Denkmalschutz ist Verfassungsauftrag in NRW – Bauministerin Scharrenbach im Dialog mit privaten Denkmaleigentümern

Meerbusch/Euskirchen/Düsseldorf, 23.10.2018. Auf Einladung der Deutschen Burgenvereinigung und der Familienbetriebe Land und Forst NRW trifft sich die für den Denkmalschutz zuständige Bauministerin des Landes, Ina Scharrenbach, mit privaten Denkmalbesitzern in Meerbusch und Euskirchen. Ziel des gemeinsamen Tagesprogramms: Mehr über die Anliegen der Denkmaleigentümer vor Ort erfahren und ins Gespräch kommen. Dies sei wichtig, denn in NRW, so die Burgenvereinigung und die Familienbetriebe, stehe der Denkmalschutz in der Landesverfassung: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände“, heißt es dort. Begleitet wird die Reise der Ministerin auch von der Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke und dem Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Lutz Heitmüller.
Alle begrüßen es, dass Ministerin Scharrenbach sich in diesem Jahr erneut mit privaten Denkmalbesitzern trifft. Vor einigen Monaten hatte es einen ähnlichen Austausch in Rheda-Wiedenbrück in OWL gegeben. Und dass die Besichtigungstour durch Euskirchen führt, ist kein Zufall – allein in Euskirchen stehen 12 Burgen. Auch sonst ist NRW reich an Baudenkmälern: es gibt insgesamt 82.238 Baudenkmäler, von denen 64.066 – also gut drei Viertel – Privatpersonen gehören. 7.135 sind im Eigentum von Kirchen, 9.423 Objekte gehören den Kommunen, 1.028 dem Land und 586 dem Bund.
Viele private Denkmäler in NRW sind dabei vom Verfall bedroht. Trotz aller Bemühungen und privaten Anstrengungen fehlt es den Eigentümern oft an finanziellen Mitteln für den denkmalgerechten Erhalt der historischen Bausubstanz. Die historische Beschaffenheit der Objekte führe zwar von Fall zu Fall zu selektiven Lösungen. So gebe es beispielsweise das Darlehnsprogramm der NRW-Bank für selbst genutzte Baudenkmäler, dieses werde allerdings nur wenig genutzt. Hier konnte Frau Ministerin Scharrenbach einen Überblick gewinnen, warum das Programm aus Sicht der Denkmalbesitzer, besonders für die kleinen denkmalgeschützten Privathäuser, nicht attraktiv ist.
„Bei Darlehen scheuen die privaten Denkmalbesitzer oft die langfristigen finanziellen Bindungen“, so Detmar Westhoff, der Vorsitzende der Burgenvereinigung im Rheinland, und plädierte für einfache Regelungen wie Zuschüsse. Diese Auffassung findet Unterstützung bei Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst in NRW, der begrüßte, dass die neue Landesregierung nach der Wahl 2017 die Finanzmittel für die Denkmalpflege wieder erhöht hat.
„Wir müssen aber auch über die behördlichen Auflagen sprechen, die mit dem Denkmalschutz einhergehen“, sagt von Elverfeldt und spricht damit die anstehende Novellierung des Denkmalschutzgesetzes an. So müssen die privaten Eigentümer mehr mit einbezogen werden, wenn es um die Aufnahme ihrer Gebäude in die Denkmalliste geht. Weiter ist es wichtig, dass bei baulichen Maßnahmen an Denkmälern die Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit und nicht das reine und meist teure Konservieren im Vordergrund stehen müssen. „Hier würden wir uns oft mehr Flexibilität bei den Denkmalbehörden wünschen“, so Elverfeldt.
Gemeinsam plädierten die Deutsche Burgenvereinigung und die Familienbetriebe Land und Forst NRW an die Ministerin für mehr Freiräume bei der wirtschaftlichen Nutzung der Denkmäler und ihrer Umgebung. So würden Gemeinden häufig Nutzungen wie Konzerte und Veranstaltungen, einen Hotelbau oder sonstige gewerbliche Nutzungen versagen und somit eine bessere Eigenwirtschaftlichkeit der Anlagen verhindern.
Die Kritik der Verbände traf das deutsche Steuer- und Stiftungsrecht. Es sei unflexibel und verhindere die Einbringung vieler Denkmäler mit ihren historisch gewachsenen Betrieben in Stiftungen oder ähnliche Strukturen. Damit werde deren Erhalt für die privaten Eigentümer oft sehr erschwert. Schließlich besteht noch der Wunsch, wie in anderen Bundesländern einen Denkmalbeirat mit Praktikern einzurichten, der die Landesregierung bei Denkmalthemen berät.

Pressemitteilung FabLF vom 23.10.2018