Landesnaturschutzgesetz

Im November haben wir eine Stellungnahme zu Änderungen im LNatSchG abgegeben. In diesen wurde zum einen das faktische Vogelschutzgebiet Diemel-Hoppeketal zum VSG erklärt. Zum anderen sollte die Geltungsdauer für Naturschutzverordnungen entfristet werden. Dem haben wir widersprochen. Gerade jetzt, in Zeiten des Klimawandels, gilt es, Inhalte von Naturschutzgebietsverordnungen zu überprüfen, wenn sich die tatsächlichen Gegebenheiten geändert haben. Wir fordern daher, dass auch bei unbefristeten Verordnungen eine Überprüfung der Inhalte spätestens dann stattfindet, wenn erste Ausnahmeanträge gestellt werden, weil Vorgaben rein tatsächlich nicht mehr erfüllt werden können. Da es utopisch schien, dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns der Forderung des RLV angeschlossen, dass, wenn Schutzgebietsverordnungen entfristet werden, dies auch für sämtliche vertragliche Regelungen gelten muss. Am 29.02.2024 hat die Regierung nun die Änderung des LNatSchG verabschiedet und die Entfristung der geltenden Schutzgebietsverordnungen beschlossen.

Stellungnahme vom 15.11.2023

Landesentwicklungsplan NRW

Die erste Überarbeitung des Landesentwicklungsplans liegt uns zur Stellungnahme vor. Dieser bezieht sich auf den Bereich der Erneuerbaren Energien. So wird der 1.500 m Abstand von WEA zu Wohnbebauung ersatzlos gestrichen. Nadelwälder und insbesondere Kalamitätsflächen werden für Windenergie geöffnet. Freiflächenphotovoltaik wird entlang von Verkehrswegen zugelassen, ebenfalls sollen Floating-PV und Agri-PV möglich sein. Ein guter Schritt in die richtige Richtung, aber es besteht noch Nachbesserungsbedarf.
Stellungnahme vom 28.07.2023

Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten

Die Verordnung sieht vor, Photovoltaik auf Freiflächen zuzulassen, soweit diese in benachteiligten Gebieten außerhalb von Naturschutzgebieten liegen und die Bodenwertzahl nach Bodenschätzungsgesetz nicht über 55 liegt. Eine einzelne Anlage darf nicht mehr als 20 MW (max. 24-28 ha) aufweisen und muss mehr als 2 km Abstand zur nächsten Anlage haben. Der Ausbau ist auf 150 MW pro Jahr begrenzt. Bis zum 31.12.2024 soll ein Evaluationsbericht zu der Verordnung verfasst werden, um deren positive und negative Auswirkungen zu bewerten.
Stellungnahme vom 09.06.2022

Windenergie im Wald: Fakten und Argumente

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen für den Klimaschutz und für die Energieversorgung zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands für Windenergie ausgewiesen werden. Eine zentrale Herausforderung ist hier die ausreichende Bereitstellung nutzbarer Flächen.

Der Wald und vor allem die in den letzten Jahren entstandenen Kahlflächen stellen einen potenziellen Standort für Windenergieanlagen dar. Hier gibt es viele Bedenken.

Wir haben das Argumentationspapier „Windenergie im Wald: Fakten und Argumente“ zusammengestellt. Wir zeigen darin auf der Grundlage sachlicher Argumentation die Vor- und Nachteile von Windenergie im Wald auf.

Windenergie im Wald_26.4.2022

 

 

Denkmalschutzgesetz

Am 16.02.2022 wurde der neue Entwurf des Denkmalschutzgesetzes NRW in den Landtag eingebracht. Der Entwurf liegt uns vor und wir wurden zur Anhörung am 18.03.2022 eingeladen. In dem neuen Entwurf wurden einige unserer Forderungen aufgenommen. Die Energetische Sanierung und die Erneuerbaren Energien werden zwar in die Abwägung aufgenommen erhalten aber keinen größeren Wert. Besonders erfreulich ist aber, dass die Zuschuss-Förderung im bekannten Rahmen beibehalten wird und für das Jahr 2022 69,6 Mio € an Fördergeldern bereitgestellt wurden. Das ist eine enorme Steigerung und damit auch eine Anerkennung der Leistungen der privaten Denkmaleigentümer.

Stellungnahme vom 09.03.2022 zum Denkmalschutzgesetz

Wolfsverordnung NRW

Wir hatten die Möglichkeit, zur „Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf (Wolfsverordnung Nordrhein-Westfalen – WolfsVO NRW)“ eine Stellungnahme abzugeben. Die Verordnung regelt das Verscheuchen, Vergrämen und Entnehmen des Wolfes und lehnt sich dazu an die bereits gültige niedersächsische Verordnung an. In dem Entwurf sind auch Regelungen zur Entnahme von Wölfen im Interesse der Gesundheit von Menschen und zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden zu finden. Die Entnahme bleibt eine Einzelfallentscheidung, die beantragt werden muss.

Stellungnahme vom 14.02.2022 zur Wolfsverordnung

Landesnaturschutzgesetz NRW

Am 04.10.2021 fand die Anhörung zum Änderungsgesetz des LNatSchG statt. Wir haben vorab eine Stellungnahme abgegeben, in der wir auch deutlich gemacht haben, dass wir die vorgenommenen Änderungen für nicht ausreichend halten. In der Anhörung kamen wir viel zu Wort und konnten dazu ausführen, dass wir uns ein innovativeres Ausgleichssystem wünschen, dass Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen miteinander kombiniert werden sollen, dass Ökopunkte vereinheitlicht werden und prioritär genutzt werden sollen und dass nicht nur die Land- und Forstwirtschaft, sondern auch die Kommunen Maßnahmen zum Artenschutz ergreifen müssen.

Stellungnahme zum LNatSchG NRW

Windenergie

In unserem Mitgliederkreis wurde vielfach das Interesse am Bau von Windenergieanlagen auf den vom Borkenkäfer betroffenen Kalamitätsflächen geäußert. In unserer Landesregierung wird Windenergie im Wald derzeit sehr restriktiv bewertet, die FDP lehnt sie ausdrücklich ab. Um den Ausbau der Windenergie in NRW zu unterstützen, haben wir anliegendes Papier entworfen, das wir Ihnen zur Information zur Verfügung stellen. Nutzen Sie die Inhalte gerne, um – auch im nahenden Landtagswahlkampf – Entscheider und Politiker vor Ort für das Thema zu sensibilisieren.

210624_Fablf_Positionspapier WEA_Wald

Baugesetzbuch

Im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen des MHKBG wird der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung auf 1.000 m festgesetzt. Dies gilt für innerhalb im Zusammenhang bebaute Ortsteile, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind und in zulässigerweise errichteter zusammenhängender Bebauung mit mindestens zehn Wohngebäuden im Außenbereich. Der Abstand bemisst sich von der Mitte des Mastfußes bis zum nächstgelegenen Wohngebäude. Die Regelung gilt nicht für vor dem 21.12.2020 beantragte Anlagen. Für wirksame Flächennutzungshöhe bleibt es bei der 3fachen Anlagenhöhe.

Stellungnahme zum Baugesetzbuch vom 25.01.2021

Denkmalschutzgesetz

Wir haben zum zweiten ministeriellen Entwurf des Denkmalschutzgesetzes eine Stellungnahme abgegeben. Der neue Gesetzesentwurf sortiert das Gesetz vollständig neu und schwächt die Position des privaten Denkmaleigentümers. So soll sich die Nutzung des Denkmals an der historischen ausrichten und der Eigentümer sogar zu einer Duldung einer bestimmten Nutzung verpflichtet werden. Hiergegen haben wir uns deutlich ausgesprochen. Ebenfalls finden wir, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und die energetische Sanierung, die oftmals Einfluss auf die Nutzbarkeit des Denkmals haben, zu wenig berücksichtigt werden. Leider fehlen gute Ansatzpunkte, wie der Ersatz historischer Materialien durch moderne, soweit die Eigenart des Denkmals bewahrt wird. Erfreulich ist die Stärkung der Unteren Denkmalbehörden. Die Fachexpertise der Denkmalfachämter soll zukünftig nur als Stellungnahme erfolgen, wodurch der in der Vergangenheit oftmals kontroverse und langwierige Prozess des Insbenehmensetzens entfällt. Neu im Gesetz ist das Gartendenkmal. Hier haben wir uns dafür ausgesprochen, dass dieses auch konstitutiv eingetragen werden muss. Geplant ist bisher, dass Gartendenkmäler auch ohne Eintragung in die Denkmalliste geschützt sein sollen.

Stellungnahme zum Denkmalschutzgesetz vom 16.04.2021
Stellungnahme zum Denkmalschutzgesetz vom 02.07.2020
Stellungnahme zum Denkmalschutzgesetz vom 23.04.2020

Landeswassergesetz

Uns liegt der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes vor. Wir haben eine Stellungnahme abgegeben. Am 10.06.2020 fand die Anhörung des Ministeriums als Videokonferenz statt. Dort wurde erläutert, dass die Regelungen des Gewässerrandstreifens reduziert werden konnten, da diese nun in der Landesdüngeverordnung geregelt seien. Erfreulich ist, dass das Vorkaufsrecht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, komplett gestrichen werden soll. Unsere Forderung, bei der Umlage die Waldflächen gegenüber sonstigen Freiflächen zu privilegieren wurde leider nicht umgesetzt.

Stellungnahme zum Landeswassergesetz vom 28.05.2020

Dichtheitsprüfung – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser

Das Landeskabinett hat am 3. März 2020 den Entwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ verabschiedet. Im Kern geht es dabei um die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung für Hausanschlüsse für häusliches Abwasser, aber begründete Verdachtsfälle verlangen auch weiterhin sofortiges Handeln. Industrielle oder gewerbliche Abwasseranlagen müssen auch fortan turnusmäßig überprüft werden. Wir haben eine Stellungnahme abgegeben.

Stellungnahme Abwasserverordnung vom 12.03.2020

Erneuerbare Energien

Am 28.02.2020 hat Minister Pinkwart zu einer Gesprächsrunde Erneuerbare Energien eingeladen. Themen waren Photovoltaik, Windenergie und Biomasse sowie die Energieversorgungsstrategie des Landes. Die Diskussionsteilnehmer machten deutlich, dass gerichts-feste Vorgaben aus dem Ministerium notwendig sind, damit Kommunen und Behörden verbindlich planen können und Investoren investieren können und wollen. Dies gelte für alle Bereiche der EE. Die Problematik des unkonkreten Windenergieerlasses, der langwierigen Genehmigungsverfahren und der Klagewelle gegen WEAs ist erkannt, das Ministerium will versuchen die Bürger einzubinden und eine größere Akzeptanz herbeizuführen. Beim Thema Wind legte sich Minister Pinkwart hinsichtlich der avisierten Länderöffnungsklausel beim Wind nicht fest, sondern will individuelle Lösungen anstreben, er nannte als Ziel 3-5 x Höhe. Zum Thema, wie der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden kann, soll es eine Arbeitsgruppe „Wind & Naturschutz“ geben.

Stellungnahme zu Erneuerbare Energien vom 09.03.2020

Landesentwicklungsplan

Am 15.05.2019 waren wir zur Anhörung zum LEP eingeladen. Hier konnten wir die Gelegenheit nutzen, uns für einen geringeren Flächenverbrauch und sinnvollen Naturschutz auszusprechen. Ebenfalls konnten wir die Politiker dafür sensibilisieren, Kalamitätsflächen im Wald in waldreichen Regionen grundsätzlich für die Nutzung von WEA zugängig zu machen. Jetzt bemühen wir uns, diese Änderung auch noch in den LEP einfügen zu lassen. Auch der Nationalpark Senne wurde insbesondere vom BUND thematisiert. Hier konnten wir darlegen, dass die Bevölkerung vor Ort gerade nicht hinter dem Nationalpark steht. Weitere Themen waren der Rohstoffabbau und die Erneuerbaren Energien, zu denen wir aber nicht befragt wurden.

Stellungnahme zum LEP vom 08.05.2019

Regionalplan Ruhr

Neben den Regionalplänen der Bezirksregierungen erarbeitet nun auch der Regionalverband Ruhr einen Regionalplan Ruhr. Das Verbandsgebiet umfasst das gesamte Ruhrgebiet und wird in diesem Gebiet die Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster ablösen. Wir hatten die Möglichkeit, bis zum 27.02.2019 eine Stellungnahme abzugeben und haben diese genutzt. Weitere Informationen zum Regionalplan finden Sie unter

https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/regionalplanung/regionalplan-ruhr.html

Stellungnahme zum Regionalplan Ruhr vom 12.02.2019

Landesnaturschutzgesetz

Bereits der neue Name verdeutlicht die Richtung, in die das Gesetz geht. Es steht der Naturschutz und nicht die Landschaft im Fokus des Gesetzes. Insbesondere die Stärkung der Mitwirkungsrechte von Naturschutzverbänden und des Naturschutzbeirates halten wir für zu weitgehend. Diese hemmen jegliche Entwicklung im Ländlichen Raum. Auch das Vorkaufsrecht muss auf die Grenzen des Vorkaufsrechts im BNatSchG reduziert werden. Wir sprechen uns gegen Wildnisentwicklungsgebiete als gesetzliche Schutzgebiete aus. Die Schaffung einer neuen Schutzkategorie, die nur für Landesflächen gelten soll und zudem für Flächen, die noch gar nicht schützenswert sind, widerspricht jeglicher gesetzlicher Grundlage. Ebenfalls sprechen wir uns gegen das Belassen von „dickstämmigem“ Totholz im Wald aus. Hierbei handelt es sich zum einen um eine unbestimmte Regelung und zum anderen um einen nicht gerechtfertigten Eingriff ins Eigentum. Auch wenden wir uns gegen die Ausweitung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope, hier ist vor allem die Streuobstwiese zu streichen, zudem wenden wir uns gegen die Erweiterung des Biotopverbundes auf 15 % der Landesfläche. Beide Regelungen entbehren eine sachliche Notwendigkeit. Wir haben zum LNatSchG Stellungnahmen abgegeben und auch an der Anhörung teilgenommen. Zudem haben wir zusammen mit dem Aktionsbündnis Ländlicher Raum neun Kernkritikpunkte zusammengefasst.

Stellungnahme zum LNatSchG vom 20.02.2019
Kernkritikpunkte Aktionsbündnis Ländlicher Raum

Landesjagdgesetz

Am 28.05.2015 ist das neue ökologische Jagdgesetz in Kraft getreten. Neben einigen Freiheiten wie z.B. in der Rehwildbejagung müssen wir in der Jagdausübung mit vielen neuen Beschränkungen und bürokratischen Auflagen leben. Es gibt noch viele Ungereimtheiten in der Umsetzung, die noch geklärt werden müssen. So ist die Handhabung des Gebotes ab 2016 nur noch bleifreie Büchsenmunition zu nutzen und die Handhabung des Schießnachweises noch offen. Wir hoffen hier kurzfristig auf eine einheitliche Bundesregelung und entsprechende Anpassung in NRW. Zum Landesjagdgesetz haben wir  umfangreiche Stellungnahmen abgegeben und auch an der Anhörung teilgenommen.

Stellungnahme zum LJG vom 05.06.2018

Wahlprüfsteine 2017

Zur Landtagswahl 2017 haben wir Wahlprüfsteine an die vier „großen“ Parteien in unserem Land verschickt.

Die Wahlprüfsteine waren auch Grundlage der Podiumsdiskussion, die am 07. Februar auf Schloss Linnep in Ratingen im Anschluss an unsere Jahresmitgliederversammlung stattgefunden hat. Hierzu konnten wir die agrarpolitischen Sprecher von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gewinnen.

Wahlprüfsteine 2017

Windenergieerlass

Am 04.11.2015 wurde der Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) in einem gemeinsamen Runderlass von MKULNV, Bauministerium und Staatskanzlei veröffentlicht. Wir hatten die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben, von der wir Gebrauch gemacht haben. Der WEA-Erlass soll in erster Linie die Bewilligungspraxis vereinheitlichen und vereinfachen. Positiv ist, dass die Höhenbegrenzungen fallen sollen und die „Verhinderungsplanung“ der Kommunen erschwert wird, sowie die bevorzugte Planung von Anlagen entlang von Infrastrukturtrassen. Ebenfalls positiv ist, dass die zu leistende Sicherheit auf 6,5 % der Gesamtinvestitionskosten festgelegt wird. Dies erspart dem Flächeneigentümer die Diskussion mit Banken und Projektierern.

Stellungnahme zum Windenergieerlass vom 19.10.2017

Regionalplan

Am 17.08.2016 haben wir den überarbeiteten Entwurf des Regionalplans Düsseldorf übersandt bekommen und durften bis zum 17.10.2016 im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens erneut eine Stellungnahme abgeben. Es besteht generell die Sorge, dass bereits in Regionalplänen parzellenscharf Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) ausgewiesen werden und diese dann in der jeweils untergeordneten Ebene 1:1 als Naturschutzgebiete übernommen werden.

Stellungnahme zum Regionalplan vom 14.10.2016