Denkmalschutzgesetz

Wir haben zum zweiten ministeriellen Entwurf des Denkmalschutzgesetzes eine Stellungnahme abgegeben. Der neue Gesetzesentwurf sortiert das Gesetz vollständig neu und schwächt die Position des privaten Denkmaleigentümers. So soll sich die Nutzung des Denkmals an der historischen ausrichten und der Eigentümer sogar zu einer Duldung einer bestimmten Nutzung verpflichtet werden. Hiergegen haben wir uns deutlich ausgesprochen. Ebenfalls finden wir, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und die energetische Sanierung, die oftmals Einfluss auf die Nutzbarkeit des Denkmals haben, zu wenig berücksichtigt werden. Leider fehlen gute Ansatzpunkte, wie der Ersatz historischer Materialien durch moderne, soweit die Eigenart des Denkmals bewahrt wird. Erfreulich ist die Stärkung der Unteren Denkmalbehörden. Die Fachexpertise der Denkmalfachämter soll zukünftig nur als Stellungnahme erfolgen, wodurch der in der Vergangenheit oftmals kontroverse und langwierige Prozess des Insbenehmensetzens entfällt. Neu im Gesetz ist das Gartendenkmal. Hier haben wir uns dafür ausgesprochen, dass dieses auch konstitutiv eingetragen werden muss. Geplant ist bisher, dass Gartendenkmäler auch ohne Eintragung in die Denkmalliste geschützt sein sollen.

Stellungnahme zum Denkmalschutzgesetz vom 16.04.2021
Stellungnahme zum Denkmalschutzgesetz vom 02.07.2020
Stellungnahme zum Denkmalschutzgesetz vom 23.04.2020