Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen Kirchhof-Gutachten

Düsseldorf, 30.08.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen das vom ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof und Prof. Charlotte Kreuter-Kirchhof vorgelegte Gutachten zum nordrhein-westfälischen Landesnaturschutzgesetz. Gemeinsam mit den übrigen Verbänden des ländlichen Raums habe man sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung unter der rot-grünen Landesregierung und dem von Minister Remmel (Grüne) geführten Umweltministerium auseinandergesetzt. In etlichen Stellungnahmen habe man sich zu Fehlern beim Landesnaturschutzgesetz, dem Landeswassergesetz oder auch dem Landesjagdgesetz geäußert – vergebens. Dass nun die renommierten Gutachter noch einen Schritt weitergehen und das Landesnaturschutzgesetz in Teilen als verfassungswidrig bezeichnen, begrüßen die FABLF sehr. „Jetzt haben wir die unter Rot-Grün gemachten Fehler schwarz auf weiß und es gilt, das 2016 novellierte Landesnaturschutzgesetz zügig zu ändern“, so der Appell des FABLF-Vorsitzenden Max von Elverfeldt an die neue Landesregierung. Er erinnert in dem Zusammenhang an den Sachverhalt, dass Ministerpräsident Laschet die Revidierung des Landesnaturschutzgesetzes explizit in sein 100-Tage-Programm aufgenommen hat. Elverfeldt hebt in dem Zusammenhang eine von den Gutachtern gemachte Empfehlung hervor: „Das in der Tat geeignete Mittel, Eigentümerfreiheit und Naturschutz miteinander zu versöhnen, ist der Vertragsnaturschutz.“ Er hoffe, so Elverfeldt, dass die neue Landesregierung die Hand, die man dazu viele Jahre vergeblich ausgestreckt habe, ergreift.

Pressemitteilung FabLF vom 30.08.2017