Wiederaufforstung – Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen den Wegfall der Förderhöchstgrenze

Düsseldorf, 03.03.2022. Das Umweltministerium hat die Förderhöchstgrenze je Forstbetrieb für Maßnahmen zur Verkehrssicherung, der Anlage von Holzlagerplätzen und vor allem der Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen aufgehoben. Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst in NRW, Max von Elverfeldt, begrüßt dies ausdrücklich. „Die große Aufgabe der Wiederbewaldung der von Dürre und Borkenkäferbefall zerstörten Wälder kann nur gelingen, wenn jeder Hektar gefördert wird. Eine Begrenzung der Förderung je Eigentümer stand dieser Mammutaufgabe entgegen.“

Auch die vorgesehene Umstellung der Förderung auf pauschale Flächenzahlungen je Hektar Pflanzung steht er optimistisch gegenüber. Die Antragstellung werde enorm vereinfacht. Es müsse sich allerdings noch herausstellen, ob die Anforderungen, die an Baumarten und Mischung gestellt werden, der Praxis entsprechen und ob die Richtlinie auch in der Umsetzung tatsächlich einfacher wird. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW e.V. werden dies konstruktiv begleiten.

Pressemitteilung FabLF vom 03.03.2022