Landesnaturschutzgesetz
Im November haben wir eine Stellungnahme zu Änderungen im LNatSchG abgegeben. In diesen wurde zum einen das faktische Vogelschutzgebiet Diemel-Hoppeketal zum VSG erklärt. Zum anderen sollte die Geltungsdauer für Naturschutzverordnungen entfristet werden. Dem haben wir widersprochen. Gerade jetzt, in Zeiten des Klimawandels, gilt es, Inhalte von Naturschutzgebietsverordnungen zu überprüfen, wenn sich die tatsächlichen Gegebenheiten geändert haben. Wir fordern daher, dass auch bei unbefristeten Verordnungen eine Überprüfung der Inhalte spätestens dann stattfindet, wenn erste Ausnahmeanträge gestellt werden, weil Vorgaben rein tatsächlich nicht mehr erfüllt werden können. Da es utopisch schien, dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns der Forderung des RLV angeschlossen, dass, wenn Schutzgebietsverordnungen entfristet werden, dies auch für sämtliche vertragliche Regelungen gelten muss. Am 29.02.2024 hat die Regierung nun die Änderung des LNatSchG verabschiedet und die Entfristung der geltenden Schutzgebietsverordnungen beschlossen.