Kritik der Familienbetriebe an Grundsteuerreform – Denkmaleigentümern droht Abgabenerhöhung von 40 Prozent

Düsseldorf, 05.09.2019. Wenn der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform die Besonderheiten von Baudenkmalen nicht mehr berücksichtigt, kann dies bei den betroffenen Denkmaleigentümern zu einer Abgabenerhöhung von bis zu vierzig Prozent führen. Davor warnen die Familienbetriebe Land und Forst NRW anlässlich des Tages des Offenen Denkmals am kommenden Sonntag. Gemeinsam mit anderen Denkmalpflegeinitiativen hat sich der Bundesverband mit einem Brief an den Finanzausschuss gewandt. Anstelle der entfallenden Ermäßigungsmöglichkeiten schlagen die Familienbetriebe einen pauschalen Denkmalabschlag von 25 Prozent vor. Eine solche unbürokratische Lösung entspräche der vergleichbaren, ebenfalls gemeinwohlorientierten Regelung für den geförderten Wohnbau und wäre für die knapp vier Prozent der unter Denkmalschutz stehenden Immobilien einfach umsetzbar.

Mit dem Denkmalabschlag könnten nicht nur die typischen Belastungen von Baudenkmalen, wie Überalterung, Übergröße, nicht behebbare Baumängel, organischer Aufbau der Raumanordnung und nicht nutzbare Räume ausgeglichen werden. Auch die bekannten Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, Nutzungseinschränkung und große Unterhaltslasten würden mit dem Denkmalabschlag anerkannt und honoriert. „Wichtig sei dabei eine einheitliche und bundesweite Regelung über das Steuerrecht“, so der Vorsitzende der Familienbetriebe, Max von Elverfeldt.

Er weist mit Blick auf den Tag des Offenen Denkmals darauf hin, dass zwei Drittel der fast 800.000 Baudenkmale in Deutschland in privater Hand sind. Es sind die privaten Denkmaleigentümer, die den wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes leisten. Dazu zählen nicht nur die Besitzer von Schlössern und Burgen, sondern die Eigentümer von Hunderttausenden denkmalgeschützter Fachwerkbauten, ländlichen Anwesen, Bürgerhäusern, gründerzeitlichen Reihenhäusern und historischen Handwerker- und Kaufmannshäusern.

Der Appell an die Bundesregierung, die Interessen der Denkmaleigentümer bei der Grundsteuerreform zu berücksichtigen, wird gemeinsam vertreten von den Familienbetrieben Land und Forst, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, der Interessengemeinschaft Bauernhaus, dem Bund Heimat und Umwelt in Deutschland und der Deutschen Burgenvereinigung.

Pressemitteilung FabLF vom 05.09.2019