Familienbetriebe Land und Forst NRW – Erklärung in Sachen Betrieb Schulze-Föcking

Düsseldorf, 07.09.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) sehen den Schweinemastbetrieb Schulze-Föcking nach Vorlage eines neunseitigen Berichts durch die Landesregierung endgültig von dem Vorwurf der nicht artgerechten Tierhaltung entlastet. Auch Behörden in Münster und Warendorf waren zuvor zu diesem Ergebnis gekommen. Zudem bestätige das Gutachten, dass alle an der Prüfung Beteiligten sachgerecht und korrekt gearbeitet hätten. Der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt: „Die in einem TV-Beitrag und vom organisierten Tierschutz erhobenen Vorwürfe haben sich nach sorgfältiger behördlicher Prüfung als haltlos erwiesen.“ Er kritisiert, dass die im Zuge eines Einbruchsdelikts illegal gemachten Filmaufnahmen von Dritten als Grundlage für eine Strafanzeige gegen die nordrhein-westfälische Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Christina Schulze-Föcking, verwendet worden sind. Hier gelte es, sich erst einmal mit dem Sachverhalt vertraut zu machen, statt Dinge vorschnell zu skandalisieren und Hausfriedensbruch salonfähig zu machen. Dieser stelle einen schweren Eingriff in das Eigentum anderer dar. Den in der Tierhaltung aktiven Betrieben in NRW, so Elverfeldt, ist das Wohl ihrer Tiere ein wichtiges Anliegen. Sie begrüßen daher die strengen Regeln und die behördliche Fachaufsicht, unter der sie dabei arbeiten. Auch freue man sich, dass mit der staatlich geprüften Landwirtin und Vorsitzenden des CDU-Bundesfachausschusses Landwirtschaft und ländlicher Raum eine erfahrene Praktikerin Verantwortung für die Themen Agrar- und Forstwirtschaft in NRW trage.

Pressemitteilung FabLF vom 07.09.2017