Internationaler Tag des Waldes: „Deutschland leistet mit nachhaltiger Forstwirtschaft Beitrag zum globalen Klimaschutz“

Düsseldorf, 21.03.2023. Anlässlich des „Internationalen Tag des Waldes“ fordern die Familienbetriebe Land und Forst, das Potential des Waldes als Klimaschützer durch eine nachhaltige Bewirtschaftung voll auszuschöpfen. „Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern bindet nicht nur CO2, sondern ersetzt auch klimaschädliche Baumaterialien und Energieträger,“ hebt der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst NRW Max v. Elverfeldt hervor. „Der Wald ist somit ein wahres Multitalent, denn zusätzlich zum ökologischen und ökonomischen Nutzen bietet er auch Raum für Erholung“ so v. Elverfeldt weiter.

Mit dem „Internationalen Tag des Waldes“, der jährlich am 21. März stattfindet, macht die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf ebendiese Relevanz der nachhaltigen Bewirtschaftung aufmerksam. Max v. Elverfeldt unterstreicht: „Global erleben wir den Verlust von Wäldern, während Deutschland weltweit für seine nachhaltige Forstwirtschaft beneidet wird.“ In Deutschland seien rund 80 Prozent des Waldes mit Nachhaltigkeitszertifikaten ausgezeichnet, weltweit nur 11 Prozent. „Es ist daher kontraproduktiv, in Deutschland weitere Waldflächen aus der Nutzung zu nehmen oder pauschal unter Schutz zu stellen, weil dadurch die Holzproduktion und Umweltprobleme nur exportiert werden.“ Vor diesem Hintergrund fordert der Verband ein Umdenken beim EU Green Deal, der auf eine weitere Extensivierung der heimischen Forstwirtschaft ziele. „Klimaschutz muss auch im Wald global gedacht werden“, so v. Elverfeldt.

In NRW leiden die Wälder unter der Dürre und der Borkenkäferkalamitäten der vergangenen Jahre. Hier gilt es nun klimaresiliente Wälder wieder aufzuforsten. Waldbesitzer müssen aktiv handeln und stabile Mischwälder pflanzen. Werden die Flächen lediglich sich selbst überlassen, wird es an der erforderlichen Vielfalt fehlen. Gerade in NRW wurde deutlich, dass der Wald auf der einen Seite Opfer des Klimawandels und auf der anderen Seite Klimaschützer Nr. 1  ist.

Die Familienbetriebe Land und Forst sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern, die mit ihren Betrieben für gut 50.000 Unternehmer, Mitarbeiter und Familienmitglieder stehen. Unsere Mitgliedsbetriebe tragen Verantwortung für rund 5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Sie bewirtschaften ihre Flächen nachhaltig und denken in Generationen. Unser Ziel ist es, Mehrwert für unsere Gesellschaft zu schaffen und das Bewusstsein für die Anliegen von familiengeführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu stärken. Der Verband setzt sich daher für den Schutz des privaten Eigentums und die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum ein. Im ständigen Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit engagieren sich die Familienbetriebe Land und Forst für eine verantwortungsvolle und generationsgerechte Politik.

Pressemitteilung FabLF vom 21.03.2023

Denkmalschutzgesetz NRW: Familienbetriebe Land und Forst begrüßen Modernisierung

Düsseldorf, 5. April 2022. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. „Die Novelle des 40 Jahre alten Gesetzes verspricht bei Denkmälern einfachere Abläufe und einen schnelleren Vollzug. Das ist wichtig, denn nur ein genutztes Denkmal bleibt auch erhalten. Nur Räume, die gelüftet und geheizt werden, setzen keinen Schimmel an“, erläutert Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst NRW e.V.

Elverfeldt begrüßt außerdem die Möglichkeit, künftig Erneuerbare Energien an Denkmälern anbringen zu können. „Natürlich wird niemand eine Photovoltaikanlage über dem Eingangsportal anbringen, aber auf dem Dach eines Nebengebäudes kann das durchaus Sinn machen, schließlich sind ein Großteil der schützenswerten Gebäude nicht als Denkmäler, sondern als Wirtschaftsgebäude errichtet worden.“ Besonders erfreulich sei, dass einfache wiederkehrende Instandhaltungsarbeiten zukünftig keiner Genehmigung vorab mehr bedürfen. Eine ordnungsgemäße Ausführung werde schon dadurch sichergestellt, dass die Denkmalbehörde die Arbeiten für die notwendige Steuerbescheinigung abnehmen müsse. Eine Gefahr für die Denkmäler durch das neue Gesetz sieht von Elverfeldt in seinem Umfeld nicht: „Wir bzw. unsere Vorfahren haben unsere Denkmäler bereits erhalten, als es noch gar kein Denkmalschutzgesetz gab, insofern gibt es keinen Grund, dies unter neuen gesetzlichen Regelungen nicht auch weiter zu tun.“

Über 80 Prozent der rd. 90.000 Denkmäler in NRW befinden sich im Privateigentum. Sie werden von ihren Eigentümern oft bereits seit Generationen gepflegt und erhalten und werden oftmals auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit sich Besucher an ihnen erfreuen können. Die Anforderungen an modernes Wohnen und Arbeiten sowie die zunehmend notwendige Ausrichtung auf Energieeffizienz bedingen zumeist einen hohen Renovierungs- und Instandsetzungsaufwand für die Denkmäler.

Pressemitteilung FabLF vom 05.04.2022

Aktionsbündnis stellt Positionen zur Stärkung des ländlichen Raums vor

Elverfeldt: „Die großen Herausforderungen im Klima-, Natur- und Umweltschutz sind nur mit den Vertretern des ländlichen Raums zu lösen.“

Düsseldorf/Werl. 16. März 2022. Anlässlich des Politischen Waldbauerntages am heutigen Mittwoch in Werl hat das Aktionsbündnis Ländlicher Raum seine Positionen zur Landtagwahl vorgestellt. „Nur gemeinsam mit den Vertretern des ländlichen Raums können praktikable und zielführende Wege zur Bewältigung der großen Herausforderungen im Klima-, Natur- und Umweltschutz gefunden werden. Wir stehen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und erwarten, dass wir in die kommenden Debatten aktiv mit eingebunden werden“, betont Max v. Elverfeldt, der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst Nordrhein-Westfalen.

Die ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens decken mit ihren landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wäldern und Gewässern rund drei Viertel der Landesfläche ab. Sie leisten wichtige Beiträge zur Versorgung mit lokal erzeugten Nahrungsmitteln und Rohstoffen, bei der Bereitstellung regenerativer Energien, der Pflege und Aufrechterhaltung vielfältig gegliederter Natur- und Kulturlandschaften sowie zum Erhalt der Biodiversität durch abwechslungsreiche Lebensräume.

Im Mittelpunkt der Forderungen des Aktionsbündnisses an die Politik steht, die Anliegen des ländlichen Raumes bei politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen, kooperativen Lösungen bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen den Vorrang zu geben und das Eigentum an Grund und Boden zu schützen.

Das Positionspapier finden Sie hier

Positionspapier ALR

 

Wiederaufforstung – Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen den Wegfall der Förderhöchstgrenze

Düsseldorf, 03.03.2022. Das Umweltministerium hat die Förderhöchstgrenze je Forstbetrieb für Maßnahmen zur Verkehrssicherung, der Anlage von Holzlagerplätzen und vor allem der Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen aufgehoben. Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst in NRW, Max von Elverfeldt, begrüßt dies ausdrücklich. „Die große Aufgabe der Wiederbewaldung der von Dürre und Borkenkäferbefall zerstörten Wälder kann nur gelingen, wenn jeder Hektar gefördert wird. Eine Begrenzung der Förderung je Eigentümer stand dieser Mammutaufgabe entgegen.“

Auch die vorgesehene Umstellung der Förderung auf pauschale Flächenzahlungen je Hektar Pflanzung steht er optimistisch gegenüber. Die Antragstellung werde enorm vereinfacht. Es müsse sich allerdings noch herausstellen, ob die Anforderungen, die an Baumarten und Mischung gestellt werden, der Praxis entsprechen und ob die Richtlinie auch in der Umsetzung tatsächlich einfacher wird. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW e.V. werden dies konstruktiv begleiten.

Pressemitteilung FabLF vom 03.03.2022

 

 

 

Wälder sind von existenzieller Bedeutung für den Klimaschutz

Umweltministerkonferenz: Drei Viertel der Bevölkerung für Honorierung der CO2-Speicherleistung des Waldes

Düsseldorf/Berlin 20.04.2021. Anlässlich der Umweltministerkonferenz vom 21.-23. April 2021 heben die AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst die Klimaschutzleistung ihrer Wälder hervor und erneuern ihre Forderung nach einer Honorierung der CO2-Speicherleistung. „Als größter CO2-Senker überhaupt ist die Forstwirtschaft «Stakeholder Nr.1» in Sachen Klimaschutz des Landes“, sagten Hans-Georg von der Marwitz und Max von Elverfeldt, Vorsitzende der beiden Verbände. Deutschlands Wälder speichern 58 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Zusätzlich werden durch Holzverwendung und Substitutionen jedes Jahr weitere 69 Millionen Tonnen CO2 gebunden.
Die Waldbesitzerverbände warnen mit Blick auf die ambitionierten nationalen und europäischen Klimaziele: „Unsere Wälder sind von existenzieller Bedeutung als Sauerstofflieferant und Klimaschützer. Es handelt sich daher um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, unsere Wälder mit Blick auf die kommenden Generationen zu stabilisieren“, so die beiden Vorsitzenden.
Der Wald bindet dabei nicht nur CO2, auch als Ökosystem ist er ein wahres Multitalent: Wälder sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Der Wald ist Erholungsort, er produziert Sauerstoff, er ist Wasserspeicher, und er besitzt die Eigenschaft, der Atmosphäre durch Photosynthese CO2 zu entziehen und dieses in seinem Holz zu binden. Ein nachhaltig bewirtschafteter, wachsender Wald bindet jährlich bis zu acht Tonnen CO2 pro Hektar; dies entspricht der Pro-Kopf-Emission pro Jahr und Einwohner in Deutschland.
Für die Honorierung der Klimaschutzleistung liegt bereits ein schlüssiges Modell auf dem Tisch, so die Vertreter der privaten wie kommunalen Waldbesitzer. Es orientiert sich an dem stofflichen Anteil des zuwachsenden Holzes, der nicht energetisch genutzt wird. Mit dem festgelegten CO2-Preis von anfänglich 25 Euro würde die Klimaleistungsprämie danach 112,50 Euro pro Jahr und Hektar betragen. Gemessen am Finanzplan der Bundesregierung, der 26,8 Milliarden Euro an Klimaschutzinvestitionen aus dem Energie- und Klimafonds vorsieht, entspricht die Forderung der Waldeigentümer – bezogen auf 11,4 Mio. Hektar Wald in Deutschland – nicht einmal fünf Prozent dieser Investitionen, so die beiden Vorsitzenden.

In einer aktuellen, repräsentativen Yougov-Umfrage sehen 93 Prozent der Deutschen im Wald einen wichtigen Baustein für mehr Klimaschutz; 76 Prozent sprechen sich für eine dauerhafte Unterstützung des Waldes und seiner Bewirtschafter aus Mitteln des neuen Energie- und Klimafonds (EKF) aus.

Weitere Informationen und Bildmaterial finden Sie unter: www.wald-ist-klimaschützer.de

Pressemitteilung FabLF und AGDW vom 20.04.2021

Wald ist Klimaschützer Nr. 1 – Drei Viertel der Bevölkerung befürworten eine Vergütung der CO2-Speicherleistung des Waldes

Berlin, Düsseldorf 18.03.2021. Anlässlich des 50. „Internationalen Tag des Waldes“ am 21. März stellen die AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage vor. Danach sprechen sich 76 Prozent der Bevölkerung für eine dauerhafte Unterstützung des Waldes und seiner Bewirtschafter aus Mitteln des neuen Energie- und Klimafonds (EKF) aus. „Der Wald speichert rund 14 Prozent der bundesdeutschen CO2-Emissionen und ist damit der Klimaschützer Nr. 1“, sagten die beiden Vorsitzenden Hans-Georg von der Marwitz und Max von Elverfeldt.

Klimaresilienter Waldaufbau muss im Focus stehen
„Das Ergebnis dieser Umfrage bestärkt uns in unserem Einsatz für eine Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes und seiner Bewirtschafter“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. Sein Verband setzt sich im Rahmen der bundesweiten Kampagne „Wald ist Klimaschützer“ für diese Honorierung ein. Der Hintergrund: Die Verursacher von CO2-Emissionen zahlen seit dem 1. Januar 2021 25 Euro pro Tonne CO2 in den Energie- und Klimafonds ein. „Wälder sind die Lebensgrundlage unserer Gesellschaft. Es handelt sich daher um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Wälder mit Blick auf die kommenden Generationen klimastabil umzubauen“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer.

93 Prozent der Deutschen sehen im Wald einen wichtigen Baustein für mehr Klimaschutz
Der Wald in Deutschland speichert rund 127 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. 93 Prozent der Befragten stufen ihn daher als wichtigen Baustein für den Klimaschutz ein; für 83 Prozent der Befragten ist der Klimaschutz grundsätzlich ein wichtiges oder sehr wichtiges Thema. Daher der gemeinsame Appell der beiden Verbände: „Der Wald ist systemrelevant. Um unsere Wälder angesichts des Klimawandels für die Gesellschaft langfristig stabilisieren und um den nachhaltigen Rohstoff Holz weiterhin zur Verfügung stellen zu können, müssen wir jetzt in ein Vergütungssystem einsteigen, das die Klimaschutzleistung der Wälder honoriert.“

Multitalent Wald bindet jährlich acht Tonnen CO2 pro Hektar
Der Wald bindet nicht nur CO2, auch als Ökosystem ist er ein wahres Multitalent: Wälder sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Der Wald ist Erholungsort, er produziert Sauerstoff, er ist Wasserspeicher, und er besitzt die Eigenschaft, der Atmosphäre durch Photosynthese CO2 zu entziehen und dieses in seinem Holz zu binden. Ein nachhaltig bewirtschafteter, wachsender Wald bindet jährlich bis zu acht Tonnen CO2 pro Hektar; dies entspricht der Pro-Kopf-Emission pro Jahr und Einwohner in Deutschland.

Ein schlüssiges Honorierungsmodell liegt bereits vor
Für die Honorierung der Klimaschutzleistung liegt bereits ein schlüssiges Modell auf dem Tisch. Es orientiert sich an dem stofflichen Anteil des zuwachsenden Holzes, der nicht energetisch genutzt wird. Mit dem festgelegten CO2-Preis von anfänglich 25 Euro würde die Klimaleistungsprämie danach 112,50 Euro pro Jahr und Hektar betragen. Gemessen am Finanzplan der Bundesregierung, der 26,8 Mrd. Euro Klimainvestitionen aus dem Energie- und Klimafonds vorsieht, entspricht die Forderung der Waldeigentümer – bezogen auf 11,4 Mio. Hektar Wald in Deutschland – nicht einmal fünf Prozent dieser Klimainvestitionen, so die beiden Vorsitzenden.

Hinweis zur Umfrage:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.018 Personen zwischen dem 05.03.2021 und 08.03.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Pressemitteilung FabLF und AGDW vom 18.03.2021

Waldbesitzer fordern Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes aus CO2-Abgabe

Bundesweite Informationskampagne „Wald ist Klimaschützer“ startet in NRW

Düsseldorf/ Berlin, 02. September 2020. Der Wald leistet einen erheblichen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzanstrengungen: Jeder Hektar Wald absorbiert im Jahresdurchschnitt 8 Tonnen CO2. Das entspricht nahezu dem durchschnittlichen CO2-Fußabdruck jedes deutschen Bürgers. Mit dem Ersatz fossiler, energieintensiver Rohstoffe durch nachwachsende Holzprodukte aus heimischen Wäldern kann der CO2-Ausstoß weiter gesenkt werden. So entsteht aus unseren nachhaltig bewirtschafteten Wäldern eine gesamte Klimaschutzleistung von jährlich 127 Mio. Tonnen CO2. Gleichzeitig wird es für Waldeigentümer angesichts der Krise im Wald zunehmend schwieriger, diese CO2-Leistung künftig durch die Pflege und Bewirtschaftung der Wälder weiterhin sicherzustellen. Um für die Gesellschaft und die Natur auch künftig diese CO2-Benefits zu erhalten, bedarf es daher einer Anerkennung der Klimaschutzleistungen des Waldes. Deshalb fordern die über 2 Millionen Waldbesitzer künftig eine angemessene Honorierung der Klimaschutzleistungen aus der CO2-Abgabe.

Die Zahl „8“ – Stichwort Tonnen – steht darum auch im Mittelpunkt einer Informationskampagne, mit der die Waldbesitzer die Öffentlichkeit auf ihre Belange und die notwendige Pflege des Waldes hinweisen. Denn der „Wald ist Klimaschützer“, so auch der Name der Kampagne. Der gesamte Kohlenstoffeffekt von Wald und Holz lässt sich wie folgt aufschlüsseln: Der Wald speichert 58 Mio. Tonnen CO2/ Jahr. Zusätzlich werden durch Holzverwendung und Substitutionen 69 Mio. Tonnen CO2/ Jahr gebunden. Somit kommt man auf eine Gesamtabsorption des Waldes und seiner Leistungen von 127 Mio. Tonnen CO2/ Jahr.

Aus diesem Grund bekräftigen die Verbände der Waldbesitzer in Ratingen ihre Forderung, das forstliche Engagement in Zukunft aus der CO2-Abgabe zu honorieren. Ein schlüssiges Modell liegt seit längerem auf dem Tisch und orientiert sich an dem stofflichen Anteil des zuwachsenden Holzes, der nicht energetisch genutzt wird. Demnach werden pro Hektar Wald und Jahr der ab 2021 festgelegte Preis von 25 EUR für eine Tonne CO2 mit 4,5 multipliziert, was einer Honorierung von 112,50 EUR pro Jahr und Hektar entspricht. Diese Klimaleistungsprämie steigt mit dem festgelegten Anstieg des CO2-Preises auf 55 EUR im Jahr 2025 auf knapp 250 EUR pro Hektar und Jahr.

«Mit dem Einstieg in eine CO2-Bepreisung ist es logisch und gerecht, dass auch die CO2-Speicherung einen Preis erhält. Als größte CO2-Senke überhaupt ist die Forstwirtschaft „Stakeholder Nr.1“ in Sachen Klimaschutz des Landes», erklärt Max Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst NRW und Bund. «Dieser nationale Beitrag braucht aber ein verlässliches Modell, das die Waldbauern in ihrem Klimaschutz kontinuierlich unterstützt und die Existenz ihrer Wälder sichert», so Elverfeldt weiter.

Ferdinand Funke, stellv. Vorsitzender des Waldbauernverbandes NRW: «Der Wald ist jedem von uns ein verlässlicher Klimaschützer, und schon deshalb geht er uns alle an. Wir fordern die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, sich für eine angemessene Honorierung der Klimaschutzleistung unserer Wälder einzusetzen und die fortlaufende Arbeit der Waldbauern aus Mitteln der CO2-Abgabe zu unterstützen.»

Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, hebt hervor: «Die Waldeigentümer bewirtschaften ihre Wälder nachhaltig und generationenübergreifend. Das ist aktiver Klimaschutz, der allen Menschen zu Gute kommt. Diese Leistung muss honoriert werden, damit die Waldeigentümer auch in Zukunft für die Stabilisierung und Klimafestigkeit der Wälder sorgen können», so von der Marwitz, dessen Bundesverband die Anliegen von rund zwei Millionen Waldbesitzern in Deutschland vertritt.

Weitere Informationen und Bildmaterial finden Sie unter: www.wald-ist-klimaschützer.de

Pressemitteilung vom 02.09.2020

Familienbetriebe Land und Forst NRW lehnen Schaffung eines Waldfonds ab – Kritik an Grünen-Vorschlag

Düsseldorf, 19.05.2020. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW lehnen einen von den Grünen vorgeschlagenen Waldfonds über 400 Millionen Euro zum Kauf privater Waldflächen ab. Diese sollen dann sich selbst überlassen werden, so ein Antrag der Partei. Darüber will morgen (20. Mai) der Landtag in einer Anhörung in Düsseldorf beraten. Hintergrund ist, dass Sturm, Dürre und Borkenkäfer den Wäldern in NRW seit 2018 schwere Schäden zugefügt und private Waldbesitzer diese trotz staatlicher Hilfen oft nicht mehr aufforsten können.
Die Familienbetriebe sprechen sich gegen diesen Fonds aus und wollen das Geld lieber als Unterstützung an die Waldbesitzer ausgezahlt sehen. Davon gibt es in NRW rd. 150.000. Diese bewirtschaften ihre Wälder nachhaltig und konnten sie bisher über die Holzeinnahmen finanzieren. Gleichzeitig konnte der Wald jahrzehntelang von der Gesellschaft zu Erholungszwecken genutzt werden und ist mit seiner CO2-Senke (acht Tonnen pro Hektar!) einer der wichtigsten Klimaschützer überhaupt. Dazu der stellv. Vorsitzende der Familienbetriebe NRW, von Bockum-Dolffs: „Es ist nun an der Zeit, die Waldbesitzer beim Wiederaufbau und Erhalt der Wälder auch finanziell zu unterstützen. Unsere Wälder binden jährlich 14 Prozent der gesamten CO2-Emissionen. “ An der Stelle würden die 400 Mio. Euro einen konkreten Beitrag leisten, denn der nachhaltig bewirtschaftete Wald trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Auch sei die Artenvielfalt im bewirtschafteten Wald in der Regel höher als in einem sich selbst überlassenen Wald, so die Familienbetriebe. Wenn ein Waldbesitzer tatsächlich verkaufen will, so der Verband, gebe es zudem noch einen funktionierenden Markt für Waldflächen und Personen, die ihr Geld in Wälder investieren möchten. Es besteht mithin keine Notwendigkeit, über einen vom Land finanzierten Fonds regulierend in ein bestehendes und noch funktionierendes System einzugreifen, so die Kritik der Familienbetriebe.

Pressemitteilung vom 19.05.2020

Wissenschaft bestätigt Forderung nach Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes

Düsseldorf, 12. Mai 2020. Die Familienbetriebe Land und Forst sehen sich in ihrer Forderung nach einer Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes durch eine Stellungnahme des „Wissenschaftlichen Beirats Waldpolitik“ zur Waldstrategie 2050 bestätigt. „Der Beirat stellt fest, dass die Klimasenke Wald und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel gefährdet ist, wenn die nachhaltige Waldbewirtschaftung für die Waldbesitzer wirtschaftlich unattraktiv wird“, sagt Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.

Laut Wissenschaftlichem Beirat Waldpolitik sei es aufgrund der sinkenden Holzerlöse fraglich, ob die Waldbesitzer trotz der vorhandenen Förderinstrumente auch zukünftig noch in der Lage sein werden, der Gesellschaft die Ökosystemleistungen wie bisher kostenfrei bereitzustellen. „Das Cluster Wald und Holz kompensiert rund 14 Prozent der Emissionen in Deutschland. Diese Klimaschutzleistung gibt es bisher zum Nulltarif“, so Elverfeldt. Dieses Modell sei aber langfristig in Gefahr. Betroffen sind insbesondere Privatwaldbesitzer mit mittleren und größeren Betrieben, für die der Wald eine wesentliche Einkommensquelle darstellt.

Konkret schlägt Elverfeldt vor, die Honorierung an die CO2-Bepreisung zu koppeln und aus den Einnahmen des Energie- und Klimafonds zu finanzieren: „Im Mittelwert werden pro Hektar Wald rund acht Tonnen Kohlenstoff im Jahr gespeichert. Bei dem aktuellen Preis eines Zertifikats im Emissionshandel von 25 Euro pro Tonne CO2 ergibt dies eine Honorierung von 200 Euro pro Jahr und Hektar.“

Die Familienbetriebe Land und Forst vertreten die Interessen von Betrieben, hinter denen rund 50.000 Eigentümer, Familienmitglieder und Mitarbeiter stehen.

Pressemitteilung vom 12.05.2020

Waldbauern in NRW besorgt – Borkenkäfer und Corona-Folgen bedrohen Existenz vieler Betriebe

Düsseldorf, 17.04. 2020. Besorgt schauen die Waldbauern in NRW auf die aktuelle Situation in den Wäldern des Landes. Das aktuell trockene und warme Wetter lässt den Borkenkäfer schon jetzt fliegen. Mittlerweile ist der Schädling auch in Regionen über 400 Meter aktiv; einer Höhe, in der man bisher davon ausging, verschont zu bleiben. Die Waldbauern in NRW erwarten, dass in 2020 erneut über 15 Mio fm (Festmeter) Fichte durch Käferbefall bzw. Trockenheit geschädigt werden. Ähnlich groß war bereits der Schaden im vergangenen Jahr, d.h. in einigen Monaten werden dann 40% oder mehr des Fichtenbestandes bzw. 15% der Gesamtwaldfläche in NRW vernichtet sein. Dazu Philipp Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbandes NRW: „Es stellt sich die Frage, ob wir uns in NRW komplett von der Fichte verabschieden müssen. Schon jetzt liegt der Schaden in den Wälder durch Dürre, Sturm und Borkenkäfer aus den Jahren 2018-2020 bei 2,1 Mrd. Euro“.

Durch die daraus entstandenen Überkapazitäten sowie einen Corona-bedingten Nachfragerückgang aus der der Holz- und Sägeindustrie sowie nachgelagerten Märkten gibt es quasi keine Nachfrage mehr und die Preise für Holz sind im Keller. Auch der Absatz von Schadholz nach China funktioniert seit Wochen nur schleppend. Waldbauern erhalten zwar Hilfen zur Beseitigung der Schäden durch Borkenkäfer und zur Wiederaufforstung, doch es muss stark angezweifelt werden, ob viele der Waldbauern die notwendigen Eigenanteile der Förderung für die Räumung und Neupflanzung der Schadflächen sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten der Wälder überhaupt noch aufbringen können. „Diese Entwicklung bedroht die Existenz vieler Betriebe“, so Heereman. Er plädiert dafür, dass die vorhandenen Hilfsgelder aus dem Förderprogramm von Bund und Ländern über 800 Millionen Euro zügig und unbürokratisch auf die Fläche und in die Betriebe müssten. „Dem Wald und den Waldbauern wäre am besten geholfen, wenn es jetzt genauso unbürokratisch ablaufen würde wie bei den Corona Sofort-Hilfen für die anderen Wirtschaftsbereiche“, so Heereman. „Das muss jetzt schnell gehen: sonst übernimmt der Borkenkäfer wieder das Kommando im Wald.“

Die Familienbetriebe Land und Forst NRW erneuern in diesem Zusammenhang die Forderung nach einer Honorierung der CO2-Senke des Waldes. Der Wald schaffe wertvolle Leistungen für unser Ökosystem. Ohne gesunde, multifunktionale Wälder leiden der Klimaschutz, die Artenvielfalt, das saubere Grundwasser und die Luft. Die Wälder in Deutschland binden mehr als 127 Millionen Tonnen CO2 und damit rund 14 Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft „Diese gilt es künftig aus der CO2 Bepreisung zu honorieren“, so der Vorsitzende Familienbetriebe, Max Elverfeldt. Ein schlüssiges Modell liege seit längerem auf dem Tisch: acht Tonnen C02 pro Hektar x 25 Euro = 200 EUR pro Hektar und Jahr. Elverfeldt weiter: „Die Forstwirtschaft ist der größte CO2-Senker in unserem Land. Deshalb brauchen wir jetzt ein verlässliches Modell, das die Waldbauern für ihren wichtigen Beitrag zum Klimaschutz kontinuierlich unterstützt und deren Betrieben die Existenz sichert“.

Pressemitteilung vom 17.04.2020

Die Klimaschutzleistung der deutschen Wälder muss endlich anerkannt und honoriert werden

Deutsche Wälder entziehen der Atmosphäre jährlich über 127 Mio. Tonnen CO2

Düsseldorf/Berlin, 10. März 2020. Anlässlich einer Podiumsdiskussion in Berlin haben die Verbände des ländlichen Raums ihre Forderung wiederholt, dass die Klimaschutzleistung der deutschen Wälder anerkannt und honoriert werden muss. Das Cluster Forst & Holz ist ein aktiver Klimaschützer, der mehr als 127 Millionen Tonnen CO2 und damit rund 14 Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft bindet.

„Mit der Bewirtschaftung und Pflege des Waldes erbringt der Waldbauer eine Klimaleistung für die Gesellschaft, die bislang für die Allgemeinheit umsonst war und seit jeher als selbstverständlich wahrgenommen wird“, sagt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. Das Klimapaket der Bundesregierung sehe nun vor, dass diejenigen bezahlen müssen, die CO2 emittieren. Somit sei die logische Konsequenz, dass diejenigen honoriert werden, die CO2 binden. „Nur damit kann die Bewirtschaftung des Waldes und damit die Sicherung der wichtigen CO2-Senke Wald dauerhaft gewährleistet werden.“ Dies gelte auch deshalb, weil der Wald, wie die vergangenen zwei Jahre mehr als deutlich gezeigt haben, der Hauptleidtragende des Klimawandels ist.

„Die Bewirtschaftung des Waldes ist tatsächlich aktiv betriebener Klimaschutz. Die Forstwirtschaft ist der größte CO2-Senker in unserem Land. Deshalb brauchen wir jetzt ein verlässliches Modell, das die Waldbauern für ihren wichtigen Beitrag zum Klimaschutz kontinuierlich unterstützt“, sagt Franz Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt. Im Rahmen einer CO2-Bepreisung muss eine Honorierung der Ökosystemleistung „CO2-Speicherung“ eingeführt werden. Im Mittelwert werden pro Hektar Wald rund acht Tonnen Kohlenstoff im Jahr gespeichert. Bei dem aktuellen Preis eines Zertifikats im Emissionshandel von 25 Euro pro Tonne CO2 ergibt dies eine Honorierung von 200 Euro pro Jahr und Hektar. „Ein genaues Berechnungsmodell muss auf Basis der Bundeswaldinventur und der Forsteinrichtungen vom Bundesforstministerium in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft entworfen werden“, so Salm.

In der Politik wird diese Position in einigen Bundesländern durchaus geteilt. Allen voran haben sich Land Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz positiv zu dem Modell einer Honorierung geäußert. Tatsächlich ist der Wald der größte Speicher von Kohlenstoff in Deutschland. In seinen Bäumen und Böden sind 2,5 Milliarden Tonnen Kohlenstoff gebunden. Zu der gespeicherten Menge an Kohlenstoff kommen jedes Jahr im Zuge des Waldwachstums rund 60 Millionen Tonnen CO2 hinzu. Darüber hinaus spart die Verwendung von Holz jährlich rund 66 Millionen Tonnen CO2 und bindet jedes Jahr rund 3 Millionen Tonnen CO2 langfristig in Holzprodukten. Damit ist das Cluster Forst & Holz ein bedeutender Klimaschützer, der mehr als 127 Millionen Tonnen CO2 und damit rund 14 Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft bindet.

Nur ein bewirtschafteter Wald kann CO2 dauerhaft in Holzprodukten binden. Dagegen ist nicht bewirtschafteter Wald klimaneutral. Er setzt durch Zerfallsprozesse auf Dauer so viel CO2 frei wie er bindet. Die Produktsenke und die Substitution entfallen bei ihm, da die Stilllegung die Nutzung von Holz komplett ausschließt. Die Absicht in Deutschland weitere 600.000 ha Wald still zu legen, würde bedeuten, jährlich auf den Entzug von ca. 4 bis 5 Millionen Tonnen CO2 zu verzichten. Zum Vergleich: Der Verzicht auf alle innerdeutschen Flüge würde etwa 2,5 Millionen Tonnen CO2 einsparen.

Pressemitteilung Fablf vom 10.03.2020

Höherer CO2 Preis – Familienbetriebe Land und Forst erneuern Forderung nach Prämie für die CO2 Senke des Waldes

Berlin/Düsseldorf, 16.12.2019. Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Elverfeldt, erneuert vor dem Hintergrund des in der Bund-Länder-Runde vereinbarten höheren CO2 Preises seine Forderung nach einer Prämie für die CO2 Senke des Waldes. Wenn der Einstieg für die Tonne CO2 bei nunmehr 25 statt 10 Euro liegt und schrittweise auf 55 Euro erhöht werden soll, darf die Honorierung der Ökosystemleistung „CO2-Speicherung“ des Waldes keine Frage mehr sein. So habe das Land NRW diesen Vorschlag zu Recht auf die bundespolitische Ebene gehoben. Bei dem aktuellen Preis eines Zertifikats im Emissionshandel von 25 Euro pro Tonne CO2 ergibt dies eine Honorierung dieser Ökosystemleistung von 125 Euro pro Jahr und Hektar. Dies sei eine vernünftige Richtschnur, so Elverfeldt. Es gilt jetzt rasch ein verlässliches Modell zu verabschieden, um die Waldbauern für ihren wichtigen gesellschaftlichen Beitrag mit einer CO2 Prämie kontinuierlich zu unterstützen.
Elverfeldt betonte in dem Zusammenhang die Ökosystemleistungen des Waldes. In seinen Bäumen und Böden sind 2,5 Milliarden Tonnen Kohlenstoff gebunden. Zu der gespeicherten Menge an Kohlenstoff kommen jedes Jahr im Zuge des Waldwachstums rund 60 Millionen Tonnen CO2 hinzu. Darüber hinaus spart die Verwendung von Holz jährlich rund 66 Millionen Tonnen CO2 und bindet jedes Jahr rund 3 Millionen Tonnen CO2 langfristig in Holzprodukten. Damit ist das Cluster Forst & Holz ein bedeutender Klimaschützer, der mehr als 127 Millionen Tonnen CO2 und damit rund 14 Prozent des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft bindet.

Pressemitteilung FabLF vom 16.12.2019

Waldpakt NRW – Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen Initiative der Landesregierung

Düsseldorf, 10.12.2019. Sturmschäden, Dürre und ein massiver Schädlingsbefall durch den Borkenkäfer haben in den Wäldern Nordrhein-Westfalens zu einer Jahrhundertkatastrophe geführt. Allein in der Fichte liegen die Schäden aus 2018 und 2019 bei über 18,7 Millionen Kubikmeter Schadholz und die lange Trockenheit hat zudem zu einem teils weitflächigen Absterben von Laubbäumen wie Buche und Eiche geführt. „Das ist eine desaströse biologische Situation“, so der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst in NRW, Max Elverfeldt, der sich bedankt, dass die Landesregierung die Waldbesitzer bei der Beräumung und Wiederaufforstung der geschädigten Wälder unterstützt. Er ist sicher, dass man auch in der laufenden Diskussion zur Ausgestaltung der diesbezüglichen Förderrichtlinien eine gemeinsame Lösung finden wird. „Die Waldbauern und Familienbetriebe können die Folgen des Klimawandels nicht allein tragen“, so Elverfeldt. Er lobt daher, dass es gelungen ist, alle im Wald engagierten Gruppen für den Waldpakt gewinnen zu können.
Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst NRW weiter: „Da der Wald in seiner Funktion als Klima- und Bodenschützer, Wasserspeicher, Rohstofflieferant und Erholungsort einen existenziellen Beitrag für die gesamte Gesellschaft leistet, ist es richtig, dass diejenigen, die ihn pflegen und erhalten, jetzt Unterstützung von Bund und Land erfahren“. Die Familienbetriebe unterstützen daher die Initiative der Landesregierung nach einer sog. „Baumprämie“ für die CO2 Senke des Waldes und gehören gerne zu den Mitunterzeichnern des Waldpakts NRW.

Pressemitteilung FabLF vom 10.12.2019

Waldgipfel NRW – Familienbetriebe Land und Forst begrüßen Forderung des Landes nach einer CO2 Prämie für den Wald

Düsseldorf, 11. November 2019. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen die Ankündigung von NRW-Umweltministerin Heinen-Esser, sich für eine Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes einzusetzen. Hierzu will sie die Idee einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Bundesforstministerin Klöckner herantragen. Zuvor hatte sich auch Ministerpräsident Laschet für den Gedanken einer CO2 Prämie stark gemacht. „Ein klimaangepasster Waldumbau erfordert einen langen Atem und bedarf einer verlässlichen Partnerschaft zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft. Wenn die öffentliche Hand die Kohlenstoffsenke des Waldes bereits in internationalen Konventionen in die Klimaleistungen der Bundesrepublik einpreist, muss diese auch entsprechend vergütet werden“, betont der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt.

Ein genaues Berechnungsmodell auf Basis der Forsteinrichtung müsse nun schnellstmöglich entworfen werden. „Ein Entwurf des „Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik“ liegt bereits vor. Darin heißt es, dass die Mittel den bewirtschafteten und aktiv gepflegten Flächen zufließen sollen. Weitere Ökosystemleistungen müssen nun in dieses System integriert werden“, erklärt Elverfeldt. „Im Mittelwert werden pro Hektar Wald fünf Tonnen Kohlenstoff im Jahr gespeichert. Bei dem aktuellen Preis eines Zertifikats im Emissionshandel von 25 Euro pro Tonne CO2 ergibt dies eine Honorierung dieser Ökosystemleistung von 125 Euro pro Jahr und Hektar.“

Pressemitteilung FabLF vom 11.11.2019

Kritik der Familienbetriebe an Grundsteuerreform – Denkmaleigentümern droht Abgabenerhöhung von 40 Prozent

Düsseldorf, 05.09.2019. Wenn der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform die Besonderheiten von Baudenkmalen nicht mehr berücksichtigt, kann dies bei den betroffenen Denkmaleigentümern zu einer Abgabenerhöhung von bis zu vierzig Prozent führen. Davor warnen die Familienbetriebe Land und Forst NRW anlässlich des Tages des Offenen Denkmals am kommenden Sonntag. Gemeinsam mit anderen Denkmalpflegeinitiativen hat sich der Bundesverband mit einem Brief an den Finanzausschuss gewandt. Anstelle der entfallenden Ermäßigungsmöglichkeiten schlagen die Familienbetriebe einen pauschalen Denkmalabschlag von 25 Prozent vor. Eine solche unbürokratische Lösung entspräche der vergleichbaren, ebenfalls gemeinwohlorientierten Regelung für den geförderten Wohnbau und wäre für die knapp vier Prozent der unter Denkmalschutz stehenden Immobilien einfach umsetzbar.

Mit dem Denkmalabschlag könnten nicht nur die typischen Belastungen von Baudenkmalen, wie Überalterung, Übergröße, nicht behebbare Baumängel, organischer Aufbau der Raumanordnung und nicht nutzbare Räume ausgeglichen werden. Auch die bekannten Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, Nutzungseinschränkung und große Unterhaltslasten würden mit dem Denkmalabschlag anerkannt und honoriert. „Wichtig sei dabei eine einheitliche und bundesweite Regelung über das Steuerrecht“, so der Vorsitzende der Familienbetriebe, Max von Elverfeldt.

Er weist mit Blick auf den Tag des Offenen Denkmals darauf hin, dass zwei Drittel der fast 800.000 Baudenkmale in Deutschland in privater Hand sind. Es sind die privaten Denkmaleigentümer, die den wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes leisten. Dazu zählen nicht nur die Besitzer von Schlössern und Burgen, sondern die Eigentümer von Hunderttausenden denkmalgeschützter Fachwerkbauten, ländlichen Anwesen, Bürgerhäusern, gründerzeitlichen Reihenhäusern und historischen Handwerker- und Kaufmannshäusern.

Der Appell an die Bundesregierung, die Interessen der Denkmaleigentümer bei der Grundsteuerreform zu berücksichtigen, wird gemeinsam vertreten von den Familienbetrieben Land und Forst, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, der Interessengemeinschaft Bauernhaus, dem Bund Heimat und Umwelt in Deutschland und der Deutschen Burgenvereinigung.

Pressemitteilung FabLF vom 05.09.2019

Familienbetriebe Land und Forst NRW unterstützen Forderung nach Zeitaufschub bei der Düngeverordnung

Münster/Düsseldorf, 04.04.2019. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW unterstützen die Forderung von Politikern insbesondere der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, eine Nachschärfung der Düngeverordnung auf EU-Ebene bis 2020 zu verschieben. Die Agrarpolitiker hätten sich an die CDU/CSU-Abgeordneten im Europaparlament gewandt und diese um Unterstützung gebeten. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag seien vor einer erneuten Novellierung der Düngeverordnung die Ergebnisse des nächsten Nitratberichts abzuwarten, so die Forderung. Bis zum Vorliegen dieses Berichts seien neue Maßnahmen auszusetzen und die bereits 2017 verschärfte Düngeverordnung müsse erstmal wirken können.

Dazu Max von Elverfeldt, der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst in NRW bei der Kundgebung in Münster: „Natürlich muss Deutschland den EU-Vorgaben gerecht werden. Es dürfe aber keine Benachteiligung gegenüber anderen Mitgliedstaaten eintreten, die teils ganz andere und wesentlich niedrigere Grenzwerte bei der Düngeverordnung haben. In einer inzwischen auch europaweit integrierten Landwirtschaft müsse gleiches Recht für alle gelten“. Diese einheitlichen Regeln gilt es in den kommenden zwei Jahren herzustellen, so Elverfeldt.

Pressemitteilung FabLF vom 04.04.2019

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen neues Landesjagdgesetz

Studie: Jagdrecht durch Grundgesetz geschützt
Düsseldorf, 20.02.2019. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen den Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz (LJG), der nun ins Plenum geht. „Die Landesregierung hält Wort und geht mit dem Landesjagdgesetz die erste der zugesagten Gesetzesänderungen im Bereich der Natur- und Umweltpolitik an“, so der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt. Für den nun folgenden parlamentarischen Prozess appelliert Elverfeldt an die Landtagsabgeordneten, sich nicht von dem eingeschlagenen Weg abbringen zu lassen und das Landesjagdgesetz wieder näher am Bundesjagdgesetz auszurichten. Ein Beispiel sei die beschlossene Erleichterung bei der Prädatorenbejagung. Hier habe das in der letzten Legislaturperiode geänderte Landesjagdgesetz in der Praxis deutliche Mängel aufgewiesen. So sei es kontraproduktiv, das Anlegen von Lerchenfenstern und Blühstreifen als Rückzugsort für Bodenbrüter wie Lerche oder Rebhuhn auf der einen Seite staatlich zu fördern und auf der anderen Seite gleichzeitig deren ärgsten Fressfeind, den Fuchs, sich unkontrolliert vermehren zu lassen. Die Regulierung der Raubtierbestände sei eine wichtige Grundlage für die Artenvielfalt in Wald und Feld, so Elverfeldt.
Ohnehin seien Änderungen am Landesjagdgesetz in NRW unausweichlich, so eine Studie der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Johannes Dietlein und Dr. Judith Froese. Sie und die weiteren Autoren des interdisziplinär angelegten Buches „Jagdliches Eigentum“ – erschienen im Springer-Verlag – unterstreichen die Garantie auf Eigentum durch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz. Das Jagdrecht ist klar als ein Teil dieses Eigentums definiert und als solches durch das Grundgesetz geschützt. „Eigentum ist keine in den Händen der Politik liegende Modelliermasse. Und dies gilt insbesondere für das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht; denn beide Rechte stellen Eigentumsrechte im Sinne der Verfassung dar“, beschreibt es der Jenaer Universitätsprofessor Dr. Michael Brenner. Brenner weiter: „Das Jagdrecht ist und bleibt essentieller Bestandteil der Eigentumsgarantie und steht als solches nicht zur Disposition des Gesetzgebers.“ Das Jagdrecht stellt damit ein durch den Gesetzgeber näher ausgeformtes Nutzungsrecht an Grund und Boden dar. Die Nutzbarkeit – auch die jagdliche – des Grundeigentums ist Bestandteil dieses Eigentums.
„Dies bedeute“, so Elverfeldt, „dass sich der Gesetzgeber in den Ländern in diesem Themenbereich an die verfassungsrechtlichen Leitplanken halten müsse und nur beschränkte rechtliche Bewegungsfreiheit habe. Novellierungen des Jagdrechts müssen sich stets an der Eigentumsgarantie und den Voraussetzungen messen lassen, die für Einschränkungen des Eigentums gelten. Dies sei bei dem bislang geltenden Landesjagdgesetz nicht der Fall gewesen und insofern sei es folgerichtig, dies nun neu auszurichten.“
Die Familienbetriebe weisen darauf hin, dass das Interesse an der Jagd ungebrochen sei: die Zahl der Jägerinnen und Jäger in Deutschland war mit fast 400.000 nie so hoch wie heute; davon mit über 91.000 die meisten in Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich begrüßen die FABLF, dass die im Mai 2017 gewählte NRW-Landesregierung zu einer kooperativen Haltung gegenüber den Verbänden des ländlichen Raums und deren mehr als 600.000 Mitgliedern gefunden hat sowie deren Arbeit für den Naturschutz und die lokale Artenvielfalt hervorhebt.

Pressemitteilung FabLF vom 20.02.2019

Elverfeldt im Vorsitz der Familienbetriebe Land und Forst NRW bestätigt

Düsseldorf, 07.02.2019. Max von Elverfeldt (55) ist von der Mitgliederversammlung der Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) NRW als deren Vorsitzender bestätigt worden. Stellvertreter des Land- und Forstwirts aus Weeze (Niederrhein) sind Cornel Lindemann-Berk (57), Landwirt aus dem Raum Köln, und Florens von Bockum-Dolffs (44), Rechtsanwalt und Syndikus der von Mellin‘schen Stiftung mit Sitz in Werl.

Die FABLF unterstützen Land- und Forstbetriebe sowie deren Eigentümer bei der Bewältigung der wachsenden Aufgaben und ihrer Verantwortung in der Gesellschaft. Im ständigen Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Bevölkerung engagieren sich die FABLF für unternehmerische Freiheit und die verantwortungsvolle, generationenübergreifende Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Kulturlandschaften und Flächen ihrer Mitglieder. Ein aktuelles Augenmerk gilt der von der Landesregierung geplanten Novellierung von Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz sowie der Überarbeitung des Landesentwicklungsplans. Für diese Schritte haben sich die FABLF seit Jahren eingesetzt.

Grundsätzlich begrüßen die FABLF, dass die im Mai 2017 gewählte NRW-Landesregierung zu einer kooperativen Haltung gegenüber den Verbänden des ländlichen Raums und deren mehr als 600.000 Mitgliedern gefunden hat sowie deren Arbeit für den Naturschutz und die lokale Artenvielfalt hervorhebt, so auch die persönliche Botschaft an die NRW-Umweltministerin Heinen-Esser. Die traf sich im Anschluss an die Mitgliederversammlung zu einem Austausch mit den Land- und Forstwirten. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die katastrophalen Auswirkungen der Dürre 2018 für den Wald und das gesamte Cluster Holz, die drohende Afrikanische Schweinepest sowie die anstehende Überarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes.

Pressemitteilung FabLF vom 07.02.2019

1,5 Milliarden Borkenkäfer in 2019 befürchtet – dramatische Situation in NRW-Wäldern

Düsseldorf, 31. Oktober 2018. Angesichts schwerer Stürme im Frühjahr sowie der monatelangen Trockenheit mit jetzt massivem Schädlingsbefall durch den Borkenkäfer warnen die Waldbauern in NRW und die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) vor der dramatischen Situation in den Wäldern Nordrhein-Westfalens. Auf den Jahrhundertsommer 2018 folgt nun die Jahrhundertkatastrophe im Wald, so ein gemeinsamer Weckruf beider Verbände.
Der Borkenkäfer hat in NRW bereits über zwei Mio. Festmeter Fichtenholz befallen und im nächsten Frühjahr wird es noch mehr werden. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass die lange Trockenheit auch zu einem Absterben von Laubbäumen wie Buche und Eiche führen wird. In den geschwächten Bäumen haben die Schädlinge aktuell ideale Bedingungen für die Vermehrung in den Wäldern. Dies führt zu einem hohen Ausgangsbestand im kommenden Frühjahr. Einer aktuellen Schätzung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zufolge könnte die Population im nächsten Jahr auf über 1,5 Milliarden Borkenkäfer im Wald wachsen. „Das könnte die kompletten Fichtenbestände vernichten“, erklärt der Vorsitzende der FABLF NRW, Max von Elverfeldt. Zwar werden Fichten vielerorts nicht als die beliebtesten Bäume angesehen, sie werden aber nun mal dringend in der Sägeindustrie benötigt und sind in den nordrhein-westfälischen Wäldern bislang die leistungsfähigsten CO2-Speicher“, so Elverfeldt weiter.
Der Vorsitzende des Waldbauernverbandes (WBV) NRW, Philipp Freiherr Heereman, schätzt in einem aktuellen Positionspapier die gesamte Schadholzmenge für 2018 in NRW sogar auf 4,3 Mio. Festmeter – neben dem Borkenkäfer sind auch die Schäden aus dem Sturm Frederike Anfang des Jahres zu berücksichtigen. Das ist eine „desaströse biologische Situation“, so Heereman in dem Papier, das sein Verband an die NRW-Landesregierung und das Parlament gerichtet hat.
Zur Sicherung der biologischen Überlebensfähigkeit des Waldes sowie der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit der Familienbetriebe im Cluster Wald & Holz NRW fordert der Waldbauernverband vom Land NRW Unterstützung bei der Bewältigung der Schäden durch Sturm und Dürre; hierbei geht es insbesondere um Hilfen für die Eindämmung der weiteren Ausbreitung der Käferkalamität. Jetzt gelte es, dass die von der Landesregierung richtigerweise eingesetzte Task Force schnell und wirksam ihre Arbeit aufnehme und die Waldbauern bei den dringenden Maßnahmen wie die Aufarbeitung, Lagerung und Abtransport des geschädigten Holzes wirksam unterstützt. Dabei gilt es auch Hilfen für die notwendigen Neuanpflanzungen im Blick zu haben.
„Die Waldbauern können die Folgen des Klimawandels nicht allein tragen“, so auch Elverfeldt. Der Schaden, der in diesem Jahr in den Wäldern entstanden ist, ist um ein Vielfaches höher und ökologisch dramatischer als der in der Landwirtschaft, für die Bund und Länder kurzfristig 340 Mio. Euro an Hilfszahlungen freigegeben haben. Knapp zwei Drittel der Wälder in NRW gehören über 150.000 privaten Waldeigentümern – die dürfe das Land jetzt nicht allein lassen, so der dringende Appell der Verbandsvorsitzenden Heereman und Elverfeldt. Da der Wald in seiner Funktion als Klima- und Bodenschützer, Wasserspeicher, Rohstofflieferant und Erholungsort einen existenziellen Beitrag für die gesamte Gesellschaft leistet, müssen diejenigen, die ihn pflegen und erhalten, jetzt Unterstützung von Bund und Land erfahren.

Pressemitteilung FabLF vom 31.10.2018

Denkmalschutz ist Verfassungsauftrag in NRW – Bauministerin Scharrenbach im Dialog mit privaten Denkmaleigentümern

Meerbusch/Euskirchen/Düsseldorf, 23.10.2018. Auf Einladung der Deutschen Burgenvereinigung und der Familienbetriebe Land und Forst NRW trifft sich die für den Denkmalschutz zuständige Bauministerin des Landes, Ina Scharrenbach, mit privaten Denkmalbesitzern in Meerbusch und Euskirchen. Ziel des gemeinsamen Tagesprogramms: Mehr über die Anliegen der Denkmaleigentümer vor Ort erfahren und ins Gespräch kommen. Dies sei wichtig, denn in NRW, so die Burgenvereinigung und die Familienbetriebe, stehe der Denkmalschutz in der Landesverfassung: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände“, heißt es dort. Begleitet wird die Reise der Ministerin auch von der Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke und dem Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Lutz Heitmüller.
Alle begrüßen es, dass Ministerin Scharrenbach sich in diesem Jahr erneut mit privaten Denkmalbesitzern trifft. Vor einigen Monaten hatte es einen ähnlichen Austausch in Rheda-Wiedenbrück in OWL gegeben. Und dass die Besichtigungstour durch Euskirchen führt, ist kein Zufall – allein in Euskirchen stehen 12 Burgen. Auch sonst ist NRW reich an Baudenkmälern: es gibt insgesamt 82.238 Baudenkmäler, von denen 64.066 – also gut drei Viertel – Privatpersonen gehören. 7.135 sind im Eigentum von Kirchen, 9.423 Objekte gehören den Kommunen, 1.028 dem Land und 586 dem Bund.
Viele private Denkmäler in NRW sind dabei vom Verfall bedroht. Trotz aller Bemühungen und privaten Anstrengungen fehlt es den Eigentümern oft an finanziellen Mitteln für den denkmalgerechten Erhalt der historischen Bausubstanz. Die historische Beschaffenheit der Objekte führe zwar von Fall zu Fall zu selektiven Lösungen. So gebe es beispielsweise das Darlehnsprogramm der NRW-Bank für selbst genutzte Baudenkmäler, dieses werde allerdings nur wenig genutzt. Hier konnte Frau Ministerin Scharrenbach einen Überblick gewinnen, warum das Programm aus Sicht der Denkmalbesitzer, besonders für die kleinen denkmalgeschützten Privathäuser, nicht attraktiv ist.
„Bei Darlehen scheuen die privaten Denkmalbesitzer oft die langfristigen finanziellen Bindungen“, so Detmar Westhoff, der Vorsitzende der Burgenvereinigung im Rheinland, und plädierte für einfache Regelungen wie Zuschüsse. Diese Auffassung findet Unterstützung bei Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst in NRW, der begrüßte, dass die neue Landesregierung nach der Wahl 2017 die Finanzmittel für die Denkmalpflege wieder erhöht hat.
„Wir müssen aber auch über die behördlichen Auflagen sprechen, die mit dem Denkmalschutz einhergehen“, sagt von Elverfeldt und spricht damit die anstehende Novellierung des Denkmalschutzgesetzes an. So müssen die privaten Eigentümer mehr mit einbezogen werden, wenn es um die Aufnahme ihrer Gebäude in die Denkmalliste geht. Weiter ist es wichtig, dass bei baulichen Maßnahmen an Denkmälern die Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit und nicht das reine und meist teure Konservieren im Vordergrund stehen müssen. „Hier würden wir uns oft mehr Flexibilität bei den Denkmalbehörden wünschen“, so Elverfeldt.
Gemeinsam plädierten die Deutsche Burgenvereinigung und die Familienbetriebe Land und Forst NRW an die Ministerin für mehr Freiräume bei der wirtschaftlichen Nutzung der Denkmäler und ihrer Umgebung. So würden Gemeinden häufig Nutzungen wie Konzerte und Veranstaltungen, einen Hotelbau oder sonstige gewerbliche Nutzungen versagen und somit eine bessere Eigenwirtschaftlichkeit der Anlagen verhindern.
Die Kritik der Verbände traf das deutsche Steuer- und Stiftungsrecht. Es sei unflexibel und verhindere die Einbringung vieler Denkmäler mit ihren historisch gewachsenen Betrieben in Stiftungen oder ähnliche Strukturen. Damit werde deren Erhalt für die privaten Eigentümer oft sehr erschwert. Schließlich besteht noch der Wunsch, wie in anderen Bundesländern einen Denkmalbeirat mit Praktikern einzurichten, der die Landesregierung bei Denkmalthemen berät.

Pressemitteilung FabLF vom 23.10.2018

Familienbetriebe Land und Forst NRW unterstützen Proteste von Land- und Forstwirten anlässlich der Agrarministerkonferenz in Bad Sassendorf

Bad Sassendorf/Düsseldorf, 27. September 2018. Die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) NRW unterstützen die von Land- und Forstwirten angekündigten Proteste anlässlich der Agrarministerkonferenz (AMK) in Bad Sassendorf. So haben die Landes- und Bundesverbände von Land- und Forstwirten ihre Mitglieder zu Demonstrationen und Mahnwachen in Bad Sassendorf aufgerufen. Sie sehen ihre Belange von Bund und Ländern sowohl in aktuellen Belangen wie in Bezug auf die grundsätzliche Entwicklung der Agrar- und Forstpolitik nicht mehr adäquat politisch vertreten.

Die Forstwirtschaft sähe sich aktuell mit einer dramatischen Situation konfrontiert. Diese bliebe jedoch von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt und würde von der Politik nicht ausreichend beachtet, kritisiert Max von Elverfeldt, Vorsitzender der FABLF NRW. Schwere Stürme zu Jahresbeginn, die lange Dürreperiode im Sommer und der daraus resultierende Käferbefall hätten die deutschen Wälder in den vergangenen Monaten so gravierend geschädigt, dass führende Vertreter von einer Jahrhundertkatastrophe im Wald sprechen. Da der Wald u.a. als Rohstofflieferant, Natur- und Klimaschützer sowie Erholungsort zentrale Funktionen einnähme, müssten Bund und Länder wie jüngst bei den Dürre-geschädigten Landwirten den privaten Waldbauern dringend finanzielle Unterstützung leisten. „Die Politik diskutiert über 100 ha im Hambacher Forst und gleichzeitig sterben aufgrund der Dürre gerade Millionen von Bäumen. Es ist eigentlich ein Unding, dass man dafür auf die Straße gehen muss“, so der Appell von Elverfeldt an Bund und Länder. Im Hinblick auf die durch den Klimawandel zukünftig sicher weiter eintretenden Schäden regt von Elverfeldt an, über die Einrichtung eines festen Katastrophenfonds nachzudenken, wie es ihn z. B. seit längerem schon in Österreich gibt. Damit könnte den betroffenen Land- und Forstbetrieben schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Im Bereich Landwirtschaft verweisen die FABLF NRW auf die jüngste Ablehnung des Bundesrates zur Fristverlängerung des für 2019 eintretenden Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration. Hier sei NRW als Mitantragsteller und eines der führenden Bundesländer in der deutschen Schweinehaltung mit gutem Beispiel vorangegangen, so von Elverfeldt. Leider habe der Einsatz nicht zur gewünschten Fristverlängerung geführt. Dies bedürfe dringend der Korrektur durch den Bundestag und das Bundeslandwirtschaftsministerium. „Sonst kommen die Ferkel nur noch aus EU-Nachbarländern wie Dänemark oder den Niederlanden und den heimischen Anbietern, darunter viele Familienbetriebe, bricht die wirtschaftliche Grundlage weg“, bemängelt von Elverfeldt. Die Agrarministerkonferenz muss bei ihren Entscheidungen um die Zukunft der Europäischen Agrarpolitik und Strategien zur Neuausrichtung der Landwirtschaft an den Klimawandel und gesellschaftlichen Forderungen vor allem im Bereich Tier- und Pflanzenschutz generell auf ausreichende Planungssicherheit achten. Unsere Bauern brauchen als Unternehmer Investitionssicherheit. „Hier darf nicht ständig eine neue Sau durchs Dort getrieben werden“, so von Elverfeldt.

Pressemitteilung FabLF vom 27.09.2018

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen neues Landesjagdgesetz

Düsseldorf, 18. September 2018. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen die Entscheidung des Kabinetts, den Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz (LJG) ins Parlament einzubringen. „Die Landesregierung hält Wort und geht mit dem Landesjagdgesetz die erste der zugesagten Gesetzesänderungen im Bereich der Natur- und Umweltpolitik an“, so der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf bereits am 04. September 2018 verabschiedet.

Für den nun folgenden parlamentarischen Prozess appelliert Elverfeldt an die Landtagsabgeordneten, sich nicht von dem eingeschlagenen Weg abbringen zu lassen und das LJG wieder näher am Bundesjagdgesetz auszurichten. Ein Beispiel sei die beschlossene Erleichterung bei der Prädatorenbejagung. Hier habe das unter Rot-Grün geänderte Landesjagdgesetz in der Praxis deutliche Mängel aufgewiesen. So sei es kontraproduktiv, das Anlegen von Lerchenfenstern und Blühstreifen als Rückzugsort für Bodenbrüter wie Lerche oder Rebhuhn auf der einen Seite staatlich zu fördern und auf der anderen Seite gleichzeitig deren ärgsten Fressfeind, den Fuchs, sich unkontrolliert vermehren zu lassen. Die Regulierung der Raubtierbestände sei eine wichtige Grundlage für die Artenvielfalt in Wald und Feld, so Elverfeldt.

Grundsätzlich begrüßen die FABLF, dass die im Mai 2017 gewählte NRW-Landesregierung wieder zu einer kooperativen Haltung gegenüber den Verbänden des ländlichen Raums und deren mehr als 600.000 Mitgliedern gefunden hat sowie deren Arbeit für den Naturschutz und die lokale Artenvielfalt hervorhebt. Hier erkenne man mittlerweile eine deutlich andere Handschrift als unter Rot-Grün, betont Elverfeldt.

Als nächstes stehe nun die Überarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) an, so der Appell von Elverfeldt. Das unter Rot-Grün verabschiedete Landesnaturschutzgesetz ist in Teilen nicht verfassungskonform, wie aus einem Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof und der Rechtsprofessorin Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof (Universität Düsseldorf) hervorging. Folgerichtig hatte Ministerpräsident Laschet Eckpunkte für eine Korrektur des Gesetzes bereits in seinem 100-Tage-Sofortprogramm nach Regierungsübernahme versprochen. Diese gelte es nun vorzustellen und dabei die Änderungsvorschläge zu berücksichtigen, die die Verbände des ländlichen Raums dazu bereits vorgelegt hätten.

Pressemitteilung FabLF vom 18.09.2018

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen Änderung des Landesjagdgesetzes

Jagdrecht ist Teil des Eigentums

Düsseldorf, 09. Mai 2018. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen die von der Landesregierung angekündigte Novellierung des Landesjagdgesetzes. Das derzeit geltende Jagdgesetz wurde 2015 unter dem früheren grünen Umweltminister Remmel nicht nur gegen den breiten Widerstand von Jägern, sondern auch vielen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft durchgesetzt, die wirtschaftliche Schäden fürchteten und sich in ihren Eigentumsrechten bedroht sahen. „Zudem passierte doch oft genau das Gegenteil von dem, was das Jagdgesetz 2015 erreichen wollte“, stellt der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt, fest. So haben die Restriktionen in der Schalenwildbejagung eher zu vermehrten Wildschäden in Wald und Feld geführt und die Einschränkungen in der Raubwildbejagung dem Niedergang der bodenbrütenden Vogelarten weiter Vorschub geleistet. Es freut Elverfeldt nun umso mehr, dass die Landesregierung unter Ministerpräsident Laschet Wort halte und mit dem Landesjagdgesetz die erste der zugesagten Gesetzesänderungen im Bereich der Natur- und Umweltpolitik vornähme.

Die FABLF weisen in diesem Zusammenhang auch auf einen anderen wichtigen Aspekt des Jagdrechts hin. Elverfeldt: „Das Jagdrecht ist Teil des Eigentums und als solches durch das Grundgesetz geschützt.“ Jagdliche Reformbestrebungen wie die von 2015 in NRW dürfen dies nicht wie geschehen vernachlässigen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Werk mit dem Titel „Jagdliches Eigentum“ von den Rechtswissenschaftlern Prof. Dietlein und Dr. Judith Froese. Insofern seien Korrekturen am Landesjagdgesetz hier folgerichtig. Die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind sich dabei ihrer besonderen Verantwortung bewusst, so Elverfeldt, der betonte, dass man diesen dann auch vertrauen und sie ihre Rechte eigenverantwortlich ausüben lassen müsse. „Fachgerechte Jagd fördert Artenvielfalt“, so Elverfeldt, sie behindere oder zerstöre sie nicht.

Pressemitteilung FabLF vom 09.05.2018

Netzausbau – Familienbetriebe Land und Forst fordern höhere Entschädigung

Düsseldorf, 18.01.2018 – Anlässlich der Ankündigung des Netzbetreibers Amprion über den Verlauf der neuen Stromtrasse A-Nord und eines laufenden Gerichtsverfahrens am OLG Düsseldorf über staatlich garantierte Renditen für die Netzbetreiber fordern die Familienbetriebe Land und Forst eine Erhöhung der Entschädigung bzw. Pacht für Land- und Forstwirte, über deren Flächen die Stromtrassen verlaufen.

„Bisher stehe den Betroffenen lediglich eine einmalige Entschädigung von ca. 20 Prozent des Verkehrswertes zu“, so der NRW-Landesvorsitzende Max von Elverfeldt. „Die Vergütung für die Flächeneigentümer müsse neu gestaltet werden, um mehr Akzeptanz für eine langfristige Nutzung der betroffenen Flächen zu schaffen“. Man könne nicht hinnehmen, dass Netzbetreiber garantiert hohe Renditen bekämen und Flächeneigentümer lediglich mit einer Einmalzahlung abgespeist würden, so Elverfeldt.

Pressemitteilung FabLF vom 18.01.2018

Familienbetriebe Land und Forst NRW – Erklärung in Sachen Betrieb Schulze-Föcking

Düsseldorf, 07.09.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) sehen den Schweinemastbetrieb Schulze-Föcking nach Vorlage eines neunseitigen Berichts durch die Landesregierung endgültig von dem Vorwurf der nicht artgerechten Tierhaltung entlastet. Auch Behörden in Münster und Warendorf waren zuvor zu diesem Ergebnis gekommen. Zudem bestätige das Gutachten, dass alle an der Prüfung Beteiligten sachgerecht und korrekt gearbeitet hätten. Der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt: „Die in einem TV-Beitrag und vom organisierten Tierschutz erhobenen Vorwürfe haben sich nach sorgfältiger behördlicher Prüfung als haltlos erwiesen.“ Er kritisiert, dass die im Zuge eines Einbruchsdelikts illegal gemachten Filmaufnahmen von Dritten als Grundlage für eine Strafanzeige gegen die nordrhein-westfälische Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Christina Schulze-Föcking, verwendet worden sind. Hier gelte es, sich erst einmal mit dem Sachverhalt vertraut zu machen, statt Dinge vorschnell zu skandalisieren und Hausfriedensbruch salonfähig zu machen. Dieser stelle einen schweren Eingriff in das Eigentum anderer dar. Den in der Tierhaltung aktiven Betrieben in NRW, so Elverfeldt, ist das Wohl ihrer Tiere ein wichtiges Anliegen. Sie begrüßen daher die strengen Regeln und die behördliche Fachaufsicht, unter der sie dabei arbeiten. Auch freue man sich, dass mit der staatlich geprüften Landwirtin und Vorsitzenden des CDU-Bundesfachausschusses Landwirtschaft und ländlicher Raum eine erfahrene Praktikerin Verantwortung für die Themen Agrar- und Forstwirtschaft in NRW trage.

Pressemitteilung FabLF vom 07.09.2017

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen Kirchhof-Gutachten

Düsseldorf, 30.08.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen das vom ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof und Prof. Charlotte Kreuter-Kirchhof vorgelegte Gutachten zum nordrhein-westfälischen Landesnaturschutzgesetz. Gemeinsam mit den übrigen Verbänden des ländlichen Raums habe man sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung unter der rot-grünen Landesregierung und dem von Minister Remmel (Grüne) geführten Umweltministerium auseinandergesetzt. In etlichen Stellungnahmen habe man sich zu Fehlern beim Landesnaturschutzgesetz, dem Landeswassergesetz oder auch dem Landesjagdgesetz geäußert – vergebens. Dass nun die renommierten Gutachter noch einen Schritt weitergehen und das Landesnaturschutzgesetz in Teilen als verfassungswidrig bezeichnen, begrüßen die FABLF sehr. „Jetzt haben wir die unter Rot-Grün gemachten Fehler schwarz auf weiß und es gilt, das 2016 novellierte Landesnaturschutzgesetz zügig zu ändern“, so der Appell des FABLF-Vorsitzenden Max von Elverfeldt an die neue Landesregierung. Er erinnert in dem Zusammenhang an den Sachverhalt, dass Ministerpräsident Laschet die Revidierung des Landesnaturschutzgesetzes explizit in sein 100-Tage-Programm aufgenommen hat. Elverfeldt hebt in dem Zusammenhang eine von den Gutachtern gemachte Empfehlung hervor: „Das in der Tat geeignete Mittel, Eigentümerfreiheit und Naturschutz miteinander zu versöhnen, ist der Vertragsnaturschutz.“ Er hoffe, so Elverfeldt, dass die neue Landesregierung die Hand, die man dazu viele Jahre vergeblich ausgestreckt habe, ergreift.

Pressemitteilung FabLF vom 30.08.2017

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen Führung des Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft durch Christina Schulze Föcking

Düsseldorf, 29.06.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen die Ernennung von Christina Schulze Föcking zur Ministerin für Umwelt und Landwirtschaft und freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit. „Die Zusammenarbeit mit dem Ministerium ist zuletzt nicht immer einfach gewesen“, erinnert sich der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt. Doch nachdem schon im Koalitionsvertrag viele der Themen, für die die FABLF in den letzten Jahren gearbeitet haben, ihren Platz gefunden haben, zeige die Ernennung der Landwirtin und erfahrenen Agrarpolitikerin, dass die CDU/FDP-Regierung es mit der Neuausrichtung der Natur- und Umweltpolitik des Landes ernst meine. So betonen die Koalitionspartner den Schutz von Eigentum im Natur- und Umweltschutz. Sie wollen den Vertragsnaturschutz stärken und das Prinzip Kooperation vor Ordnungsrecht als Grundlage ihrer Arbeit anwenden. Das unter Rot-Grün gegen heftigen Widerstand verabschiedete Landesnaturschutzgesetz soll novelliert und die Biodiversitätsstrategie sowie das Landesjagdgesetz überarbeitet werden. Man habe Schulze Föcking als engagierte Vertreterin der Interessen der Land- und Forstwirte kennengelernt und sei überzeugt, dass sie die richtige Wahl für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag formulierten Ziele und den dafür notwendigen Dialog mit den 16 Verbänden des ländlichen Raums in NRW ist. „Unsere Hand dafür ist ausgestreckt“, so der Vorsitzende der FABLF, Elverfeldt.

Als traditionsreicher Zusammenschluss vieler Betriebe in NRW tragen die Familienbetriebe Land und Forst seit 1949 nicht nur zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei, sondern auch zum langfristigen Schutz und Erhalt der Natur und Umwelt. Von der zukünftigen Landesregierung erhoffen sich die Familienbetriebe eine hohe Bereitschaft zur Kooperation und Kommunikation, um der zunehmenden Entfremdung zwischen urbanen und ländlichen Lebenswelten entgegenzuwirken.

Pressemitteilung FabLF vom 29.06.2017

Wahl von Armin Laschet zum Ministerpräsidenten – Familienbetriebe Land und Forst NRW sehen ländlichen Raum gestärkt

Düsseldorf, 27.06.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) begrüßen die Wahl von Armin Laschet zum Ministerpräsidenten des Landes und sehen die Belange des ländlichen Raums in der künftigen Regierungsarbeit von CDU und FDP deutlich stärker berücksichtigt als in der Vergangenheit. „Im Koalitionsvertrag haben viele der Themen, für die die FABLF in den letzten Jahren gearbeitet haben, ihren Platz gefunden“, freut sich der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt. So betonen die Koalitionspartner den Schutz von Eigentum im Natur-und Umweltschutz. Sie wollen den Vertragsnaturschutz stärken und das Prinzip Kooperation vor Ordnungsrecht als Grundlage ihrer Arbeit anwenden. Das unter Rot-Grün gegen heftigen Widerstand verabschiedete Landesnaturschutzgesetz soll novelliert und die Biodiversitätsstrategie sowie das Landesjagdgesetz überarbeitet werden. Die Koalition wolle ein verlässlicher Partner von Land- und Forstwirten sein und sich in ihrer Arbeit zu den Fragen der ländlichen Regionen mit den im Aktionsbündnis ländlicher Raum zusammengeschlossenen 17 Verbänden abstimmen. Dies seien wichtige Signale und zeuge schon jetzt von einem neuen Klima des „Miteinander Handelns“ sowie einer Abkehr von dem unter Rot-Grün oft erlebten Amtsnaturschutz.

Die FABLF begrüßen auch die Ankündigung, dass der Landesentwicklungsplan flexibler und wachstumsfreundlicher gestaltet und in einem gestuften Verfahren korrigiert werden soll. Hier sollte den Betrieben des ländlichen Raums quasi planwirtschaftlich Daumenschrauben angelegt und deren Wachstums- und Gestaltungsmöglichkeiten behindert werden. „Diese Korrektur war mehr als überfällig“, so Elverfeldt, der sich freut, dass NRW unter CDU und FDP auch seiner Verpflichtung für Denkmalpflege und Archäologie wieder nachkomme und damit die Leistungen der privaten Denkmaleigentümer anerkenne.

„Dieser Koalitionsvertrag bekommt von uns ein dickes Lob“, so Elverfeldt. So habe jüngst eine Umfrage unter den Mitgliedern der FABLF noch eine deutliche Unzufriedenheit des ländlichen Raums mit der alten Landesregierung zum Ausdruck gebracht. So fand diese nur selten sinnvolle und praktikable Lösungen für deren Belange. Stattdessen wurde ihre Arbeit als bevormundend, von Einzelnen gar als selbstgerecht bewertet. Gesetzesvorhaben in den Bereichen Natur-, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz wurden als ideologiegetrieben und wenig sachgerecht empfunden. Statt auf Kooperation und Vertragsnaturschutz setzte man hier auf Verbote und Bevormundung, so das Empfinden vieler Mitglieder.

Als traditionsreicher Zusammenschluss vieler Betriebe in NRW tragen die Familienbetriebe Land und Forst seit 1949 nicht nur zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei, sondern auch zum langfristigen Schutz und Erhalt der Natur und Umwelt. Von der zukünftigen Landesregierung erhoffen sich die Familienbetriebe eine hohe Bereitschaft zur Kooperation und Kommunikation, um der zunehmenden Entfremdung zwischen urbanen und ländlichen Lebenswelten entgegenzuwirken.

Pressemitteilung FabLF vom 27.06.2017

Eine glatte Fünf (!) – Familienbetriebe Land und Forst NRW stellen der Landesregierung schlechtes Zeugnis aus

Düsseldorf, 05.05.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst Nordrhein-Westfalen (FABLF) haben die NRW-Landtagswahl zum Anlass genommen, die Arbeit der aktuellen rot-grünen Landesregierung unter ihren Mitgliedern bewerten zu lassen. – Das Ergebnis: eine glatte Fünf (!).

Die Fragen richteten sich nach den für die Mitgliedsbetriebe wichtigen Themen wie Natur- und Umweltschutz, Land – und Forstwirtschaft, aber auch Digitalisierung und Infrastruktur sowie Bildung und Inklusion. Auch wurden die generellen Kategorien Verlässlichkeit und Kooperationsbereitschaft seitens der Landesregierung bei den Beteiligten des ländlichen Raums abgefragt.

Der Vorsitzende der FABLF, Max von Elverfeldt: „Die Umfrage unter unseren Mitgliedern hat die deutliche Unzufriedenheit des ländlichen Raums mit der Arbeit der rot-grünen Landesregierung zum Ausdruck gebracht.“ So finde diese nur selten sinnvolle und praktikable Lösungen für deren Belange. Stattdessen werde ihre Arbeit als bevormundend, von Einzelnen gar als selbstgerecht bewertet. Gesetzesvorhaben in den Bereichen Natur-, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz werden als ideologiegetrieben und wenig sachgerecht empfunden. Elverfeldt: „Statt auf Kooperation und Vertragsnaturschutz setzt man hier auf Verbote und Bevormundung, so das Empfinden vieler Mitglieder.“ Die sind sich in einem einig: sie sehen künftig keine Führung des Agrar- und Umweltbereiches in NRW mehr bei den Grünen und dem amtierenden Minister Remmel.

Auch stören sich viele Mitglieder an dem Sachverhalt, dass NRW-Umweltminister Remmel an seinen falschen Aussagen zum vermeintlichen Artenrückgang festhalte. Das von ihm geführte Ministerium hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landesparlament im Mai 2016 selbst eingeräumt, dass die bisher kommunizierten Zahlen zur Artenvielfalt in NRW weit übertrieben sind. Statt der stets kolportierten 45 % gelten lediglich rund 15 % der Arten in NRW als gefährdet oder bereits ausgestorben. „Anders als vom Minister stets betont, schreitet hier kein Artensterben voran, sondern hier werden einfach Zahlen frisiert“, so Elverfeldt über den Unmut vieler Mitglieder.

Das vollständige Zeugnis der FABLF für die Landesregierung finden Sie in der Anlage.

Als traditionsreicher Zusammenschluss vieler Betriebe in NRW tragen die Familienbetriebe Land und Forst seit 1949 nicht nur zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei, sondern auch zum langfristigen Schutz und Erhalt der Umwelt. Von der zukünftigen Landesregierung erhoffen sich die Familienbetriebe eine höhere Bereitschaft zur Kooperation und Kommunikation, um der zunehmenden Entfremdung zwischen urbanen und ländlichen Lebenswelten entgegenzuwirken.

Pressemitteilung FabLF vom 05.05.2017

Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen Gründung des CDU-Kompetenzteams „Heimat und ländlicher Raum“

Düsseldorf, 25.04.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen die Gründung des Kompetenzteams „Heimat und ländlicher Raum“ durch den Landesvorsitzenden und Spitzenkandidaten der CDU Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet. Diese Entscheidung sei ein wichtiger Schritt, um den Interessen des ländlichen Raums in der Landespolitik wieder mehr Gehör zu verschaffen. Nach der Landtagswahl am 14. Mai soll das Experten-Team die Interessen und Belange der ländlichen Bevölkerung in die Verhandlungen über eine Regierungsbildung einbringen. Neben der Bundesvorsitzenden des CDU-Fachausschusses „Landwirtschaft und ländlicher Raum“, Christina Schulze-Föcking, und dem Kommunalexperten der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, gehört dem Trio auch der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst NRW, Max von Elverfeldt, an.

Pressemitteilung FabLF vom 25.04.2017

Grünen-Vorschlag für 2 Euro ÖPNV-Ticket in NRW ist Mogelpackung

Düsseldorf, 10.04.2017 – Die Grünen-Forderung nach einem 2 Euro ÖPNV-Ticket in NRW ist nach Einschätzung der Familienbetriebe Land und Forst NRW irreführend. Es soll lt. Grünen-Programm nur bei Erwerb einer Jahreskarte und für maximal 333.000 Bürger pro Jahr zur Verfügung stehen. Das kostet jeden Abonnenten dann schon mal 730 Euro pro Jahr und ist damit teurer als viele Angebote, die es für Inhaber von Monatskarten heute schon gibt. „Statt dieser Mogelpackung braucht NRW einen attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV – und dies nicht nur in den Metropolregionen, sondern besonders auch im ländlichen Raum“, fordert Max Elverfeldt, Vorsitzender der FABLF. Neben einem Ausbau des ÖPNV gelte es auch, den schleppenden Ausbau des Straßenverkehrsnetzes, auf das viele Berufspendler ebenfalls angewiesen sind, zu beschleunigen. Laut einer aktuellen Studie des Verkehrsdienstleisters TOMTOM ist NRW mit vier Metropolregionen (Köln, Düsseldorf, Ruhrgebiet West und Ost) in den deutschen Top-10 der schlimmsten Staus. Elverfeldt: „Wir brauchen einen integrativen Ansatz für die Nutzer von ÖPNV und Straßenverkehr – und keine populistische Forderung nach einem Sonderticket für wenige.“

Pressemitteilung FabLF vom 10.04.2017

Grünen-Papier zur Nutztierhaltung ohne Rückhalt im ländlichen Raum

Düsseldorf, 06.04.2017 – Das von der Grünen Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen vorgelegte 7-Punkte-Papier zur Nutztierhaltung ist nicht mit den Verbandsvertretern des ländlichen Raums abgestimmt und findet auch nicht deren Zustimmung. „Da haben Herr Rüße und die Grünen es sich zu einfach gemacht“, kritisiert Max Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst NRW (FabLF). Sich mit handverlesenen Vertretern aus Bürgerinitiativen, Naturschutz und sog. alternativen Agrarverbänden zu treffen und dann die Gesprächsergebnisse als „einstimmiges Ergebnis von Vertretern der Landwirtschaft zu verkaufen, ist schlicht unredlich“, so Elverfeldt.

Elverfeldt appellierte in dem Zusammenhang erneut an Rüße und die Grünen, den Dialog mit den FABLF sowie den übrigen im Aktionsbündnis ländlicher Raum vertretenen 16 Fachverbänden zu suchen, statt „Hinterzimmerpolitik mit Gleichgesinnten“ zu betreiben. Elverfeldt: „Unsere Fachverbände vertreten über 600.000 Mitglieder des ländlichen Raumes in NRW, die Grünen haben nach eigenen Angaben gerade mal 12.500.“

Pressemitteilung FabLF vom 06.04.2017

Appell der Familienbetriebe Land und Forst NRW – Kompromiss zur Düngeverordnung nicht aufschnüren

Düsseldorf, 24.03.2017 – Die Familienbetriebe Land und Forst NRW (FABLF) und deren Vorsitzender, Max von Elverfeldt, zeigen sich besorgt über die Haltung der Landesregierung, den im Januar gefundenen Kompromiss zur Düngeverordnung wieder in Frage zu stellen. So habe das Land NRW jüngst eine Reihe von Anträgen in den Bundesrat eingebracht, in dem die Verordnung in der kommenden Woche verabschiedet werden soll. Eine Umfrage unter den eigenen Mitgliedsbeitrieben habe ergeben, dass die Höfe fürchten, mit den angestrebten Grenzwerten bis zu einem Viertel ihres Tierbestandes aufgeben zu müssen. „Dies ist wirtschaftlich einfach nicht machbar und bringt eine für NRW wichtige Branche erneut in Not“, so Elverfeldt. Wie bei den Novellierungen des Landesnaturschutzgesetzes oder des Landeswassergesetzes im vergangenen Jahr zeige sich, dass die Landesregierung auf die Belange der Betriebe des ländlichen Raums keine Rücksicht nehme und dem grün geführten Umweltministerium erneut freie Hand beim Abweichen von einer Verordnung gebe, für die zwischen Bund und Ländern ein für alle Beteiligten tragfähiger Kompromiss gefunden worden ist. „Hier muss man auch mal Wort halten“, fordert Elverfeldt.

Der Verband Familienbetriebe Land und Forst e.V. engagiert sich für die Stärkung des ländlichen Raums, die unternehmerische Freiheit, den Schutz des privaten Eigentums und für nachhaltiges und generationsübergreifendes Wirtschaften.

Pressemitteilung FabLF vom 24.03.2017

ABLR: Der Landtag muss nachbessern! Aktionsbündnis erneuert seine Kritik am Entwurf des LNatSchG

Aktionsbündnis erneuert seine Kritik am Entwurf des LNatSchG

Zu der am 26. Oktober stattfindenden Sitzung der zuständigen Landtagsausschüsse für Landwirtschaft und Naturschutz sowie für Kommunalpolitik verweisen die 16 Partnerverbände des Aktionsbündnisses Ländlicher Raum auf den großen Korrekturbedarf an den geplanten Regelungen. Das Gesetz in seinem jetzigen Entwurf gefährde die Entwicklung der ländlichen Räume und führe

Pressemitteilung ABLR vom 26.10.2016

ABLR: Vor der Expertenanhörung: Aktionsbündnis erneuert Kritik am LNatSchG

Vor der Expertenanhörung: Aktionsbündnis erneuert Kritik am Landesnaturschutzgesetz Nachbesserungen dringend erforderlich! Kommunikation vor Aktion – Kundgebungen im Umfeld des Landtages zunächst abgesagt Das Aktionsbündnis Ländlicher Raum erneuert seine Kritik am Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes. Vor der am 30. Mai stattfindenden Expertenanhörung …

Pressemitteilung ABLR vom 27.05.2016

Keine Ausweisung zusätzlicher, neuer Schutzgebiete – Grundbesitzerverband NRW begrüßt Klarstellung von Min.Remmel

Der Grundbesitzerverband NRW begrüßt die in Bielefeld getroffene Klarstellung von Landesumweltminister Remmel, er wolle „keine zusätzlichen, neuen Schutzgebiete ausweisen und plane auch keine weiteren Ausweisungen von Naturschutzflächen im privaten Bereich“, um das im Landesnaturschutzgesetz geplante Ziel von 15 Prozent Biotopverbund …

Pressemitteilung GBV vom 02.03.2016

ABLR: Naturschutz in der Kritik – Aktionsbündnis fordert Kooperation statt Ordnungsrecht

Nach wie vor müssen in NRW täglich 15 ha landwirtschaftliche Nutzfläche der Planung von Straßen, Häusern und Gewerbegebieten weichen. „Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, den Flächenverbrauch auf 5 ha je Tag zurückzufahren, hat die rot-grüne Landesregierung mit dem Entwurf zum Landesentwicklungsplan dieses wichtige Ziel für den ländlichen Raum …

Pressemitteilung ABLR vom 12.01.2016

ABLR: Verbände des ländlichen Raumes in NRW fordern: „Kein Stillstand auf dem Land!“ – Kritik am Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes

Der Entwurf für das Landesnaturschutzgesetz NRW findet in wesentlichen Teilen nicht die Zustimmung der siebzehn Partnerverbände im „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“. Die Kernkritik richtet sich gegen nicht hinnehmbare Eingriffe in Eigentumsrechte und Einschränkungen für Landwirte, Waldbauern, Gärtner, Jäger und Fischer.
Bei ihrer Zusammenkunft am vergangenen Donnerstag haben die im „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“ zusammengeschlossenen Partnerverbände den vom Ministerium …

Pressemitteilung ABLR vom 15.09.2015