Jagdrecht ist Teil des Eigentums
Düsseldorf, 09. Mai 2018. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen die von der Landesregierung angekündigte Novellierung des Landesjagdgesetzes. Das derzeit geltende Jagdgesetz wurde 2015 unter dem früheren grünen Umweltminister Remmel nicht nur gegen den breiten Widerstand von Jägern, sondern auch vielen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft durchgesetzt, die wirtschaftliche Schäden fürchteten und sich in ihren Eigentumsrechten bedroht sahen. „Zudem passierte doch oft genau das Gegenteil von dem, was das Jagdgesetz 2015 erreichen wollte“, stellt der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt, fest. So haben die Restriktionen in der Schalenwildbejagung eher zu vermehrten Wildschäden in Wald und Feld geführt und die Einschränkungen in der Raubwildbejagung dem Niedergang der bodenbrütenden Vogelarten weiter Vorschub geleistet. Es freut Elverfeldt nun umso mehr, dass die Landesregierung unter Ministerpräsident Laschet Wort halte und mit dem Landesjagdgesetz die erste der zugesagten Gesetzesänderungen im Bereich der Natur- und Umweltpolitik vornähme.
Die FABLF weisen in diesem Zusammenhang auch auf einen anderen wichtigen Aspekt des Jagdrechts hin. Elverfeldt: „Das Jagdrecht ist Teil des Eigentums und als solches durch das Grundgesetz geschützt.“ Jagdliche Reformbestrebungen wie die von 2015 in NRW dürfen dies nicht wie geschehen vernachlässigen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Werk mit dem Titel „Jagdliches Eigentum“ von den Rechtswissenschaftlern Prof. Dietlein und Dr. Judith Froese. Insofern seien Korrekturen am Landesjagdgesetz hier folgerichtig. Die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind sich dabei ihrer besonderen Verantwortung bewusst, so Elverfeldt, der betonte, dass man diesen dann auch vertrauen und sie ihre Rechte eigenverantwortlich ausüben lassen müsse. „Fachgerechte Jagd fördert Artenvielfalt“, so Elverfeldt, sie behindere oder zerstöre sie nicht.