Landesforstgesetz NRW
Nach bereits viel Aufwand im Vorfeld hatten wir in den letzten 4 Wochen endlich Gelegenheit, zu dem ministeriellen Entwurf des Änderungsgesetzes des LForstG Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit haben wir umfassend Gebrauch gemacht.
Entgegen vorheriger Versprechen seitens der Politik, enthält der Entwurf auch Bewirtschaftungseinschränkungen, denen wir ausdrücklich widersprechen. Abgesehen von der Änderung des Namens von LForstG in LWaldG fand keine „Ökologisierung“ des Gesetzes statt. Das Ministerium ist an dieser Stelle konsequent geblieben und hat Wünschen nach mehr Biodiversität, heimischen Baumarten und Habitaten widerstanden. Wir wollen hoffen, dass dies auch im weiteren Verfahren so bleibt. Auf der anderen Seite haben wir mehr Rechte für die Waldbesitzer gefordert und eine Einschränkung der Freizeitnutzung, soweit diese dem Wald schadet.
Stellungnahme zum Landesforstgesetz und des Gemeinschaftswaldgesetzes vom 08.06.2026
