Denkmalschutzgesetz NRW: Familienbetriebe Land und Forst begrüßen Modernisierung

Düsseldorf, 5. April 2022. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. „Die Novelle des 40 Jahre alten Gesetzes verspricht bei Denkmälern einfachere Abläufe und einen schnelleren Vollzug. Das ist wichtig, denn nur ein genutztes Denkmal bleibt auch erhalten. Nur Räume, die gelüftet und geheizt werden, setzen keinen Schimmel an“, erläutert Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst NRW e.V.

Elverfeldt begrüßt außerdem die Möglichkeit, künftig Erneuerbare Energien an Denkmälern anbringen zu können. „Natürlich wird niemand eine Photovoltaikanlage über dem Eingangsportal anbringen, aber auf dem Dach eines Nebengebäudes kann das durchaus Sinn machen, schließlich sind ein Großteil der schützenswerten Gebäude nicht als Denkmäler, sondern als Wirtschaftsgebäude errichtet worden.“ Besonders erfreulich sei, dass einfache wiederkehrende Instandhaltungsarbeiten zukünftig keiner Genehmigung vorab mehr bedürfen. Eine ordnungsgemäße Ausführung werde schon dadurch sichergestellt, dass die Denkmalbehörde die Arbeiten für die notwendige Steuerbescheinigung abnehmen müsse. Eine Gefahr für die Denkmäler durch das neue Gesetz sieht von Elverfeldt in seinem Umfeld nicht: „Wir bzw. unsere Vorfahren haben unsere Denkmäler bereits erhalten, als es noch gar kein Denkmalschutzgesetz gab, insofern gibt es keinen Grund, dies unter neuen gesetzlichen Regelungen nicht auch weiter zu tun.“

Über 80 Prozent der rd. 90.000 Denkmäler in NRW befinden sich im Privateigentum. Sie werden von ihren Eigentümern oft bereits seit Generationen gepflegt und erhalten und werden oftmals auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit sich Besucher an ihnen erfreuen können. Die Anforderungen an modernes Wohnen und Arbeiten sowie die zunehmend notwendige Ausrichtung auf Energieeffizienz bedingen zumeist einen hohen Renovierungs- und Instandsetzungsaufwand für die Denkmäler.

Pressemitteilung FabLF vom 05.04.2022