Landesnaturschutzgesetz

Im November haben wir eine Stellungnahme zu Änderungen im LNatSchG abgegeben. In diesen wurde zum einen das faktische Vogelschutzgebiet Diemel-Hoppeketal zum VSG erklärt. Zum anderen sollte die Geltungsdauer für Naturschutzverordnungen entfristet werden. Dem haben wir widersprochen. Gerade jetzt, in Zeiten des Klimawandels, gilt es, Inhalte von Naturschutzgebietsverordnungen zu überprüfen, wenn sich die tatsächlichen Gegebenheiten geändert haben. Wir fordern daher, dass auch bei unbefristeten Verordnungen eine Überprüfung der Inhalte spätestens dann stattfindet, wenn erste Ausnahmeanträge gestellt werden, weil Vorgaben rein tatsächlich nicht mehr erfüllt werden können. Da es utopisch schien, dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns der Forderung des RLV angeschlossen, dass, wenn Schutzgebietsverordnungen entfristet werden, dies auch für sämtliche vertragliche Regelungen gelten muss. Am 29.02.2024 hat die Regierung nun die Änderung des LNatSchG verabschiedet und die Entfristung der geltenden Schutzgebietsverordnungen beschlossen.

Stellungnahme vom 15.11.2023

Landesentwicklungsplan NRW

Die erste Überarbeitung des Landesentwicklungsplans liegt uns zur Stellungnahme vor. Dieser bezieht sich auf den Bereich der Erneuerbaren Energien. So wird der 1.500 m Abstand von WEA zu Wohnbebauung ersatzlos gestrichen. Nadelwälder und insbesondere Kalamitätsflächen werden für Windenergie geöffnet. Freiflächenphotovoltaik wird entlang von Verkehrswegen zugelassen, ebenfalls sollen Floating-PV und Agri-PV möglich sein. Ein guter Schritt in die richtige Richtung, aber es besteht noch Nachbesserungsbedarf.
Stellungnahme vom 28.07.2023

Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten

Die Verordnung sieht vor, Photovoltaik auf Freiflächen zuzulassen, soweit diese in benachteiligten Gebieten außerhalb von Naturschutzgebieten liegen und die Bodenwertzahl nach Bodenschätzungsgesetz nicht über 55 liegt. Eine einzelne Anlage darf nicht mehr als 20 MW (max. 24-28 ha) aufweisen und muss mehr als 2 km Abstand zur nächsten Anlage haben. Der Ausbau ist auf 150 MW pro Jahr begrenzt. Bis zum 31.12.2024 soll ein Evaluationsbericht zu der Verordnung verfasst werden, um deren positive und negative Auswirkungen zu bewerten.
Stellungnahme vom 09.06.2022

Regionalkreis Köln am 07.03.2024

Am 07.03.2024 durfte der Regionalkreis Köln die CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Agrarausschusses Dr. Patricia Peill begrüßen. Sie führte zur Region aus, dass die Bezirksregierung Köln eine Kartierungskarte mit Standorten für Windenergie veröffentlicht. Interessierte Flächeneigentümer sollten sich dringend jetzt noch in das Verfahren einbringen und die Regionalräte anschreiben und zusätzlich eine Positivplanung mit der Kommune vorantreiben. Auch nach der Ausweisung der Standorte sei eine Positivplanung immer möglich. Des Weiteren wies sie darauf hin, dass die Regierung aktiv am Bürokratieabbau arbeite. Hier bat sie darum, konkrete Fälle zu benennen, in denen Daten z.B. doppelt erfasst oder unnötige Daten abgefragt werden. Aus der Runde wurde noch darauf hingewiesen, den Eichenprachtkäfer im Auge zu halten und ggf. PSM auch am stehenden Holz zuzulassen.

Seminar zur Freiflächen-Photovoltaik am 05.03.2024

Unser Seminar zur Freiflächen-Photovoltaik fand am 05.03.2024 in Stift Ehreshoven statt. Im gut gefüllten Ahnensaal wurde zuerst ein aktuelles Beispiel vorgestellt und in den darauffolgenden Vorträgen die planungsrechtliche Situation, die Vertragsgestaltung, steuerliche Besonderheiten und die Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen näher erläutert. Besonders die steuerlichen Folgen sollten die Betriebsinhaber genauer betrachten, bevor sie in eine Freiflächenanlage investieren.

Jahreshauptversammlung am 07.02.2024

Am 07.02.2024 tagte unsere Mitgliederversammlung im wunderschönen Jagdschloss Herdringen. Wir durften erneut Ministerin Gorißen als Ehrengast begrüßen. Zur Agrarförderung berichtete sie, dass Ökoregelungen in die 1. Säule aufgenommen wurden. Bundesweite Ökoregelungen würden aber den Gegebenheiten in den einzelnen Ländern nicht gerecht, so dass sie für eine zielgenaue Förderung über die 2. Säule plädiere. Zum 2. Nationalpark betonte sie noch einmal, dass dieser (nur) umgesetzt werde, soweit eine Region einen Nationalpark wolle. NRW verzeichne eine Schadfläche von 142.500 ha. Seit 2018 seien 47 Mio. FM Schadholz angefallen. Rund ¼ der Fläche sei wiederbewaldet. Sie stellte die Förderung zur beschleunigten Wiederbewaldung vor und machte deutlich, dass es gelte, die Fördergelder zeitnah abzurufen, da das Land auf einen Sparhaushalt zulaufe. Die derzeit vorgenommenen Verbissgutachten sollen einer Versachlichung der Wald-Wild-Diskussion dienen und eine Hilfe für die Wiederbewaldung darstellen.

SUR bedeutet Aus für regionale landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion

Familienbetriebe Land und Forst: Pauschalverbote sind angesichts kriselnder Versorgungslage der falsche Weg

Berlin, 24.10.2023. Anlässlich des heutigen knappen Beschlusses des Umweltausschusses, die Empfehlungen der Berichterstatterin Sarah Wiener anzunehmen, äußert sich Max von Elverfeldt: „Das Annehmen der SUR (Sustainable Use Regulation) kommt in den betroffenen Gebieten einem Berufs- und Produktionsverbot gleich. Sollte das Europäische Parlament den Empfehlungen folgen, bedeutet das ein Verbot für alle chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel, die nicht der Low-Risk-Klassifizierung angehören. Diese sind angesichts ihrer geringen Effektivität keine echten Alternativen. Angesichts der angespannten Situation der Lieferketten ist es geradezu unverantwortlich, die heimische Produktion durch Pauschalverbote zu gefährden.“

Laut Elverfeldt sind entscheidende Fragen im Ausschuss nicht geklärt worden: „Die Ausgestaltung der sensiblen Gebiete auf der Ebene der Mitgliedsstaaten wird zu enormen Wettbewerbsverzerrungen in der EU führen. Schon jetzt spielt die Bundesregierung den Vorreiter bei der Ausweisung von Schutzgebieten, von denen es im Vergleich in Deutschland viel mehr gibt als in den anderen Mitgliedsstaaten.“

Elverfeldt bedauert, dass der Umweltausschuss die Gelegenheit, mit den Landwirten zu kooperieren und die gesetzten Ziele gemeinsam zu erreichen, erneut verpasst hat. Er prangert an: „Statt die Landwirtinnen und Landwirte mitzunehmen und Reduktionsziele gemeinsam über Zukunftstechnologien und finanzielle Anreize zu erreichen, werden mit neuen umfangreichen Dokumentationspflichten zusätzliche Belastungen für unsere Betriebe geschaffen. So verpassen wir die Chance, eine zukunftsweisende, nachhaltige Landwirtschaft zu gestalten, die die Versorgung der Bevölkerung mit sicheren Lebensmitteln sicherstellt.“
Pressemitteilung FabLF Berlin vom 24.10.2023

Wettbewerbsfähigkeit der EU gefährdet

SUR macht Landwirtschaft konkurrenzunfähig

Berlin, 14.09.2023. Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hob bei ihrer gestrigen Rede zur Lage der Union hervor, dass künftig vor jedem neuen EU-Gesetz die Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit geprüft werden sollten. Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst: „Diese Absicht begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn sie für viele Betriebe zu spät kommt. Für die Sustainable Use Regulation (SUR), die drastische Einschränkungen beim Pflanzenschutz vorsieht, ist indes noch Zeit die Handbremse zu ziehen. Wir fordern praxisgerechte Regelungen, damit die heimische Landwirtschaft wettbewerbsfähig bleibt und nicht noch mehr Wertschöpfung aus Deutschland abwandert.“
Pressemitteilung FabLF Berlin vom 14.09.2023

Mittel für Denkmalschutzsonderprogramme erhalten!

Instandhaltung privater Denkmäler stellt Eigentümer vor Herausforderungen

Berlin, 08.09.2023. Zum Tag des offenen Denkmals äußert sich Max v. Elverfeldt, Bundesvorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst: „Der Bund hat im Denkmalschutzsonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 50 Mio. € eingestellt. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Gelder auch für das Jahr 2024 in gleicher Höhe bereitzustellen und die privaten Denkmaleigentümer beim Erhalt der wichtigen Kulturgüter nicht allein zu lassen.“

Die Pflege und Instandhaltung von Baudenkmälern stellen besondere Anforderungen an die Eigentümer. Es gilt, spezielle Materialien zu verwenden und Techniken einzuhalten, was zu vergleichsweise hohen Mehrkosten führen kann.

Auch viele Bundesländer und Kommunen stellen Fördergelder zur Verfügung, die Eigentümer für Instandhaltungsmaßnahmen von Denkmälern beantragen können. Leider sind die Fördertöpfe in diesem Jahr fast bundesweit geschrumpft, auch für das Jahr 2024 zeichnet sich keine Aufstockung ab. „Gerade den Ländern und Kommunen sollte es doch ein Anliegen sein, die identitätsstiftenden Baudenkmäler zu erhalten“, appelliert Elverfeldt an die Politik und Verwaltung.

Am 10. September 2023 findet der diesjährige Tag des offenen Denkmals statt. Viele sonst nicht öffentlich zugängliche private Denkmäler öffnen ihre Türen für Besucher. Das Interesse der Öffentlichkeit an den prächtigen Bauten der Vergangenheit ist groß. „Um diese Kulturgüter, die oft Wahrzeichen für eine ganze Region sind, zu erhalten, ist es wichtig, die Eigentümer auch weiterhin bei der Pflege zu unterstützen“, so Elverfeldt.

Weitere Informationen: www.tag-des-offenen-denkmals.de
Pressemitteilung FabLF Berlin vom 08.09.2023

Kein weiterer Nationalpark in NRW

Familienbetriebe Land und Forst zweifeln am ökologischen Mehrwert eines weiteren Nationalparks

Düsseldorf, 20.04.2023. In der Sachverständigenanhörung zum Antrag „Schutz der Biodiversität in NRW – global denken und lokal handeln“ der Regierungsparteien im Landtag sprachen sich die Familienbetriebe Land und Forst NRW e.V. gegen eine pauschale Forderung nach einem 2. Nationalpark in NRW aus. Der Verband forderte die Regierung auf, zunächst zu ermitteln, welchen ökologischen Mehrwert ein Nationalpark hat – dies könne am Beispiel der Nationalparks Eifel ermittelt werden – und erinnerte an den letzten Versuch der Einrichtung eines Nationalparks unter der damaligen rot-grünen Regierung. Dort hatten sich die örtlichen Waldbesitzer und Kommunen gegen die Einrichtung eines Nationalparks gewehrt. „Bei einem Beteiligungsprozess muss die Stimme der Betroffenen vor Ort mehr Gewicht haben,“ gab Max Graf v. Nesselrode, stv. Vorsitzender der Familienbetriebe zu bedenken. „Die Betroffenen vor Ort müssen mit den Folgen des Nationalparks leben. Dies führt beim Wald zu einem Nutzungsverzicht. Hier muss sich das Land fragen, ob wir es uns leisten können und wollen, auf heimisches, meist zertifiziertes Holz zu verzichten. Der Bedarf wird dann durch importiertes Holz gedeckt.“ Auch andere Sachverständige standen einem zweiten Nationalpark skeptisch gegenüber. So ziehe der Nationalpark auch Bewirtschaftungseinschränkungen auf den in der Kulisse liegenden landwirtschaftlichen Flächen nach sich. Schließlich wurde zu Bedenken gegeben, ob es notwendig sei, Flächen, die teils bereits unter Schutz stehen, einer weiteren Schutzkategorie zu unterwerfen. Eine Nationalparkausweisung binde viele personelle Ressourcen, die beim Monitoring und der Kartierung effizienter eingesetzt werden könnten.

Die Familienbetriebe Land und Forst sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern, die mit ihren Betrieben für gut 50.000 Unternehmer, Mitarbeiter und Familienmitglieder stehen. Unsere Mitgliedsbetriebe tragen Verantwortung für rund 5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Sie bewirtschaften ihre Flächen nachhaltig und denken in Generationen. Unser Ziel ist es, Mehrwert für unsere Gesellschaft zu schaffen und das Bewusstsein für die Anliegen von familiengeführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu stärken. Der Verband setzt sich daher für den Schutz des privaten Eigentums und die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum ein. Im ständigen Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit engagieren sich die Familienbetriebe Land und Forst für eine verantwortungsvolle und generationsgerechte Politik.
Pressemitteilung FabLF vom 20.04.2023

Besuch einer Windenergieanlage im Wald am 06.09.2023

Gemeinsam mit dem Waldbauernverband haben wir den Wirtschaftsausschuss des Landtags zur Besichtigung von Windkraftanlagen im Wald eingeladen. Alle Parteien haben Vertreter geschickt und sind mit uns bei bestem Sommerwetter in den Wald gefahren. Nach einer Begrüßung von Baron Wrede, in der dieser die Bereitschaft der Waldbesitzer, an der Energiewende mitzuarbeiten hervorhob und die Politik mahnte, nicht am Schreibtisch nach %-Landesfläche, sondern lieber in kWh zu rechnen, erläuterte Herr Stratmann sehr ausführlich und fachkundig die Windkraftanlagen und die Voraussetzungen von Bau und Betrieb der Anlagen im Wald. Dabei wurde deutlich, dass in den waldreichen und in der Regel bergigen Regionen in NRW die Voraussetzungen an den Bau einer Anlage durchaus anspruchsvoll sind. Zudem wies er darauf hin, dass das Land für ausreichende Stromnetze sorgen müsse. Zum Abschluss der Veranstaltung sprach Graf Nesselrode noch das Thema der Speichermöglichkeiten an. Hier müsse das Land ebenfalls aktiv werden, denn es helfe nicht weiter, Strom zu produzieren, der zu diesem Zeitpunkt nicht abgerufen werden könne. Hier zu einer Lösung zu kommen, gab er den Abgeordneten mit auf den Weg.

Regionalkreis Münster am 04.09.2023

Am 04.09.2023 tagte der Regionalkreis Münster in Haus Vorhelm. Philipp Graf v. Schall-Riaucour berichtete über die Geschichte des Betriebs und die derzeitigen Nutzungsformen. Insbesondere das Staurecht und die das Schloss umgebende Wasserfläche interessierte die Teilnehmer aufgrund der vergangenen trockenen Sommer besonders. Im Anschluss trug Hubertus v. Grothe zum Thema Personalgewinnung vor und gab mit Rückblick auf seine Tätigkeit im Bereich der Spargel- und Erdbeerenproduktion Hinweise zum Umgang mit Saisonarbeitskräften und zur Personalbindung.

Regionalkreis Arnsberg am 31.08.2023

Am 31.08.2023 tagte der Regionalkreis Arnsberg bei Franziskus Frhr. v. Ketteler. Bei „WiWaWu“ (Wild-Wald-Wurst) und Nudelsalat am Grillplatz „Zur heißen Geiß“ berichtete der Bundevorsitzende Max Frhr. v. Elverfeldt aus Düsseldorf und Berlin. Als Dinner-Speaker war der Bundestagsabgeordnete und stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD Dirk Wiese eingeladen. Der nahm in der anschließenden Diskussion ausführlich Stellung zu den geäußerten Sorgen der Mitglieder über die wachsende Bürokratie, die befürchtete Kürzung der GAK-Mittel sowie neuen Restriktionen beim Thema Pflanzenschutz.

Regionalkreis Detmold am 19.06.2023

Der Regionalkreis Detmold fand am 19.06.2023 in Corvey statt. Nach der Möglichkeit, die Landesgartenschau zu besichtigten, bot Viktor Herzog von Ratibor, Fürst von Corvey eine Führung durch das UNESCO-Weltkulturerbe Corvey an. Neben der Jahrhunderte alten Geschichte von Corvey berichtete er auch darüber, was es bedeutet, ein Weltkulturerbe zu besitzen und welche unterschiedlichen Nutzungen sich auf dem Gelände befinden. Auch Förderung und Denkmalschutz waren Themen des Abends. Beim anschließenden Essen wurde das Thema 2. Nationalpark kontrovers diskutiert.

Regionalkreis Düsseldorf am 15.06.2023

Der Regionalkreis Düsseldorf tagte am 15.06.2023 im Weyer-Kastell bei Gert-Friedrich Prinz von Preussen. Nach einer Führung durch die Parkanlagen erläuterte Martin Kempkes von PEFC-Deutschland e.V. die PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die PEFC-Zertifizierung stellte eine Grundlage für die damalige Waldprämie dar und ist auch für das ANK-Programm Voraussetzung.

Parlamentarischer Abend am 24.05.2023

Am 24.05.2023 fand gemeinsam mit dem VERO unser Parlamentarischer Abend im Landtag statt. Neben den beiden Ministerinnen Neubaur und Gorißen haben viele Abgeordnete und Mitarbeiter der Ministerien an dem Abend teilgenommen. Ministerin Neubaur wies noch einmal darauf hin, wie wichtig der Ausbau der Windenergie ist und Ministerin Gorißen betonte die Bedeutung der Forstwirtschaft für NRW. Die Vertreter von VERO hoben die Notwendigkeit des regionalen Kies- und Sandabbaus hervor und äußerten sich kritisch zur geplanten Kiesabgabe der Landesregierung. Baron Elverfeldt konnte in seinem Grußwort für die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die regionale Versorgungssicherheit sowie für die Notwendigkeit des privaten Eigentums für die nachhaltige Nutzung werben. Der parlamentarische Abend war für uns darüber hinaus eine gute Gelegenheit, mit vielen Abgeordneten und Verbandsvertretern ins persönliche Gespräch zu kommen.

Denkmalseminar am 27.04.2023

Am 26.04.2023 fand unser Denkmalseminar in Schloss Wendlinghausen statt. Zu Beginn berichtete Ina Hanemann aus dem Bauministerium über die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes und das erste Jahr der Anwendung. Sie stellte fest, dass es in vielen Unteren Denkmalbehörden noch an Mut fehle, selbständig zu handeln, die Landesdenkmalämter aber weiterhin mit Rat zur Seite stünden. Bei Instandsetzungsarbeiten müsse die UDB die Entscheidung treffen, ob es sich um „kleine Instandsetzungsarbeiten“ nach § 9 DSchG handelt, die dann ohne Genehmigung erfolgen könnten. Der Denkmaleigentümer müsse sich aber auch bewusst sein, dass er diese ohne Genehmigung nicht steuerlich geltend machen könne. Auch die Abwägung zugunsten der erneuerbaren Energien obliege der UDB und sei stets im Einzelfall zu treffen. Zu den verschiedenen Arten der PV-Anlagen trug im Anschluss Frau Tanja Lovric von der Energie4Climate vor. Sie zeigte verschiedene Modelle, wie Glas-PV-Anlagen, Indachanlagen oder auch Solarziegel auf und erläuterte jeweils die Vor- und Nachteile. Im Anschluss zeigte Frau Dr. Claudia Euskirchen vom LVR an Beispielen, wie und wo PV-Anlagen an und in der Nähe von Denkmälern genehmigungsfähig sein können. Das Kriterium „Sichtbar aus dem öffentlichen Raum“ werde stets als erstes geprüft. Werde dieses verneint, stehe der Genehmigung nichts entgegen. Ansonsten müsse der Abwägungsprozess fortgesetzt und weitere Kriterien in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Eine Entscheidung könne stets nur im konkreten Einzelfall getroffen werden.

Internationaler Tag des Waldes: „Deutschland leistet mit nachhaltiger Forstwirtschaft Beitrag zum globalen Klimaschutz“

Düsseldorf, 21.03.2023. Anlässlich des „Internationalen Tag des Waldes“ fordern die Familienbetriebe Land und Forst, das Potential des Waldes als Klimaschützer durch eine nachhaltige Bewirtschaftung voll auszuschöpfen. „Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern bindet nicht nur CO2, sondern ersetzt auch klimaschädliche Baumaterialien und Energieträger,“ hebt der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst NRW Max v. Elverfeldt hervor. „Der Wald ist somit ein wahres Multitalent, denn zusätzlich zum ökologischen und ökonomischen Nutzen bietet er auch Raum für Erholung“ so v. Elverfeldt weiter.

Mit dem „Internationalen Tag des Waldes“, der jährlich am 21. März stattfindet, macht die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf ebendiese Relevanz der nachhaltigen Bewirtschaftung aufmerksam. Max v. Elverfeldt unterstreicht: „Global erleben wir den Verlust von Wäldern, während Deutschland weltweit für seine nachhaltige Forstwirtschaft beneidet wird.“ In Deutschland seien rund 80 Prozent des Waldes mit Nachhaltigkeitszertifikaten ausgezeichnet, weltweit nur 11 Prozent. „Es ist daher kontraproduktiv, in Deutschland weitere Waldflächen aus der Nutzung zu nehmen oder pauschal unter Schutz zu stellen, weil dadurch die Holzproduktion und Umweltprobleme nur exportiert werden.“ Vor diesem Hintergrund fordert der Verband ein Umdenken beim EU Green Deal, der auf eine weitere Extensivierung der heimischen Forstwirtschaft ziele. „Klimaschutz muss auch im Wald global gedacht werden“, so v. Elverfeldt.

In NRW leiden die Wälder unter der Dürre und der Borkenkäferkalamitäten der vergangenen Jahre. Hier gilt es nun klimaresiliente Wälder wieder aufzuforsten. Waldbesitzer müssen aktiv handeln und stabile Mischwälder pflanzen. Werden die Flächen lediglich sich selbst überlassen, wird es an der erforderlichen Vielfalt fehlen. Gerade in NRW wurde deutlich, dass der Wald auf der einen Seite Opfer des Klimawandels und auf der anderen Seite Klimaschützer Nr. 1  ist.

Die Familienbetriebe Land und Forst sind ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern, die mit ihren Betrieben für gut 50.000 Unternehmer, Mitarbeiter und Familienmitglieder stehen. Unsere Mitgliedsbetriebe tragen Verantwortung für rund 5 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Sie bewirtschaften ihre Flächen nachhaltig und denken in Generationen. Unser Ziel ist es, Mehrwert für unsere Gesellschaft zu schaffen und das Bewusstsein für die Anliegen von familiengeführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu stärken. Der Verband setzt sich daher für den Schutz des privaten Eigentums und die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum ein. Im ständigen Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit engagieren sich die Familienbetriebe Land und Forst für eine verantwortungsvolle und generationsgerechte Politik.

Pressemitteilung FabLF vom 21.03.2023

Jahreshauptversammlung am 09. Februar 2023

Am 09.02.2023 fand unsere Mitgliederversammlung auf Schloss Linnep statt. Ministerin Gorißen nahm sich Zeit, zu uns zu sprechen und berichtete über aktuelle Geschehnisse im Landwirtschaftsministerium. Sie habe sich zum Ziel gesetzt, die bäuerliche Landwirtschaft zu stärken, NRW müsse als starkes Agrarland weiterhin seinen Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten. Die Ausweisung der Roten Gebiete habe sie nicht verhindern können, da diese von der EU vorgegeben wurden. Das Ministerium arbeite aber weiterhin an Konzepten der Berechnung und Umsetzung. Die geplante Pflanzenschutzverordnung  der EU kritisierte sie scharf, diese gehe weit über das Ziel hinaus. Weiter führte sie zur Streitverkündung und deren Unvermeidbarkeit aus und ihrer Sicherheit, dass das Land im Kartellverfahren obsiegen und damit die Streitverkündung folgenlos bleiben werde. Sie berichtete vom geplanten 5-Punkte-Programm für den Wald und dass der Bau von WEA auf Kalamitäts- und Nadelholzflächen aber auch auf jungen Laubholzbeständen ermöglicht werden soll. PV im Wald erklärte sie demgegenüber eine klare Absage. Bezüglich einer Landeswaldprämie blieben ihre Aussagen vage. Es gebe nun die Bundeswaldprämie. Das Land könne möglicherweise Lücken schließen. Derzeit arbeite die Fachabteilung an dem Thema.

Regionalkreis Köln am 18.10.2022

Am 18.10.2022 tagte der Regionalkreis Köln auf dem Betrieb von Cornel Lindemann-Berk in Frechen. Nach der Besichtigung der Hackschnitzelheizung berichtete Gerolf Bücheler vom Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie e.V. über die rechtlichen Vorgaben zur Nutzung von Holzenergie. Hier stellen vor allem die Äußerungen des Umweltbundesamts, dass das Verbrennen von Holz nicht nachhaltig ist, und die zu erwartenden Vorgaben der EU Herausforderungen dar. Im Anschluß erklärte Andreas Schloßland vom Landesverband des Schornsteinfegerhandwerks anschaulich anhand von Beispielen, wie Holzöfen richtig genutzt werden und worauf bei Bau und Betrieb zu achten ist.

Regionalkreis Arnsberg am 07.09.2022

Auf dem Regionalkreis Arnsberg am 07.09.2022 berichtete MdL Heinrich Frieling von den Koalitionsverhandlungen und den Vorhaben der schwarz-grünen Koalition. Dort sei es in der Sache hart gewesen und beide Parteien hätten Zugeständnisse machen müssen. Er berichtete, dass die CDU weiter an einer Honorierung der CO2-Speicherleistung des Waldes festhalten will. Was den Bereich der Erneuerbaren Energien betreffe, sei man sich einig, den Wald zu öffnen, in erster Linie gelte es aber die Verfahren zu beschleunigen. Es sei auch eine große Novelle des LWaldG geplant. In der anschließenden Diskussion wurden Herrn Frieling verschiedene Anregungen mitgegeben, wie das temporäre Hochfahren der Biogasanlagen, die Abwehr der EU-PSM-Verordnung, dies auch vor dem Hintergrund, dass gerade in der Soester Börde der Vogelschutz unter dem Wegfall der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln leiden würde.

Regionalkreis Münster am 22.08.2022

Am 22.08.2022 tagte der Regionalkreis Münster in Selm. Dort zeigte Moritz Graf v. Hagen-Plettenberg den Campingplatz am Seepark Ternsche und berichtete über die Entstehung von Camping-Platz und Schwimmbad, behördlichen Vorgaben, personellem Einsatz und kreativen Ideen. Anschließend haben wir
uns zu den aktuellen Themen ausgetauscht. Hier wurde erneut deutlich, dass die Eintragung der Daten zur Grundsteuer bei vielen Betrieben Fragen aufwirft und die Formulare offensichtlich nicht alle Besonderheiten der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt.

Regionalkreis Köln am 14.06.2022

Am 14.06.2022 tagte der Regionalkreis Köln auf Schloss Herrnstein und widmete sich dem Thema Grundsteuer-Neuberechnung. Dazu trug Herr Felix Reimann von der wetreu Alfred Haupt KG umfangreich vor. Kompliziert wird es für die Betriebe, die in der Hofstelle neben Verwaltung und Mitarbeiterräumen wohnen und ggf. auch noch weitere Wohnungen vermieten. Diese fallen dann nicht mehr unter Land- und Forstwirtschaft. Der Eigentümer muss sich vorab die Nutzungsart seiner Flächen und Räumlichkeiten ansehen und diese in wirtschaftliche Einheiten unterteilen. Für diese Einheiten sind gesonderte Aktenzei-chen zu beantragen. Bisher sieht es so aus, als würden die Waldflächen überproportional im Wert steigen. Bezüglich der Befreiung von der Grundsteuer bleiben die §§ des GrdStG in Kraft. Eine Befreiung ist jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres zu beantragen.

Regionalkreis Düsseldorf am 09.06.2022

Am 09.06.2022 fand der Regionalkreis Düsseldorf auf Schloss Ossenberg statt. Nach einer Führung durch den Park von Schloß Ossenberg folgte der Vortrag von Herrn Elmar Brügger, Landwirtschaftskammer NRW, zu Anlagen zum Heizen und zur Erzeugung und Speicherung von Strom für die Eigennutzung. Es war ein interessanter Kurzüberblick zum Stand der Technik und zur Rentabilität von z.B. Holzheizungen, Wärmepumpen, BHKW, Photovoltaik, thermische Solarenergie und Stromspeicherung.

Windenergie im Wald: Fakten und Argumente

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen für den Klimaschutz und für die Energieversorgung zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands für Windenergie ausgewiesen werden. Eine zentrale Herausforderung ist hier die ausreichende Bereitstellung nutzbarer Flächen.

Der Wald und vor allem die in den letzten Jahren entstandenen Kahlflächen stellen einen potenziellen Standort für Windenergieanlagen dar. Hier gibt es viele Bedenken.

Wir haben das Argumentationspapier „Windenergie im Wald: Fakten und Argumente“ zusammengestellt. Wir zeigen darin auf der Grundlage sachlicher Argumentation die Vor- und Nachteile von Windenergie im Wald auf.

Windenergie im Wald_26.4.2022

 

 

Denkmalschutzgesetz NRW: Familienbetriebe Land und Forst begrüßen Modernisierung

Düsseldorf, 5. April 2022. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. „Die Novelle des 40 Jahre alten Gesetzes verspricht bei Denkmälern einfachere Abläufe und einen schnelleren Vollzug. Das ist wichtig, denn nur ein genutztes Denkmal bleibt auch erhalten. Nur Räume, die gelüftet und geheizt werden, setzen keinen Schimmel an“, erläutert Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst NRW e.V.

Elverfeldt begrüßt außerdem die Möglichkeit, künftig Erneuerbare Energien an Denkmälern anbringen zu können. „Natürlich wird niemand eine Photovoltaikanlage über dem Eingangsportal anbringen, aber auf dem Dach eines Nebengebäudes kann das durchaus Sinn machen, schließlich sind ein Großteil der schützenswerten Gebäude nicht als Denkmäler, sondern als Wirtschaftsgebäude errichtet worden.“ Besonders erfreulich sei, dass einfache wiederkehrende Instandhaltungsarbeiten zukünftig keiner Genehmigung vorab mehr bedürfen. Eine ordnungsgemäße Ausführung werde schon dadurch sichergestellt, dass die Denkmalbehörde die Arbeiten für die notwendige Steuerbescheinigung abnehmen müsse. Eine Gefahr für die Denkmäler durch das neue Gesetz sieht von Elverfeldt in seinem Umfeld nicht: „Wir bzw. unsere Vorfahren haben unsere Denkmäler bereits erhalten, als es noch gar kein Denkmalschutzgesetz gab, insofern gibt es keinen Grund, dies unter neuen gesetzlichen Regelungen nicht auch weiter zu tun.“

Über 80 Prozent der rd. 90.000 Denkmäler in NRW befinden sich im Privateigentum. Sie werden von ihren Eigentümern oft bereits seit Generationen gepflegt und erhalten und werden oftmals auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit sich Besucher an ihnen erfreuen können. Die Anforderungen an modernes Wohnen und Arbeiten sowie die zunehmend notwendige Ausrichtung auf Energieeffizienz bedingen zumeist einen hohen Renovierungs- und Instandsetzungsaufwand für die Denkmäler.

Pressemitteilung FabLF vom 05.04.2022

Podiumsdiskussion im Rahmen der Mitgliederversammlung am 15.02.2022

Auf unserer Mitgliederversammlung standen uns die Abgeordneten Bianca Winkelmann, Markus Diekhoff, André Stinka und Norwich Rüße bei der Podiumsdiskussion Rede und Antwort. Wir haben ähnliche Fragen als „Wahlprüfsteine“ an die Parteien geschickt. Dabei durften wir nur 8 Fragen mit maximal 300 Zeichen einreichen. Die Antworten der Parteien finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.

CDU_Wahlprüfsteine_FabLF_2022

FDP_Wahlprüfsteine_FabLF_2022

SPD_Wahlprüfsteine_FabLF_2022

Grüne_Wahlprüfsteine_FabLF_2022

 

Aktionsbündnis stellt Positionen zur Stärkung des ländlichen Raums vor

Elverfeldt: „Die großen Herausforderungen im Klima-, Natur- und Umweltschutz sind nur mit den Vertretern des ländlichen Raums zu lösen.“

Düsseldorf/Werl. 16. März 2022. Anlässlich des Politischen Waldbauerntages am heutigen Mittwoch in Werl hat das Aktionsbündnis Ländlicher Raum seine Positionen zur Landtagwahl vorgestellt. „Nur gemeinsam mit den Vertretern des ländlichen Raums können praktikable und zielführende Wege zur Bewältigung der großen Herausforderungen im Klima-, Natur- und Umweltschutz gefunden werden. Wir stehen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und erwarten, dass wir in die kommenden Debatten aktiv mit eingebunden werden“, betont Max v. Elverfeldt, der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst Nordrhein-Westfalen.

Die ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens decken mit ihren landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wäldern und Gewässern rund drei Viertel der Landesfläche ab. Sie leisten wichtige Beiträge zur Versorgung mit lokal erzeugten Nahrungsmitteln und Rohstoffen, bei der Bereitstellung regenerativer Energien, der Pflege und Aufrechterhaltung vielfältig gegliederter Natur- und Kulturlandschaften sowie zum Erhalt der Biodiversität durch abwechslungsreiche Lebensräume.

Im Mittelpunkt der Forderungen des Aktionsbündnisses an die Politik steht, die Anliegen des ländlichen Raumes bei politischen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen, kooperativen Lösungen bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen den Vorrang zu geben und das Eigentum an Grund und Boden zu schützen.
Positionspapier ALR

 

Denkmalschutzgesetz

Am 16.02.2022 wurde der neue Entwurf des Denkmalschutzgesetzes NRW in den Landtag eingebracht. Der Entwurf liegt uns vor und wir wurden zur Anhörung am 18.03.2022 eingeladen. In dem neuen Entwurf wurden einige unserer Forderungen aufgenommen. Die Energetische Sanierung und die Erneuerbaren Energien werden zwar in die Abwägung aufgenommen erhalten aber keinen größeren Wert. Besonders erfreulich ist aber, dass die Zuschuss-Förderung im bekannten Rahmen beibehalten wird und für das Jahr 2022 69,6 Mio € an Fördergeldern bereitgestellt wurden. Das ist eine enorme Steigerung und damit auch eine Anerkennung der Leistungen der privaten Denkmaleigentümer.

Stellungnahme vom 09.03.2022 zum Denkmalschutzgesetz

Wolfsverordnung NRW

Wir hatten die Möglichkeit, zur „Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf (Wolfsverordnung Nordrhein-Westfalen – WolfsVO NRW)“ eine Stellungnahme abzugeben. Die Verordnung regelt das Verscheuchen, Vergrämen und Entnehmen des Wolfes und lehnt sich dazu an die bereits gültige niedersächsische Verordnung an. In dem Entwurf sind auch Regelungen zur Entnahme von Wölfen im Interesse der Gesundheit von Menschen und zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden zu finden. Die Entnahme bleibt eine Einzelfallentscheidung, die beantragt werden muss.

Stellungnahme vom 14.02.2022 zur Wolfsverordnung

Jahreshauptversammlung am 15.02.2022

Wir freuen uns sehr, dass so viele Mitglieder zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung erschienen sind und mit uns einen interessanten und kurzweiligen Abend verbracht haben. Insbesondere die Podiumsdiskussion war sehr informativ und die Stimmung locker und fröhlich.

Einig waren sich die Parteien bei den Themen der Honorierung der Leistungen des Waldes, dass der Wald wiederaufgeforstet werden muss und die Waldbesitzer dazu finanzieller Unterstützung bedürfen und dass der Erholungsdruck auf den Ländlichen Raum kanalisiert werden muss. Zu letztem Punkt weiß die Politik aber auch keine Lösung. Dazu bedarf es der umweltpolitischen Bildung der Bevölkerung. Kontrovers wurde darüber diskutiert, ob und wie Biodiversität ein Wirtschaftszweig für Unternehmen darstellen kann und wo man sich Windenergieanlagen im Wald vorstellen kann. Dazu erstaunte Norwich Rüße von den Grünen, der durchaus auch Laubwald in Randlagen als Standorte sah. Zum Abschluss erklärten alle Abgeordneten, dass sie das Umweltministerium besetzen wollen. Bianca Winkelmann sieht den Ländlichen Raum als Kernthema, dazu gehören bezahlbarer Wohnraum, Infrastruktur vor Ort und die Umstellung der Nutztierhaltung, Andre Stinka legt den Fokus auf Wald, Landwirtschaft und Planungssicherheit, Markus Diekhoff würde als erste Handlung dafür sorgen, dass der Wolf geschossen werden darf, Norwich Rüße ließ seine ersten Handlungen offen und verwies darauf, dass einiges zu tun sei.

Wiederaufforstung – Familienbetriebe Land und Forst NRW begrüßen den Wegfall der Förderhöchstgrenze

Düsseldorf, 03.03.2022. Das Umweltministerium hat die Förderhöchstgrenze je Forstbetrieb für Maßnahmen zur Verkehrssicherung, der Anlage von Holzlagerplätzen und vor allem der Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen aufgehoben. Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst in NRW, Max von Elverfeldt, begrüßt dies ausdrücklich. „Die große Aufgabe der Wiederbewaldung der von Dürre und Borkenkäferbefall zerstörten Wälder kann nur gelingen, wenn jeder Hektar gefördert wird. Eine Begrenzung der Förderung je Eigentümer stand dieser Mammutaufgabe entgegen.“

Auch die vorgesehene Umstellung der Förderung auf pauschale Flächenzahlungen je Hektar Pflanzung steht er optimistisch gegenüber. Die Antragstellung werde enorm vereinfacht. Es müsse sich allerdings noch herausstellen, ob die Anforderungen, die an Baumarten und Mischung gestellt werden, der Praxis entsprechen und ob die Richtlinie auch in der Umsetzung tatsächlich einfacher wird. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW e.V. werden dies konstruktiv begleiten.

Pressemitteilung FabLF vom 03.03.2022

 

 

 

Landesnaturschutzgesetz NRW

Am 04.10.2021 fand die Anhörung zum Änderungsgesetz des LNatSchG statt. Wir haben vorab eine Stellungnahme abgegeben, in der wir auch deutlich gemacht haben, dass wir die vorgenommenen Änderungen für nicht ausreichend halten. In der Anhörung kamen wir viel zu Wort und konnten dazu ausführen, dass wir uns ein innovativeres Ausgleichssystem wünschen, dass Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen miteinander kombiniert werden sollen, dass Ökopunkte vereinheitlicht werden und prioritär genutzt werden sollen und dass nicht nur die Land- und Forstwirtschaft, sondern auch die Kommunen Maßnahmen zum Artenschutz ergreifen müssen.

Stellungnahme zum LNatSchG NRW

Windenergie

In unserem Mitgliederkreis wurde vielfach das Interesse am Bau von Windenergieanlagen auf den vom Borkenkäfer betroffenen Kalamitätsflächen geäußert. In unserer Landesregierung wird Windenergie im Wald derzeit sehr restriktiv bewertet, die FDP lehnt sie ausdrücklich ab. Um den Ausbau der Windenergie in NRW zu unterstützen, haben wir anliegendes Papier entworfen, das wir Ihnen zur Information zur Verfügung stellen. Nutzen Sie die Inhalte gerne, um – auch im nahenden Landtagswahlkampf – Entscheider und Politiker vor Ort für das Thema zu sensibilisieren.

210624_Fablf_Positionspapier WEA_Wald

Wälder sind von existenzieller Bedeutung für den Klimaschutz

Umweltministerkonferenz: Drei Viertel der Bevölkerung für Honorierung der CO2-Speicherleistung des Waldes

Düsseldorf/Berlin 20.04.2021. Anlässlich der Umweltministerkonferenz vom 21.-23. April 2021 heben die AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst die Klimaschutzleistung ihrer Wälder hervor und erneuern ihre Forderung nach einer Honorierung der CO2-Speicherleistung. „Als größter CO2-Senker überhaupt ist die Forstwirtschaft «Stakeholder Nr.1» in Sachen Klimaschutz des Landes“, sagten Hans-Georg von der Marwitz und Max von Elverfeldt, Vorsitzende der beiden Verbände. Deutschlands Wälder speichern 58 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Zusätzlich werden durch Holzverwendung und Substitutionen jedes Jahr weitere 69 Millionen Tonnen CO2 gebunden.
Die Waldbesitzerverbände warnen mit Blick auf die ambitionierten nationalen und europäischen Klimaziele: „Unsere Wälder sind von existenzieller Bedeutung als Sauerstofflieferant und Klimaschützer. Es handelt sich daher um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, unsere Wälder mit Blick auf die kommenden Generationen zu stabilisieren“, so die beiden Vorsitzenden.
Der Wald bindet dabei nicht nur CO2, auch als Ökosystem ist er ein wahres Multitalent: Wälder sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Der Wald ist Erholungsort, er produziert Sauerstoff, er ist Wasserspeicher, und er besitzt die Eigenschaft, der Atmosphäre durch Photosynthese CO2 zu entziehen und dieses in seinem Holz zu binden. Ein nachhaltig bewirtschafteter, wachsender Wald bindet jährlich bis zu acht Tonnen CO2 pro Hektar; dies entspricht der Pro-Kopf-Emission pro Jahr und Einwohner in Deutschland.
Für die Honorierung der Klimaschutzleistung liegt bereits ein schlüssiges Modell auf dem Tisch, so die Vertreter der privaten wie kommunalen Waldbesitzer. Es orientiert sich an dem stofflichen Anteil des zuwachsenden Holzes, der nicht energetisch genutzt wird. Mit dem festgelegten CO2-Preis von anfänglich 25 Euro würde die Klimaleistungsprämie danach 112,50 Euro pro Jahr und Hektar betragen. Gemessen am Finanzplan der Bundesregierung, der 26,8 Milliarden Euro an Klimaschutzinvestitionen aus dem Energie- und Klimafonds vorsieht, entspricht die Forderung der Waldeigentümer – bezogen auf 11,4 Mio. Hektar Wald in Deutschland – nicht einmal fünf Prozent dieser Investitionen, so die beiden Vorsitzenden.

In einer aktuellen, repräsentativen Yougov-Umfrage sehen 93 Prozent der Deutschen im Wald einen wichtigen Baustein für mehr Klimaschutz; 76 Prozent sprechen sich für eine dauerhafte Unterstützung des Waldes und seiner Bewirtschafter aus Mitteln des neuen Energie- und Klimafonds (EKF) aus.

Weitere Informationen und Bildmaterial finden Sie unter: www.wald-ist-klimaschützer.de

Pressemitteilung FabLF und AGDW vom 20.04.2021

Baugesetzbuch

Im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen des MHKBG wird der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung auf 1.000 m festgesetzt. Dies gilt für innerhalb im Zusammenhang bebaute Ortsteile, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind und in zulässigerweise errichteter zusammenhängender Bebauung mit mindestens zehn Wohngebäuden im Außenbereich. Der Abstand bemisst sich von der Mitte des Mastfußes bis zum nächstgelegenen Wohngebäude. Die Regelung gilt nicht für vor dem 21.12.2020 beantragte Anlagen. Für wirksame Flächennutzungshöhe bleibt es bei der 3fachen Anlagenhöhe.

Stellungnahme zum Baugesetzbuch vom 25.01.2021

Wald ist Klimaschützer Nr. 1 – Drei Viertel der Bevölkerung befürworten eine Vergütung der CO2-Speicherleistung des Waldes

Berlin, Düsseldorf 18.03.2021. Anlässlich des 50. „Internationalen Tag des Waldes“ am 21. März stellen die AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage vor. Danach sprechen sich 76 Prozent der Bevölkerung für eine dauerhafte Unterstützung des Waldes und seiner Bewirtschafter aus Mitteln des neuen Energie- und Klimafonds (EKF) aus. „Der Wald speichert rund 14 Prozent der bundesdeutschen CO2-Emissionen und ist damit der Klimaschützer Nr. 1“, sagten die beiden Vorsitzenden Hans-Georg von der Marwitz und Max von Elverfeldt.

Klimaresilienter Waldaufbau muss im Focus stehen
„Das Ergebnis dieser Umfrage bestärkt uns in unserem Einsatz für eine Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes und seiner Bewirtschafter“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. Sein Verband setzt sich im Rahmen der bundesweiten Kampagne „Wald ist Klimaschützer“ für diese Honorierung ein. Der Hintergrund: Die Verursacher von CO2-Emissionen zahlen seit dem 1. Januar 2021 25 Euro pro Tonne CO2 in den Energie- und Klimafonds ein. „Wälder sind die Lebensgrundlage unserer Gesellschaft. Es handelt sich daher um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Wälder mit Blick auf die kommenden Generationen klimastabil umzubauen“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer.

93 Prozent der Deutschen sehen im Wald einen wichtigen Baustein für mehr Klimaschutz
Der Wald in Deutschland speichert rund 127 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. 93 Prozent der Befragten stufen ihn daher als wichtigen Baustein für den Klimaschutz ein; für 83 Prozent der Befragten ist der Klimaschutz grundsätzlich ein wichtiges oder sehr wichtiges Thema. Daher der gemeinsame Appell der beiden Verbände: „Der Wald ist systemrelevant. Um unsere Wälder angesichts des Klimawandels für die Gesellschaft langfristig stabilisieren und um den nachhaltigen Rohstoff Holz weiterhin zur Verfügung stellen zu können, müssen wir jetzt in ein Vergütungssystem einsteigen, das die Klimaschutzleistung der Wälder honoriert.“

Multitalent Wald bindet jährlich acht Tonnen CO2 pro Hektar
Der Wald bindet nicht nur CO2, auch als Ökosystem ist er ein wahres Multitalent: Wälder sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Der Wald ist Erholungsort, er produziert Sauerstoff, er ist Wasserspeicher, und er besitzt die Eigenschaft, der Atmosphäre durch Photosynthese CO2 zu entziehen und dieses in seinem Holz zu binden. Ein nachhaltig bewirtschafteter, wachsender Wald bindet jährlich bis zu acht Tonnen CO2 pro Hektar; dies entspricht der Pro-Kopf-Emission pro Jahr und Einwohner in Deutschland.

Ein schlüssiges Honorierungsmodell liegt bereits vor
Für die Honorierung der Klimaschutzleistung liegt bereits ein schlüssiges Modell auf dem Tisch. Es orientiert sich an dem stofflichen Anteil des zuwachsenden Holzes, der nicht energetisch genutzt wird. Mit dem festgelegten CO2-Preis von anfänglich 25 Euro würde die Klimaleistungsprämie danach 112,50 Euro pro Jahr und Hektar betragen. Gemessen am Finanzplan der Bundesregierung, der 26,8 Mrd. Euro Klimainvestitionen aus dem Energie- und Klimafonds vorsieht, entspricht die Forderung der Waldeigentümer – bezogen auf 11,4 Mio. Hektar Wald in Deutschland – nicht einmal fünf Prozent dieser Klimainvestitionen, so die beiden Vorsitzenden.

Hinweis zur Umfrage:
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.018 Personen zwischen dem 05.03.2021 und 08.03.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Pressemitteilung FabLF und AGDW vom 18.03.2021