Landesjagdgesetz

Am 28.05.2015 ist das neue ökologische Jagdgesetz in Kraft getreten. Neben einigen Freiheiten wie z.B. in der Rehwildbejagung müssen wir in der Jagdausübung mit vielen neuen Beschränkungen und bürokratischen Auflagen leben. Es gibt noch viele Ungereimtheiten in der Umsetzung, die noch geklärt werden müssen. So ist die Handhabung des Gebotes ab 2016 nur noch bleifreie Büchsenmunition zu nutzen und die Handhabung des Schießnachweises noch offen. Wir hoffen hier kurzfristig auf eine einheitliche Bundesregelung und entsprechende Anpassung in NRW. Zum Landesjagdgesetz haben wir  umfangreiche Stellungnahmen abgegeben und auch an der Anhörung teilgenommen.

Stellungnahme zum LJG vom 05.06.2018