Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen neues Landesjagdgesetz

Düsseldorf, 18. September 2018. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen die Entscheidung des Kabinetts, den Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz (LJG) ins Parlament einzubringen. „Die Landesregierung hält Wort und geht mit dem Landesjagdgesetz die erste der zugesagten Gesetzesänderungen im Bereich der Natur- und Umweltpolitik an“, so der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf bereits am 04. September 2018 verabschiedet.

Für den nun folgenden parlamentarischen Prozess appelliert Elverfeldt an die Landtagsabgeordneten, sich nicht von dem eingeschlagenen Weg abbringen zu lassen und das LJG wieder näher am Bundesjagdgesetz auszurichten. Ein Beispiel sei die beschlossene Erleichterung bei der Prädatorenbejagung. Hier habe das unter Rot-Grün geänderte Landesjagdgesetz in der Praxis deutliche Mängel aufgewiesen. So sei es kontraproduktiv, das Anlegen von Lerchenfenstern und Blühstreifen als Rückzugsort für Bodenbrüter wie Lerche oder Rebhuhn auf der einen Seite staatlich zu fördern und auf der anderen Seite gleichzeitig deren ärgsten Fressfeind, den Fuchs, sich unkontrolliert vermehren zu lassen. Die Regulierung der Raubtierbestände sei eine wichtige Grundlage für die Artenvielfalt in Wald und Feld, so Elverfeldt.

Grundsätzlich begrüßen die FABLF, dass die im Mai 2017 gewählte NRW-Landesregierung wieder zu einer kooperativen Haltung gegenüber den Verbänden des ländlichen Raums und deren mehr als 600.000 Mitgliedern gefunden hat sowie deren Arbeit für den Naturschutz und die lokale Artenvielfalt hervorhebt. Hier erkenne man mittlerweile eine deutlich andere Handschrift als unter Rot-Grün, betont Elverfeldt.

Als nächstes stehe nun die Überarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) an, so der Appell von Elverfeldt. Das unter Rot-Grün verabschiedete Landesnaturschutzgesetz ist in Teilen nicht verfassungskonform, wie aus einem Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof und der Rechtsprofessorin Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof (Universität Düsseldorf) hervorging. Folgerichtig hatte Ministerpräsident Laschet Eckpunkte für eine Korrektur des Gesetzes bereits in seinem 100-Tage-Sofortprogramm nach Regierungsübernahme versprochen. Diese gelte es nun vorzustellen und dabei die Änderungsvorschläge zu berücksichtigen, die die Verbände des ländlichen Raums dazu bereits vorgelegt hätten.

Pressemitteilung FabLF vom 18.09.2018