestände sei eine wichtige Grundlage für die Artenvielfalt in Wald und Feld, so Elverfeldt.

Grundsätzlich begrüßen die FABLF, dass die im Mai 2017 gewählte NRW-Landesregierung wieder zu einer kooperativen Haltung gegenüber den Verbänden des ländlichen Raums und deren mehr als 600.000 Mitgliedern gefunden hat sowie deren Arbeit für den Naturschutz und die lokale Artenvielfalt hervorhebt. Hier erkenne man mittlerweile eine deutlich andere Handschrift als unter Rot-Grün, betont Elverfeldt.

Als nächstes stehe nun die Überarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) an, so der Appell von Elverfeldt. Das unter Rot-Grün verabschiedete Landesnaturschutzgesetz ist in Teilen nicht verfassungskonform, wie aus einem Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof und der Rechtsprofessorin Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof (Universität Düsseldorf) hervorging. Folgerichtig hatte Ministerpräsident Laschet Eckpunkte für eine Korrektur des Gesetzes bereits in seinem 100-Tage-Sofortprogramm nach Regierungsübernahme versprochen. Diese gelte es nun vorzustellen und dabei die Änderungsvorschläge zu berücksichtigen, die die Verbände des ländlichen Raums dazu bereits vorgelegt hätten.

Pressemitteilung FabLF vom 18.09.2018

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen Änderung des Landesjagdgesetzes

Jagdrecht ist Teil des Eigentums

Düsseldorf, 09. Mai 2018. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen die von der Landesregierung angekündigte Novellierung des Landesjagdgesetzes. Das derzeit geltende Jagdgesetz wurde 2015 unter dem früheren grünen Umweltminister Remmel nicht nur gegen den breiten Widerstand von Jägern, sondern auch vielen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft durchgesetzt, die wirtschaftliche Schäden fürchteten und sich in ihren Eigentumsrechten bedroht sahen. „Zudem passierte doch oft genau das Gegenteil von dem, was das Jagdgesetz 2015 erreichen wollte“, stellt der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt, fest. So haben die Restriktionen in der Schalenwildbejagung eher zu vermehrten Wildschäden in Wald und Feld geführt und die Einschränkungen in der Raubwildbejagung dem Niedergang der bodenbrütenden Vogelarten weiter Vorschub geleistet. Es freut Elverfeldt nun umso mehr, dass die Landesregierung unter Ministerpräsident Laschet Wort halte und mit dem Landesjagdgesetz die erste der zugesagten Gesetzesänderungen im Bereich der Natur- und Umweltpolitik vornähme.

Die FABLF weisen in diesem Zusammenhang auch auf einen anderen wichtigen Aspekt des Jagdrechts hin. Elverfeldt: „Das Jagdrecht ist Teil des Eigentums und als solches durch das Grundgesetz geschützt.“ Jagdliche Reformbestrebungen wie die von 2015 in NRW dürfen dies nicht wie geschehen vernachlässigen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Werk mit dem Titel „Jagdliches Eigentum“ von den Rechtswissenschaftlern Prof. Dietlein und Dr. Judith Froese. Insofern seien Korrekturen am Landesjagdgesetz hier folgerichtig. Die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind sich dabei ihrer besonderen Verantwortung bewusst, so Elverfeldt, der betonte, dass man diesen dann auch vertrauen und sie ihre Rechte eigenverantwortlich ausüben lassen müsse. „Fachgerechte Jagd fördert Artenvielfalt“, so Elverfeldt, sie behindere oder zerstöre sie nicht.

Pressemitteilung FabLF vom 09.05.2018

Netzausbau – Familienbetriebe Land und Forst fordern höhere Entschädigung

Düsseldorf, 18.01.2018 – Anlässlich der Ankündigung des Netzbetreibers Amprion über den Verlauf der neuen Stromtrasse A-Nord und eines laufenden Gerichtsverfahrens am OLG Düsseldorf über staatlich garantierte Renditen für die Netzbetreiber fordern die Familienbetriebe Land und Forst eine Erhöhung der Entschädigung bzw. Pacht für Land- und Forstwirte, über deren Flächen die Stromtrassen verlaufen.

„Bisher stehe den Betroffenen lediglich eine einmalige Entschädigung von ca. 20 Prozent des Verkehrswertes zu“, so der NRW-Landesvorsitzende Max von Elverfeldt. „Die Vergütung für die Flächeneigentümer müsse neu gestaltet werden, um mehr Akzeptanz für eine langfristige Nutzung der betroffenen Flächen zu schaffen“. Man könne nicht hinnehmen, dass Netzbetreiber garantiert hohe Renditen bekämen und Flächeneigentümer lediglich mit einer Einmalzahlung abgespeist würden, so Elverfeldt.

Pressemitteilung FabLF vom 18.01.2018

Familienbetriebe Land und Forst NRW – Erklärung in Sachen Betrieb Schulze-Föcking

Düsseldorf, 07.09.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) sehen den Schweinemastbetrieb Schulze-Föcking nach Vorlage eines neunseitigen Berichts durch die Landesregierung endgültig von dem Vorwurf der nicht artgerechten Tierhaltung entlastet. Auch Behörden in Münster und Warendorf waren zuvor zu diesem Ergebnis gekommen. Zudem bestätige das Gutachten, dass alle an der Prüfung Beteiligten sachgerecht und korrekt gearbeitet hätten. Der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt: „Die in einem TV-Beitrag und vom organisierten Tierschutz erhobenen Vorwürfe haben sich nach sorgfältiger behördlicher Prüfung als haltlos erwiesen.“ Er kritisiert, dass die im Zuge eines Einbruchsdelikts illegal gemachten Filmaufnahmen von Dritten als Grundlage für eine Strafanzeige gegen die nordrhein-westfälische Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Christina Schulze-Föcking, verwendet worden sind. Hier gelte es, sich erst einmal mit dem Sachverhalt vertraut zu machen, statt Dinge vorschnell zu skandalisieren und Hausfriedensbruch salonfähig zu machen. Dieser stelle einen schweren Eingriff in das Eigentum anderer dar. Den in der Tierhaltung aktiven Betrieben in NRW, so Elverfeldt, ist das Wohl ihrer Tiere ein wichtiges Anliegen. Sie begrüßen daher die strengen Regeln und die behördliche Fachaufsicht, unter der sie dabei arbeiten. Auch freue man sich, dass mit der staatlich geprüften Landwirtin und Vorsitzenden des CDU-Bundesfachausschusses Landwirtschaft und ländlicher Raum eine erfahrene Praktikerin Verantwortung für die Themen Agrar- und Forstwirtschaft in NRW trage.

Pressemitteilung FabLF vom 07.09.2017

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen Kirchhof-Gutachten

Düsseldorf, 30.08.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen das vom ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof und Prof. Charlotte Kreuter-Kirchhof vorgelegte Gutachten zum nordrhein-westfälischen Landesnaturschutzgesetz. Gemeinsam mit den übrigen Verbänden des ländlichen Raums habe man sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung unter der rot-grünen Landesregierung und dem von Minister Remmel (Grüne) geführten Umweltministerium auseinandergesetzt. In etlichen Stellungnahmen habe man sich zu Fehlern beim Landesnaturschutzgesetz, dem Landeswassergesetz oder auch dem Landesjagdgesetz geäußert – vergebens. Dass nun die renommierten Gutachter noch einen Schritt weitergehen und das Landesnaturschutzgesetz in Teilen als verfassungswidrig bezeichnen, begrüßen die FABLF sehr. „Jetzt haben wir die unter Rot-Grün gemachten Fehler schwarz auf weiß und es gilt, das 2016 novellierte Landesnaturschutzgesetz zügig zu ändern“, so der Appell des FABLF-Vorsitzenden Max von Elverfeldt an die neue Landesregierung. Er erinnert in dem Zusammenhang an den Sachverhalt, dass Ministerpräsident Laschet die Revidierung des Landesnaturschutzgesetzes explizit in sein 100-Tage-Programm aufgenommen hat. Elverfeldt hebt in dem Zusammenhang eine von den Gutachtern gemachte Empfehlung hervor: „Das in der Tat geeignete Mittel, Eigentümerfreiheit und Naturschutz miteinander zu versöhnen, ist der Vertragsnaturschutz.“ Er hoffe, so Elverfeldt, dass die neue Landesregierung die Hand, die man dazu viele Jahre vergeblich ausgestreckt habe, ergreift.

Pressemitteilung FabLF vom 30.08.2017

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen Führung des Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft durch Christina Schulze Föcking

Düsseldorf, 29.06.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen die Ernennung von Christina Schulze Föcking zur Ministerin für Umwelt und Landwirtschaft und freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit. „Die Zusammenarbeit mit dem Ministerium ist zuletzt nicht immer einfach gewesen“, erinnert sich der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt. Doch nachdem schon im Koalitionsvertrag viele der Themen, für die die FABLF in den letzten Jahren gearbeitet haben, ihren Platz gefunden haben, zeige die Ernennung der Landwirtin und erfahrenen Agrarpolitikerin, dass die CDU/FDP-Regierung es mit der Neuausrichtung der Natur- und Umweltpolitik des Landes ernst meine. So betonen die Koalitionspartner den Schutz von Eigentum im Natur- und Umweltschutz. Sie wollen den Vertragsnaturschutz stärken und das Prinzip Kooperation vor Ordnungsrecht als Grundlage ihrer Arbeit anwenden. Das unter Rot-Grün gegen heftigen Widerstand verabschiedete Landesnaturschutzgesetz soll novelliert und die Biodiversitätsstrategie sowie das Landesjagdgesetz überarbeitet werden. Man habe Schulze Föcking als engagierte Vertreterin der Interessen der Land- und Forstwirte kennengelernt und sei überzeugt, dass sie die richtige Wahl für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag formulierten Ziele und den dafür notwendigen Dialog mit den 16 Verbänden des ländlichen Raums in NRW ist. „Unsere Hand dafür ist ausgestreckt“, so der Vorsitzende der FABLF, Elverfeldt.

Als traditionsreicher Zusammenschluss vieler Betriebe in NRW tragen die Familienbetriebe Land und Forst seit 1949 nicht nur zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei, sondern auch zum langfristigen Schutz und Erhalt der Natur und Umwelt. Von der zukünftigen Landesregierung erhoffen sich die Familienbetriebe eine hohe Bereitschaft zur Kooperation und Kommunikation, um der zunehmenden Entfremdung zwischen urbanen und ländlichen Lebenswelten entgegenzuwirken.

Pressemitteilung FabLF vom 29.06.2017

Wahl von Armin Laschet zum Ministerpräsidenten – Familienbetriebe Land und Forst NRW sehen ländlichen Raum gestärkt

Düsseldorf, 27.06.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen die Wahl von Armin Laschet zum Ministerpräsidenten des Landes und sehen die Belange des ländlichen Raums in der künftigen Regierungsarbeit von CDU und FDP deutlich stärker berücksichtigt als in der Vergangenheit. „Im Koalitionsvertrag haben viele der Themen, für die die FABLF in den letzten Jahren gearbeitet haben, ihren Platz gefunden“, freut sich der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt. So betonen die Koalitionspartner den Schutz von Eigentum im Natur-und Umweltschutz. Sie wollen den Vertragsnaturschutz stärken und das Prinzip Kooperation vor Ordnungsrecht als Grundlage ihrer Arbeit anwenden. Das unter Rot-Grün gegen heftigen Widerstand verabschiedete Landesnaturschutzgesetz soll novelliert und die Biodiversitätsstrategie sowie das Landesjagdgesetz überarbeitet werden. Die Koalition wolle ein verlässlicher Partner von Land- und Forstwirten sein und sich in ihrer Arbeit zu den Fragen der ländlichen Regionen mit den im Aktionsbündnis ländlicher Raum zusammengeschlossenen 17 Verbänden abstimmen. Dies seien wichtige Signale und zeuge schon jetzt von einem neuen Klima des „Miteinander Handelns“ sowie einer Abkehr von dem unter Rot-Grün oft erlebten Amtsnaturschutz.

Die FABLF begrüßen auch die Ankündigung, dass der Landesentwicklungsplan flexibler und wachstumsfreundlicher gestaltet und in einem gestuften Verfahren korrigiert werden soll. Hier sollte den Betrieben des ländlichen Raums quasi planwirtschaftlich Daumenschrauben angelegt und deren Wachstums- und Gestaltungsmöglichkeiten behindert werden. „Diese Korrektur war mehr als überfällig“, so Elverfeldt, der sich freut, dass NRW unter CDU und FDP auch seiner Verpflichtung für Denkmalpflege und Archäologie wieder nachkomme und damit die Leistungen der privaten Denkmaleigentümer anerkenne.

„Dieser Koalitionsvertrag bekommt von uns ein dickes Lob“, so Elverfeldt. So habe jüngst eine Umfrage unter den Mitgliedern der FABLF noch eine deutliche Unzufriedenheit des ländlichen Raums mit der alten Landesregierung zum Ausdruck gebracht. So fand diese nur selten sinnvolle und praktikable Lösungen für deren Belange. Stattdessen wurde ihre Arbeit als bevormundend, von Einzelnen gar als selbstgerecht bewertet. Gesetzesvorhaben in den Bereichen Natur-, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz wurden als ideologiegetrieben und wenig sachgerecht empfunden. Statt auf Kooperation und Vertragsnaturschutz setzte man hier auf Verbote und Bevormundung, so das Empfinden vieler Mitglieder.

Als traditionsreicher Zusammenschluss vieler Betriebe in NRW tragen die Familienbetriebe Land und Forst seit 1949 nicht nur zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei, sondern auch zum langfristigen Schutz und Erhalt der Natur und Umwelt. Von der zukünftigen Landesregierung erhoffen sich die Familienbetriebe eine hohe Bereitschaft zur Kooperation und Kommunikation, um der zunehmenden Entfremdung zwischen urbanen und ländlichen Lebenswelten entgegenzuwirken.

Pressemitteilung FabLF vom 27.06.2017

Eine glatte Fünf (!) – Familienbetriebe Land und Forst NRW stellen der Landesregierung schlechtes Zeugnis aus

Düsseldorf, 05.05.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst Nordrhein-Westfalen (FABLF) haben die NRW-Landtagswahl zum Anlass genommen, die Arbeit der aktuellen rot-grünen Landesregierung unter ihren Mitgliedern bewerten zu lassen. – Das Ergebnis: eine glatte Fünf (!).

Die Fragen richteten sich nach den für die Mitgliedsbetriebe wichtigen Themen wie Natur- und Umweltschutz, Land – und Forstwirtschaft, aber auch Digitalisierung und Infrastruktur sowie Bildung und Inklusion. Auch wurden die generellen Kategorien Verlässlichkeit und Kooperationsbereitschaft seitens der Landesregierung bei den Beteiligten des ländlichen Raums abgefragt.

Der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt: „Die Umfrage unter unseren Mitgliedern hat die deutliche Unzufriedenheit des ländlichen Raums mit der Arbeit der rot-grünen Landesregierung zum Ausdruck gebracht.“ So finde diese nur selten sinnvolle und praktikable Lösungen für deren Belange. Stattdessen werde ihre Arbeit als bevormundend, von Einzelnen gar als selbstgerecht bewertet. Gesetzesvorhaben in den Bereichen Natur-, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz werden als ideologiegetrieben und wenig sachgerecht empfunden. Elverfeldt: „Statt auf Kooperation und Vertragsnaturschutz setzt man hier auf Verbote und Bevormundung, so das Empfinden vieler Mitglieder.“ Die sind sich in einem einig: sie sehen künftig keine Führung des Agrar- und Umweltbereiches in NRW mehr bei den Grünen und dem amtierenden Minister Remmel.

Auch stören sich viele Mitglieder an dem Sachverhalt, dass NRW-Umweltminister Remmel an seinen falschen Aussagen zum vermeintlichen Artenrückgang festhalte. Das von ihm geführte Ministerium hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landesparlament im Mai 2016 selbst eingeräumt, dass die bisher kommunizierten Zahlen zur Artenvielfalt in NRW weit übertrieben sind. Statt der stets kolportierten 45 % gelten lediglich rund 15 % der Arten in NRW als gefährdet oder bereits ausgestorben. „Anders als vom Minister stets betont, schreitet hier kein Artensterben voran, sondern hier werden einfach Zahlen frisiert“, so Elverfeldt über den Unmut vieler Mitglieder.

Das vollständige Zeugnis der FABLF für die Landesregierung finden Sie in der Anlage.

Als traditionsreicher Zusammenschluss vieler Betriebe in NRW tragen die Familienbetriebe Land und Forst seit 1949 nicht nur zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei, sondern auch zum langfristigen Schutz und Erhalt der Umwelt. Von der zukünftigen Landesregierung erhoffen sich die Familienbetriebe eine höhere Bereitschaft zur Kooperation und Kommunikation, um der zunehmenden Entfremdung zwischen urbanen und ländlichen Lebenswelten entgegenzuwirken.

Pressemitteilung FabLF vom 05.05.2017

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen Gründung des CDU-Kompetenzteams „Heimat und ländlicher Raum“

Düsseldorf, 25.04.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen die Gründung des Kompetenzteams „Heimat und ländlicher Raum“ durch den Landesvorsitzenden und Spitzenkandidaten der CDU Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet. Diese Entscheidung sei ein wichtiger Schritt, um den Interessen des ländlichen Raums in der Landespolitik wieder mehr Gehör zu verschaffen. Nach der Landtagswahl am 14. Mai soll das Experten-Team die Interessen und Belange der ländlichen Bevölkerung in die Verhandlungen über eine Regierungsbildung einbringen. Neben der Bundesvorsitzenden des CDU-Fachausschusses „Landwirtschaft und ländlicher Raum“, Christina Schulze-Föcking, und dem Kommunalexperten der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, gehört dem Trio auch der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst NRW, Max von Elverfeldt, an.

Pressemitteilung FabLF vom 25.04.2017

Grünen-Vorschlag für 2 Euro ÖPNV-Ticket in NRW ist Mogelpackung

Düsseldorf, 10.04.2017 – Die Grünen-Forderung nach einem 2 Euro ÖPNV-Ticket in NRW ist nach Einschätzung der Familienbetriebe Land und Forst NRW irreführend. Es soll lt. Grünen-Programm nur bei Erwerb einer Jahreskarte und für maximal 333.000 Bürger pro Jahr zur Verfügung stehen. Das kostet jeden Abonnenten dann schon mal 730 Euro pro Jahr und ist damit teurer als viele Angebote, die es für Inhaber von Monatskarten heute schon gibt. „Statt dieser Mogelpackung braucht NRW einen attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV – und dies nicht nur in den Metropolregionen, sondern besonders auch im ländlichen Raum“, fordert Max Elverfeldt, Vorsitzender der FABLF. Neben einem Ausbau des ÖPNV gelte es auch, den schleppenden Ausbau des Straßenverkehrsnetzes, auf das viele Berufspendler ebenfalls angewiesen sind, zu beschleunigen. Laut einer aktuellen Studie des Verkehrsdienstleisters TOMTOM ist NRW mit vier Metropolregionen (Köln, Düsseldorf, Ruhrgebiet West und Ost) in den deutschen Top-10 der schlimmsten Staus. Elverfeldt: „Wir brauchen einen integrativen Ansatz für die Nutzer von ÖPNV und Straßenverkehr – und keine populistische Forderung nach einem Sonderticket für wenige.“

Pressemitteilung FabLF vom 10.04.2017

Grünen-Papier zur Nutztierhaltung ohne Rückhalt im ländlichen Raum

Düsseldorf, 06.04.2017 – Das von der Grünen Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen vorgelegte 7-Punkte-Papier zur Nutztierhaltung ist nicht mit den Verbandsvertretern des ländlichen Raums abgestimmt und findet auch nicht deren Zustimmung. „Da haben Herr Rüße und die Grünen es sich zu einfach gemacht“, kritisiert Max Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst NRW (FabLF). Sich mit handverlesenen Vertretern aus Bürgerinitiativen, Naturschutz und sog. alternativen Agrarverbänden zu treffen und dann die Gesprächsergebnisse als „einstimmiges Ergebnis von Vertretern der Landwirtschaft zu verkaufen, ist schlicht unredlich“, so Elverfeldt.

Elverfeldt appellierte in dem Zusammenhang erneut an Rüße und die Grünen, den Dialog mit den FABLF sowie den übrigen im Aktionsbündnis ländlicher Raum vertretenen 16 Fachverbänden zu suchen, statt „Hinterzimmerpolitik mit Gleichgesinnten“ zu betreiben. Elverfeldt: „Unsere Fachverbände vertreten über 600.000 Mitglieder des ländlichen Raumes in NRW, die Grünen haben nach eigenen Angaben gerade mal 12.500.“

Pressemitteilung FabLF vom 06.04.2017

Appell der Familienbetriebe Land und Forst NRW – Kompromiss zur Düngeverordnung nicht aufschnüren

Düsseldorf, 24.03.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) und deren Vorsitzender, Max von Elverfeldt, zeigen sich besorgt über die Haltung der Landesregierung, den im Januar gefundenen Kompromiss zur Düngeverordnung wieder in Frage zu stellen. So habe das Land NRW jüngst eine Reihe von Anträgen in den Bundesrat eingebracht, in dem die Verordnung in der kommenden Woche verabschiedet werden soll. Eine Umfrage unter den eigenen Mitgliedsbeitrieben habe ergeben, dass die Höfe fürchten, mit den angestrebten Grenzwerten bis zu einem Viertel ihres Tierbestandes aufgeben zu müssen. „Dies ist wirtschaftlich einfach nicht machbar und bringt eine für NRW wichtige Branche erneut in Not“, so Elverfeldt. Wie bei den Novellierungen des Landesnaturschutzgesetzes oder des Landeswassergesetzes im vergangenen Jahr zeige sich, dass die Landesregierung auf die Belange der Betriebe des ländlichen Raums keine Rücksicht nehme und dem grün geführten Umweltministerium erneut freie Hand beim Abweichen von einer Verordnung gebe, für die zwischen Bund und Ländern ein für alle Beteiligten tragfähiger Kompromiss gefunden worden ist. „Hier muss man auch mal Wort halten“, fordert Elverfeldt.

Der Verband Familienbetriebe Land und Forst e.V. engagiert sich für die Stärkung des ländlichen Raums, die unternehmerische Freiheit, den Schutz des privaten Eigentums und für nachhaltiges und generationsübergreifendes Wirtschaften.

Pressemitteilung FabLF vom 24.03.2017

ABLR: Der Landtag muss nachbessern! Aktionsbündnis erneuert seine Kritik am Entwurf des LNatSchG

Aktionsbündnis erneuert seine Kritik am Entwurf des LNatSchG

Zu der am 26. Oktober stattfindenden Sitzung der zuständigen Landtagsausschüsse für Landwirtschaft und Naturschutz sowie für Kommunalpolitik verweisen die 16 Partnerverbände des Aktionsbündnisses Ländlicher Raum auf den großen Korrekturbedarf an den geplanten Regelungen. Das Gesetz in seinem jetzigen Entwurf gefährde die Entwicklung der ländlichen Räume und führe

Pressemitteilung ABLR vom 26.10.2016

ABLR: Vor der Expertenanhörung: Aktionsbündnis erneuert Kritik am LNatSchG

Vor der Expertenanhörung: Aktionsbündnis erneuert Kritik am Landesnaturschutzgesetz Nachbesserungen dringend erforderlich! Kommunikation vor Aktion – Kundgebungen im Umfeld des Landtages zunächst abgesagt Das Aktionsbündnis Ländlicher Raum erneuert seine Kritik am Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes. Vor der am 30. Mai stattfindenden Expertenanhörung …

Pressemitteilung ABLR vom 27.05.2016

Keine Ausweisung zusätzlicher, neuer Schutzgebiete – Grundbesitzerverband NRW begrüßt Klarstellung von Min.Remmel

Der Grundbesitzerverband NRW begrüßt die in Bielefeld getroffene Klarstellung von Landesumweltminister Remmel, er wolle „keine zusätzlichen, neuen Schutzgebiete ausweisen und plane auch keine weiteren Ausweisungen von Naturschutzflächen im privaten Bereich“, um das im Landesnaturschutzgesetz geplante Ziel von 15 Prozent Biotopverbund …

Pressemitteilung GBV vom 02.03.2016

ABLR: Naturschutz in der Kritik – Aktionsbündnis fordert Kooperation statt Ordnungsrecht

Nach wie vor müssen in NRW täglich 15 ha landwirtschaftliche Nutzfläche der Planung von Straßen, Häusern und Gewerbegebieten weichen. „Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, den Flächenverbrauch auf 5 ha je Tag zurückzufahren, hat die rot-grüne Landesregierung mit dem Entwurf zum Landesentwicklungsplan dieses wichtige Ziel für den ländlichen Raum …

Pressemitteilung ABLR vom 12.01.2016

ABLR: Verbände des ländlichen Raumes in NRW fordern: „Kein Stillstand auf dem Land!“ – Kritik am Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes

Der Entwurf für das Landesnaturschutzgesetz NRW findet in wesentlichen Teilen nicht die Zustimmung der siebzehn Partnerverbände im „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“. Die Kernkritik richtet sich gegen nicht hinnehmbare Eingriffe in Eigentumsrechte und Einschränkungen für Landwirte, Waldbauern, Gärtner, Jäger und Fischer.
Bei ihrer Zusammenkunft am vergangenen Donnerstag haben die im „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“ zusammengeschlossenen Partnerverbände den vom Ministerium …

Pressemitteilung ABLR vom 15.09.2015

Seminar zu alternativen Ertragsmöglichkeiten

Am 14.01.2020 fand unser sehr gut besuchtes und sehr interessantes Seminar zu alternativen Ertragsmöglichkeiten für Forstbetriebe statt. Dort wurden verschiedene Einkommensmöglichkeiten vorgestellt, wie die Einrichtung eines Stammbaum®-Waldes oder eines Trostwaldes® oder der Eventbereich. Die Voraussetzungen und Erfahrungen beim Bau von Windenergie- oder Photovoltaikanlagen wurden dargestellt und auch ein Vortrag zu Ökopunkten und deren Vermarktungsmöglichkeiten fehlte nicht. Für die Vermarktung von Brennholz wurde eine Onlineplattform vorgestellt. Schließlich setzten wir uns auch damit auseinander, Wald zu verkaufen, um Liquidität zu erhalten, die in Immobilien investiert werden kann. Das Seminar zeigte viele Möglichkeiten auf und die Teilnehmer stellten interessante Fragen, die deutlich machten, dass sich alle mit Alternativen zur Holzwirtschaft auseinandersetzen.

Seminar zum Denkmalschutz

Am 12.11.2019 fand unser gut besuchtes und sehr interessantes Seminar zum Denkmalschutz statt. Nach einer Führung durch Schloss Hugenpoet, mit Schwerpunkt auf dem Brandschutz, widmete sich Frau Dr. Heinzelmann dem Thema Brandschutz, Herr Eßmann der Energetischen Sanierung und schließlich trug Herr Schürmann vom Bauministerium sehr anschaulich zu den Fördermöglichkeiten auf Landesebene vor. Alle Vorträge liegen der Geschäftsstelle vor.

Regionalkreis Arnsberg am 27.06.2019

Der Regionalkreis Arnsberg war am 27.06.2019 zu Gast bei Familie Frfr. u. Frhr. v. Ketteler- Boeselager im Wildwald Voßwinkel. Es fand ein reger auch manchmal hilfloser Austausch über die derzeitige sehr angespannte Holzmarkt- und Waldsituation statt. Der Sturm Kyrill hatte schon damals spätestens alle Mitglieder wachgerüttelt. Die Klimawandelproblematik und die sich verändernden klimatischen umweltrelevanten Bedingungen in der Land- und Forstwirtschaft haben daher schon länger zu einem klimaangepassten Umdenken bei unseren Mitgliedern geführt. Die rasante Geschwindigkeit, mit der die Natur in Gestalt des Wetters, durch Sturmereignis Friederike, folgenden Stürmen, Dürre und einer hohen Borkenkäferpopulation sich dem Klimawandel gerade anpasst, ist so unnormal schnell, dass sämtliche bewährte Waldbaukonzepte neu überdacht werden müssen. Ein richtiger und hilfreicher Ansatz ist hier das neue Waldbaukonzept des Landesbetriebes Wald und Holz in Zusammenarbeit mit dem Waldbauernverband. Dieses Konzept wurde bei unserem Regionalkreistreffen auch thematisiert. Es beinhaltet auch „neue“ eingebürgerte Baumarten, wie Douglasie, Küstentanne, Roteiche und die in unserer Region noch nicht heimische Weißtanne. Klimamodelle, Wasserhaushalt, Niederschlag und Boden sind hier die wichtigen Stellschrauben, die den Waldbau, die Baumartenmischungen hier in verschiedenen Szenarien darstellen und dem lokalen Standort zuzuordnen versuchen.

Regionalkreis Düsseldorf am 21.05.2019

Am 21.05.2019 tagte der Regionalkreis Düsseldorf auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Leo Siebers in Kleve. Dort bekamen wir eine hochinteressante Betriebsführung durch den Milchviehstall mit Melkkarussell, Boxenlaufstall, Kälberboxen und angeschlossener Biogasanlage sowie eine sehr informative Einführung in die Milchkuhhaltung und -zucht. Im Anschluss trug Rechtsanwalt Dr. Alexander Westphal vom RLV umfangreich und detailliert zum Bauen im Außenbereich vor.

Regionalkreis Münster vom 13.05.2019

Der Regionalkreis Münster tagte am 13.05.2019 in Haus Loburg. Prinzessin und Prinz Salm stellten den neuen Betriebszweig vor. Seit 2014 bauen sie zusammen mit ihrem Geschäftspartner Christoph Lesker Biogemüse an und haben dazu eine KG gegründet. Der Betrieb baut bis zu 30 verschiedene Sorten Gemüse an und hat eine sechsjährige Fruchtfolge. Es mussten eine Waschstraße, ein Kühlhaus und eine Lagerhalle neu gebaut werden, ebenso wie Wohnungen für die Saisonkräfte. Zusätzlich benötigte der Betrieb Brunnen und zahlreiche neue Maschinen. Beide sprachen offen über die Umstellung und konnten feststellen, dass sich die Investition in diesen neuen Betriebszweig bisher auszahlt. Zum Abendessen kam Herr Lesker dazu und gab ausführlich Auskunft über das Für und Wider des Bioanbaus, eines Hofladens und der Vermarktung.

Regionalkreis Detmold vom 08.05.2019

Beim Regionalkreis Detmold am 08.05.2019 durften wir Gast auf Rittergut Wierborn sein. Die Familie von Schönberg hat erst erläutert, wie sie den gebäudereichen Betrieb erhalten und in einen Pferdehof umgebaut hat und dann haben wir uns das Projekt Umgehungsstraße B 66 vor Ort angesehen. Bisher steht eine Brücke, die die Höhe der Straße und den immensen Eingriff in die Natur erahnen lässt. Herr v. Schönberg sen. hat dann berichtet, wie sich die Verhandlungen mit Straßen NRW und der Bezirks-regierung als Flurbereinigungsbehörde darstellen und welche Hürden zu nehmen und welches Verhand-lungsgeschick dabei aufzuwenden sind. Herr v. Schönberg jun. berichtete im Anschluss von dem Betrieb im Osten, den sein Vater kurz nach der Wende parallel zu Gut Wierborn aufgebaut hat und der heute von seinem Sohn geführt wird.

Regionalkreis Köln vom 04.04.2019

Der Regionalkreis Köln am 04.04.2019 in Adendorf durfte Herrn Axel Voss, MdEP als Gast begrüßen. Herr Voss hat sehr ausführlich und kurzweilig über die Arbeitsabläufe und Entscheidungsprozesse in der EU berichtet. Für unseren Bereich kann festgehalten werden, dass auch auf EU-Ebene der Wunsch nach Naturschutz die Interessen der Landwirtschaft oftmals überwiegt. Auch auf EU-Ebene entscheiden Parlamentarier und nicht ein objektives Gremium. Daher ist es wichtig, zur Wahl zu gehen, um das Parlament mit guten Parlamentariern zu bestücken. Wir konnten Herrn Voss viele Anregungen mitgeben, die er an seinen Kollegen weitergeben wird. Auch bleiben wir weiterhin mit Herrn Voss in Kontakt.

Seminar Krisenmanagement vom 02.04.2019

Beim Workshop Krisenkommunikation am 02.04.2019 wurde deutlich, dass sich die Inhaber land- und forstwirtschaftlicher Betriebe unter Verteidigungs- und Rechtfertigungsdruck fühlen. Zahlreiche Beispiele der Teilnehmer haben verdeutlicht, dass das Verständnis für Land- und Forstwirtschaft in der Bevölkerung sinkt und kritische Fragen zur Bewirtschaftung und Ansprüche an die Land- und Forstwirte steigen. Ebenso steigt der Anspruch an die Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Im Nachgang zum Seminar wurde ein Leitfaden erarbeitet, der den Mitgliedern Vorschläge aufzeigen soll, wie man sich in welcher Situation zu verhalten hat, welche Kanäle effektiv genutzt werden können und wie das Verständnis zumindest bei den Mitbürgern vor Ort wieder wachsen kann.

Leitfaden Krisenkommunikation

Jahreshauptversammlung vom 05.02.2019

Bei unserer Mitgliederversammlung fand die Neuwahl des geschäftsführenden Vorstandes statt. Max Freiherr von Elverfeldt wurde als Vorsitzender bestätigt. Als stellvertretende Vorsitzende wurden Florens von Bockum-Dolffs und Cornel Lindemann-Berk gewählt. Des Weiteren durften wir Umweltministerin Ursula Heinen-Esser begrüßen, die umfangreich zu den politischen Ereignissen im Lande vortrug und danach zu einer ausführlichen Fragerunde zur Verfügung stand. Sie berichtete zu dem im Dezember veröffentlichten Waldbaukonzept des Landes sowie der neu gegründeten Wildseuchenvorbeugegesellschaft, die zur Abwehr der ASP geschaffen wurde. Erfreulich sei, dass sich im Jagdjahr 2017/2018 der Schwarzwildabschuss um 70 % erhöht habe. Das LJagdG befinde sich in den letzten Zügen. Die Verzögerung beruhe darauf, dass Jäger gegen die Jagdabgabe geklagt haben und diese nun abgeschafft wurde und fortan als Vereinsgebühr an den LJV zu entrichten sei. Ob sich dieses System bewähre, werde sich noch zeigen. Das LNatSchG befinde sich gerade in der frühen Ver-bändebeteiligung. Ziel sei es, Landwirtschaft und Umwelt in einen Dialog zu bringen. Was die Dürre anging, so habe die Task Force an diesem Tag eine Förderrichtlinie abgestimmt, in der auf die Prosperitätsgrenze verzichtet wird. Leider fehle es an weiteren Geldern, die das Finanzministerium nicht freigebe. Die Ministerin bittet daher auch die Vertreter des Bundesverbands auf Bundesebene Druck zu machen.

Regionalkreis Detmold vom 14.06.2018

Am 14.06.2018 traf sich der Regionalkreis Ostwestfalen-Lippe im prachtvoll restaurierten Pferdestall des Gutes Niederbarkhausen und hörte einen sehr informativen und spannenden Vortrag der Firma nccguttermann zur Digitalisierung des Büros, Erfassung der Liegenschaften und optimiertem Rechnungswesen. Im Herrenhaus verwöhnte dann Hubertus von Daniels mit seiner Lebensgefährtin Beate Herbig mit wunderbaren Köstlichkeiten die Runde, sodass bis spät in die Nacht vertrauensvolle Gespräche zur Digitalisierung und anderen Themen unter Nachbarn stattfanden.

Regionalkreis Düsseldorf vom 12.06.2018

Beim Regionalkreis in Haus Fürth am 12.06.2018 schloss sich an die sehr interessante Führung mit Informationen zu Rhein-Braun der Vortrag von Herrn Franz Gemmeke, Geschäftsführer der Ketteler Immobilien GmbH, an. Dabei ging es um Baulandentwicklung und Grundstücks- und Immobilienhandel. Herr Gemmeke erläuterte verschiedene Verfahren und auch die Möglichkeiten, die das Gesellschaftsrecht bietet. Er wies aber immer wieder darauf hin, dass sämtliche Vorhaben im Immobilienbereich stets in enger Abstimmung mit Steuerberater und Rechtsanwalt erfolgen müssen.

Regionalkreis Münster vom 24.04.2018

Am 24.04.2018 tagte der Regionalkreis Münster bei Sebastian Graf v. Kanitz in Schloss Cappenberg. Dort wurde uns zunächst der nördlichste Weinberg NRW´s vorgestellt. Graf Kanitz hat im vergangenen Jahr auf einem Hang, der bereits im Mittelalter als Weinberg diente, einen Weinberg angelegt und Riesling-Reben gepflanzt. Mit einer ersten kleinen Ernte ist in zwei Jahren zu rechnen. Der Weinberg soll Bestandteil eines Naherholungsgebietes werden, durch das der „Weinbergwanderweg“ führen wird. Im Anschluss daran durften wir das Archiv besuchen und Erstaunliches über das Leben des Freiherrn v. Stein erfahren, sowie Originalbriefe des Freiherrn aber auch von Johann-Wolfgang von Goethe be-trachten. Ebenfalls wurden wir in die bis ins Jahr 1100 zurückgehende Geschichte des Klosters Cap-penberg eingeführt, zu der ebenfalls Original-Urkunden vorlagen. Nach dem Imbiss schloss sich der nicht minder interessante Bericht von Herrn Wilhelm Korth, MdL, über die aktuelle politische Lage im Land an, der in einen aktiven Austausch mündete.

Denkmalseminar vom 18.04.2018

Das sehr gut besuchte Denkmalseminar in Schloss Harkotten begann mit einer ausführlichen Führung durch das Nationaldenkmal Herrenhaus Harkotten – von Korff. Das Gesamtensemble besteht aus dem barocken Schloss von Ketteler, dem Herrenhaus von Korff im Stil des Klassizismus, welches zu Beginn des 19. Jahrhunderts von dem Architekten Adolph von Vagedes errichtet wurde, sowie verschiedenen Wirtschaftsgebäuden und der historischen Kapelle. In nahezu sämtlichen Räumen der „Beletage“ wurden 2013 Wandmalereien des fürstlichen Hofmalers Philipp Ferdinand Ludwig Bartscher entdeckt, deren Gestaltung er in den Jahren 1814 -1816 vorgenommen hat. Im Anschluss begann der theoretische Teil mit Ausführungen zur Bauaufnahme durch Dipl.-Ing. Ulrich Jacobs (LVR-ADR). Dr. Bruno Denis Kretzschmar vom LWL gab einen Überblick zur aktuellen Situation der Baudenkmalpflege und Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen. Dipl.-Ing. Jost Broser (TH Köln/Fakultät für Architektur) referierte über Schadenserfassung und Restaurierungspläne. Die Ingenieure stellten die verschiedenen technischen Möglichkeiten der Bauaufnahme dar, die mittlerweile durch komplexe Computerprogramme perfektioniert wird und auch den Einsatz von Drohnen ermöglicht. In diesem Bereich hat sich die Technik in den letzten Jahren weiterentwickelt, so dass das übliche Handaufmaß an Präzision weit überholt wird. Zum Abschluss fasste Steuerberater Dr. Wulff Schlüter die steuerlichen Besonderheiten bei Denkmälern zusammen.

Regionalkreis Köln vom 19.03.2018

Am Regionalkreis Köln in Adendorf haben die Abgeordneten Oliver Krauß und Dr. Patricia Peill, Vorsitzende des Agrarausschusses, teilgenommen und über die aktuellen Ereignisse im Landtag berichtet, sowie einen Überblick über Gesetze und Erlasse gegeben. Das Landesjagdgesetz soll vor der Sommerpause in die Verbändeanhörung. Es sei eine Überarbeitung der Kompensationsverordnung, des Verbandsklagerechtgesetzes sowie des UVP-Gesetzes in Arbeit. Ebenfalls stehe die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes bevor. Die Abgeordneten haben sich den zahlreichen Fragen gestellt und viele Anregungen mitnehmen können.

Jahreshauptversammlung vom 22.02.2018

Am 22.02.2018 fand die Mitgliederversammlung auf Schloss Haus Ruhr in Senden statt. Leider musste Umweltministerin Christina Schulze Föcking ihre Teilnahme aufgrund einer Erkrankung absagen. Umso erfreulicher war, dass Abteilungsleiter Hubert Kaiser eine Teilnahme einrichten konnte und somit eine kompetente Person Rede und Antwort stand, die bereits seit Jahren im Ministerium arbeitet und mit den uns betreffenden Themen sehr gut vertraut ist. Herr Kaiser gab zunächst einen kurzen Überblick über die derzeitige Arbeit des Ministeriums. Man befasse sich gerade mit dem Landesjagdgesetz und natürlich dem Kartellrechtsverfahren. Eine Überarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes werde danach folgen. In harmonischer Stimmung beantwortete Herr Kaiser die zahlreichen Fragen der Mitglieder.

Wir haben uns gefreut, die historischen Räume des Wasserschlosses der Familie zur Mühlen nutzen zu dürfen. Gebhard von und zur Mühlen gab mit einem kurzen Vortrag Einblick über die Geschichte und Nutzung der Schlossanlage.

Seminar zum kommunalpolitischen Engagement vom 11.10.2017

Am 11.10.2017 fand das Seminar zum kommunalpolitischen Engagement statt. Dort stellte zuerst Herr Grave von der KPV genau vor, was die Aufgaben eines Kommunalpolitikers sind, wie viel Zeit die Arbeit in Anspruch nimmt und in welchen Gremien er in der Kommunalpolitik mitarbeiten muss/kann. Nach dem eher theoretischen juristischen Teil, berichteten Baron Ketteler und Herr Schlüter von ihren Erfahrungen in der Kommunalpolitik und standen den Teilnehmern Rede und Antwort. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich nun jeder vorstellen kann, was in der Kommunalpolitik auf einen zukommt und wie dringend notwendig es ist, sich politisch zu engagieren. Erschreckend waren z.B. die Zahlen, dass das Durchschnittsalter der CDU-Mitglieder 60,1 Jahre ist und das der SPD-Mitglieder 60,3 Jahre, sowie dass 42 % der kommunalpolitisch Aktiven im öffentlichen Dienst arbeiten.

Regionalkreis Düsseldorf vom 20.06.2017

Der Regionalkreis Düsseldorf tagte am 20.06.2017 in Weeze. Dort wurde zunächst der Windpark besichtigt und Baron Elverfeldt berichtete über die Planung und Umsetzung. Im Anschluss trug Herr Schürmann vom Landesbetrieb Land und Holz zur forstlichen Förderung vor. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald.

Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die Förderung wenig in Anspruch genommen wird und offensichtlich finanziell kaum attraktiv ist. Hier soll unter der neuen Regierung eine Vereinfachung der Förderung und eine Erhöhung der Fördersätze angestrebt werden.

Regionalkreis Arnsberg vom 07.06.2017

Der Regionalkreis Arnsberg am 07.06.2017 begann mit einer Führung durch die Anlage und das Schloss Körtlinghausen. Dabei hat Constantin Freiherr v. Fürstenberg sehr ausführlich über die Renovierung und Erhaltung/Finanzierung des Schlosses berichtet. Im Anschluss trug Herr Hubertus Winterberg von der Westfalen Agentur zur „Regionale Südwestfalen 2025“ und zu den Ergebnissen der vergangenen Südwestfale 2013 vor.

Regionalkreis Detmold vom 25.04.2017

Beim Regionalkreis Detmold am 25.04.2017 hat Johann Friedrich von der Borch zuerst seine Bio-Felder und die Windenergieanlagen nebst Ausgleichsflächen erläutert. Später wurden die Baumaßnahmen am Schloss bzw. auf der Anlage besichtigt und das Thema Denkmalschutz, Umbau und Förderung im Anschluss vertieft. Zudem wurde das Thema des Mitglieds „ohne Fläche“ angesprochen. Hier machte Frau Beckmann noch einmal deutlich, dass diese Mitgliedschaft Personen angeboten werde, die zwar kein Eigentum – mehr – besitzen, aber die Interessen des Verbandes unterstützen. Letztendlich entscheide der Vorstand, wer Mitglied werde und wer nicht.

Regionalkreis Münster vom 06.03.2017

Am 06.03.2017 tagte der Regionalkreis Münster im Wappensaal der Doppelschlossanlage Harkotten.  Dort erhielten die Teilnehmer eine ausführliche Führung durch das Nationaldenkmal Herrenhaus Harkotten – von Korff. Das Gesamtensemble besteht aus dem barocken Schloss von Ketteler, dem Herrenhaus von Korff im Stil des Klassizismus, welches zu Beginn des 19. Jahrhunderts von dem Architekten Adolph von Vagedes errichtet wurde, sowie verschiedenen Wirtschaftsgebäuden und der historischen Kapelle. In nahezu sämtlichen Räumen der „Beletage“ wurden 2013 Wandmalereien des fürstlichen Hofmalers Philipp Ferdinand Ludwig Bartscher entdeckt, deren Gestaltung er in den Jahren 1814 -1816 vorgenommen hat. Diese werden zurzeit durch zwei Restauratorinnen aufwendig restauriert. Baronin Korff berichtete neben den künstlerisch historischen Informationen auch über die insgesamt positive Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden. Durch deren Unterstützung sowie auch dem großen Interesse am Haus, seiner Architektur und der Innengestaltung konnte es gelingen, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die NRW Stiftung sowie das Land NRW und den Sachverständigenrat des BKM in Berlin von der Förderfähigkeit dieses historisch wertvollen Projektes zu überzeugen.

http://harkotten.eu/schloss/museum/

Seminar Planungsrecht vom 27.10.2015

Am 27.10.2015 fand das Seminar zur Landschaftsplanung statt. Rechtsanwalt Dr. Felix Pauli, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat das Verfahren der Landschaftsplanung und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Grundeigentümer sehr anschaulich dargestellt und die zahlreichen Fragen ausführlich beantwortet. Im Anschluss hat Clemens Graf v. Mirbach-Harff von seinen Erfahrungen mit der Abwehr einer anstehenden großflächigen NSG–Ausweisung und der Gründung einer Bürgerinitiative etc. berichtet. Auch die Anwesenden konnten zahlreiche Erfahrungen beisteuern.

Seminar WRRL vom 18.03.2015

Am 21.04.2015 fand das gut besuchte Seminar zur WRRL statt. Hier konnte Frau Raschke aus dem MKULNV mit ihrem Vortrag viel Licht in das Wirrwarr der WRRL-Regelungen bringen. Sämtliche Fragen der Anwesenden wurden beantwortet und es wurde deutlich, dass bereits einiges in NRW geschehen ist. Aufgrund der Bewertungsmaxime der EU, wonach ein Gewässer als schlecht einzustufen ist, sobald ein Parameter schlecht ist, werden in den Karten daher übermäßig viele Gewässer als schlecht ausgewiesen. Für die Eigentümer heißt es nun, zu den Planungseinheitensteckbriefen Stellung zu nehmen. Herr Schöler von der Landwirtschaftskammer NRW erläuterte einige gute Umsetzungsbeispiele, die verdeutlichen, dass der Flächeneigentümer die Maßnahmen der WRRL durchaus auch zu seinem Vorteil (oder zumindest nicht zum Nachteil) nutzen kann.

Medienseminar vom 18.06.2014

Beim Medienseminar am 18.06.2014 wurde von Herrn Henscheid (WDR) eindrucksvoll und einleuchtend erläutert, wie man sich bei Interviews und vor der Kamera richtig verhält. Mit Praxisbeispielen und Selbstversuchen vor der Kamera haben wir einen Einblick gewonnen und mehr Sicherheit erworben.

Windenergieseminar vom 18.03.2014

Am 18.03.2014 haben wir zusammen mit dem Waldbauernverband und der Energieagentur zu einem Seminar zur Windenergie eingeladen. Diesmal stand vor allem die konkrete Umsetzung von Projekten im Vordergrund. Besonders interessant war der Vortrag von Steuerberater Werner Daldorf, der aus seinen Erfahrungen zur Wirtschaftlichkeit von WEA-Anlagen berichtete. Er stellte fest, dass die Auslastung der WEA in NRW realistischerweise mit maximal 80 % angesetzt werden dürfe. Dementsprechend seien die in vielen Broschüren versprochenen Ausschüttungen herab zu setzen. Grundsätzlich bevorzugt er den Bürgerwindpark, da dieser regionale Wurzeln habe und oftmals Kosten durch Eigenleistung eingespart werden könnten. Bei einem Bürgerwindpark sollte aber Eigenkapital von mindestens 30 % vorhanden sein, da immer mit windschwachen Jahren zu rechnen sei. Um realistisch kalkulieren zu können, sollte man mehrere Windgutachten einholen und von den zu erwartenden Erträgen großzügige Abschläge (z.B. für Versicherungen, Reparaturen etc.) vornehmen. Nachfolgend berichtete Herr Axel Kämmerling vom Landesbetrieb Wald und Holz an einem konkreten Beispiel von seinen Erfahrungen bei der kooperativen Verpachtung potenzieller Konzentrationszonen von Windenergieanlagen. Hier sei eine Entlohnung von 20 % für den Standort und 80 % für die sonstigen im Gebiet liegenden Flächen sinnvoll. Die juristische Seite wurde von Rechtsanwalt Albrecht Wrede dargestellt. Er wies auf einige Punkte hin, die der Eigentümer beachten sollte, wie die Rückbauverpflichtung und eine entsprechende Bürgschaft bei einer zuverlässigen Bank, Ausführungen zum Repowering sollten die Verträge grundsätzlich nicht enthalten und bei der Übertragung des Vertrages auf Dritte sollte der Flächeneigentümer äußerst vorsichtig sein. Zudem können konkrete Punkte geregelt werden, wie z.B. ob der Eigentümer die Wege weiter nutzen kann oder ob diese zurückgebaut werden sollen, ob Leitungen im Boden verbleiben können, wie die Grunddienstbarkeit vergütet wird usw. Den Anwesenden wurde die Möglichkeit gegeben, konkrete Fragen zu stellen und Probleme zu besprechen.

Denkmalschutzgesetz

Wir haben zum zweiten ministeriellen Entwurf des Denkmalschutzgesetzes eine Stellungnahme abgegeben. Der neue Gesetzesentwurf sortiert das Gesetz vollständig neu und schwächt die Position des privaten Denkmaleigentümers. So soll sich die Nutzung des Denkmals an der historischen ausrichten und der Eigentümer sogar zu einer Duldung einer bestimmten Nutzung verpflichtet werden. Hiergegen haben wir uns deutlich ausgesprochen. Ebenfalls finden wir, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und die energetische Sanierung, die oftmals Einfluss auf die Nutzbarkeit des Denkmals haben, zu wenig berücksichtigt werden. Leider fehlen gute Ansatzpunkte, wie der Ersatz historischer Materialien durch moderne, soweit die Eigenart des Denkmals bewahrt wird. Erfreulich ist die Stärkung der Unteren Denkmalbehörden. Die Fachexpertise der Denkmalfachämter soll zukünftig nur als Stellungnahme erfolgen, wodurch der in der Vergangenheit oftmals kontroverse und langwierige Prozess des Insbenehmensetzens entfällt. Neu im Gesetz ist das Gartendenkmal. Hier haben wir uns dafür ausgesprochen, dass dieses auch konstitutiv eingetragen werden muss. Geplant ist bisher, dass Gartendenkmäler auch ohne Eintragung in die Denkmalliste geschützt sein sollen.

Stellungnahme zum Denkmalschutzgesetz vom 16.04.2021
Stellungnahme zum Denkmalschutzgesetz vom 02.07.2020
Stellungnahme zum Denkmalschutzgesetz vom 23.04.2020

Landeswassergesetz

Uns liegt der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes vor. Wir haben eine Stellungnahme abgegeben. Am 10.06.2020 fand die Anhörung des Ministeriums als Videokonferenz statt. Dort wurde erläutert, dass die Regelungen des Gewässerrandstreifens reduziert werden konnten, da diese nun in der Landesdüngeverordnung geregelt seien. Erfreulich ist, dass das Vorkaufsrecht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, komplett gestrichen werden soll. Unsere Forderung, bei der Umlage die Waldflächen gegenüber sonstigen Freiflächen zu privilegieren wurde leider nicht umgesetzt.

Stellungnahme zum Landeswassergesetz vom 28.05.2020

Dichtheitsprüfung – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser

Das Landeskabinett hat am 3. März 2020 den Entwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ verabschiedet. Im Kern geht es dabei um die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung für Hausanschlüsse für häusliches Abwasser, aber begründete Verdachtsfälle verlangen auch weiterhin sofortiges Handeln. Industrielle oder gewerbliche Abwasseranlagen müssen auch fortan turnusmäßig überprüft werden. Wir haben eine Stellungnahme abgegeben.

Stellungnahme Abwasserverordnung vom 12.03.2020

Erneuerbare Energien

Am 28.02.2020 hat Minister Pinkwart zu einer Gesprächsrunde Erneuerbare Energien eingeladen. Themen waren Photovoltaik, Windenergie und Biomasse sowie die Energieversorgungsstrategie des Landes. Die Diskussionsteilnehmer machten deutlich, dass gerichts-feste Vorgaben aus dem Ministerium notwendig sind, damit Kommunen und Behörden verbindlich planen können und Investoren investieren können und wollen. Dies gelte für alle Bereiche der EE. Die Problematik des unkonkreten Windenergieerlasses, der langwierigen Genehmigungsverfahren und der Klagewelle gegen WEAs ist erkannt, das Ministerium will versuchen die Bürger einzubinden und eine größere Akzeptanz herbeizuführen. Beim Thema Wind legte sich Minister Pinkwart hinsichtlich der avisierten Länderöffnungsklausel beim Wind nicht fest, sondern will individuelle Lösungen anstreben, er nannte als Ziel 3-5 x Höhe. Zum Thema, wie der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden kann, soll es eine Arbeitsgruppe „Wind & Naturschutz“ geben.

Stellungnahme zu Erneuerbare Energien vom 09.03.2020

Landesentwicklungsplan

Am 15.05.2019 waren wir zur Anhörung zum LEP eingeladen. Hier konnten wir die Gelegenheit nutzen, uns für einen geringeren Flächenverbrauch und sinnvollen Naturschutz auszusprechen. Ebenfalls konnten wir die Politiker dafür sensibilisieren, Kalamitätsflächen im Wald in waldreichen Regionen grundsätzlich für die Nutzung von WEA zugängig zu machen. Jetzt bemühen wir uns, diese Änderung auch noch in den LEP einfügen zu lassen. Auch der Nationalpark Senne wurde insbesondere vom BUND thematisiert. Hier konnten wir darlegen, dass die Bevölkerung vor Ort gerade nicht hinter dem Nationalpark steht. Weitere Themen waren der Rohstoffabbau und die Erneuerbaren Energien, zu denen wir aber nicht befragt wurden.

Stellungnahme zum LEP vom 08.05.2019

Regionalplan Ruhr

Neben den Regionalplänen der Bezirksregierungen erarbeitet nun auch der Regionalverband Ruhr einen Regionalplan Ruhr. Das Verbandsgebiet umfasst das gesamte Ruhrgebiet und wird in diesem Gebiet die Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster ablösen. Wir hatten die Möglichkeit, bis zum 27.02.2019 eine Stellungnahme abzugeben und haben diese genutzt. Weitere Informationen zum Regionalplan finden Sie unter

https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/regionalplanung/regionalplan-ruhr.html

Stellungnahme zum Regionalplan Ruhr vom 12.02.2019

Landesnaturschutzgesetz

Bereits der neue Name verdeutlicht die Richtung, in die das Gesetz geht. Es steht der Naturschutz und nicht die Landschaft im Fokus des Gesetzes. Insbesondere die Stärkung der Mitwirkungsrechte von Naturschutzverbänden und des Naturschutzbeirates halten wir für zu weitgehend. Diese hemmen jegliche Entwicklung im Ländlichen Raum. Auch das Vorkaufsrecht muss auf die Grenzen des Vorkaufsrechts im BNatSchG reduziert werden. Wir sprechen uns gegen Wildnisentwicklungsgebiete als gesetzliche Schutzgebiete aus. Die Schaffung einer neuen Schutzkategorie, die nur für Landesflächen gelten soll und zudem für Flächen, die noch gar nicht schützenswert sind, widerspricht jeglicher gesetzlicher Grundlage. Ebenfalls sprechen wir uns gegen das Belassen von „dickstämmigem“ Totholz im Wald aus. Hierbei handelt es sich zum einen um eine unbestimmte Regelung und zum anderen um einen nicht gerechtfertigten Eingriff ins Eigentum. Auch wenden wir uns gegen die Ausweitung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope, hier ist vor allem die Streuobstwiese zu streichen, zudem wenden wir uns gegen die Erweiterung des Biotopverbundes auf 15 % der Landesfläche. Beide Regelungen entbehren eine sachliche Notwendigkeit. Wir haben zum LNatSchG Stellungnahmen abgegeben und auch an der Anhörung teilgenommen. Zudem haben wir zusammen mit dem Aktionsbündnis Ländlicher Raum neun Kernkritikpunkte zusammengefasst.

Stellungnahme zum LNatSchG vom 20.02.2019
Kernkritikpunkte Aktionsbündnis Ländlicher Raum

Landesjagdgesetz

Am 28.05.2015 ist das neue ökologische Jagdgesetz in Kraft getreten. Neben einigen Freiheiten wie z.B. in der Rehwildbejagung müssen wir in der Jagdausübung mit vielen neuen Beschränkungen und bürokratischen Auflagen leben. Es gibt noch viele Ungereimtheiten in der Umsetzung, die noch geklärt werden müssen. So ist die Handhabung des Gebotes ab 2016 nur noch bleifreie Büchsenmunition zu nutzen und die Handhabung des Schießnachweises noch offen. Wir hoffen hier kurzfristig auf eine einheitliche Bundesregelung und entsprechende Anpassung in NRW. Zum Landesjagdgesetz haben wir  umfangreiche Stellungnahmen abgegeben und auch an der Anhörung teilgenommen.

Stellungnahme zum LJG vom 05.06.2018

Wahlprüfsteine 2017

Zur Landtagswahl 2017 haben wir Wahlprüfsteine an die vier „großen“ Parteien in unserem Land verschickt.

Die Wahlprüfsteine waren auch Grundlage der Podiumsdiskussion, die am 07. Februar auf Schloss Linnep in Ratingen im Anschluss an unsere Jahresmitgliederversammlung stattgefunden hat. Hierzu konnten wir die agrarpolitischen Sprecher von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gewinnen.

Wahlprüfsteine 2017

Windenergieerlass

Am 04.11.2015 wurde der Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) in einem gemeinsamen Runderlass von MKULNV, Bauministerium und Staatskanzlei veröffentlicht. Wir hatten die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben, von der wir Gebrauch gemacht haben. Der WEA-Erlass soll in erster Linie die Bewilligungspraxis vereinheitlichen und vereinfachen. Positiv ist, dass die Höhenbegrenzungen fallen sollen und die „Verhinderungsplanung“ der Kommunen erschwert wird, sowie die bevorzugte Planung von Anlagen entlang von Infrastrukturtrassen. Ebenfalls positiv ist, dass die zu leistende Sicherheit auf 6,5 % der Gesamtinvestitionskosten festgelegt wird. Dies erspart dem Flächeneigentümer die Diskussion mit Banken und Projektierern.

Stellungnahme zum Windenergieerlass vom 19.10.2017

Regionalplan

Am 17.08.2016 haben wir den überarbeiteten Entwurf des Regionalplans Düsseldorf übersandt bekommen und durften bis zum 17.10.2016 im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens erneut eine Stellungnahme abgeben. Es besteht generell die Sorge, dass bereits in Regionalplänen parzellenscharf Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) ausgewiesen werden und diese dann in der jeweils untergeordneten Ebene 1:1 als Naturschutzgebiete übernommen werden.

Stellungnahme zum Regionalplan vom 14.10.2016