Geplanter Gesetzesentwurf bedroht Planbarkeit und Investitionen in die Energiewende
Düsseldorf, 30. Januar 2025. Der am 30.01.2025 im Landtag beratende Antrag zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen verunsichert Landeigentümer und Investoren. Danach sollen Vorhaben zur Windenergienutzung außerhalb der in den Regionalplänen zukünftig vorgesehenen Windenergiegebiete die Genehmigungen verweigert werden können. Dieses Verbot gilt für alle Anträge, soweit für diese nicht bereits seit 10 Monaten eine Vollständigkeitserklärung vorliegt. Ein Zubau außerhalb der avisierten Windenergiegebiete laufe der gewünschten Konzentrationswirkung entgegen.
Der Gesetzesentwurf sorgt für erhebliche Verunsicherung bei den Betroffenen und untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen. Die bisher gültige Regelung gemäß § 35 Baugesetzbuch wird ausgehebelt und mit der vorgesehenen Rückwirkung gehen bisher getätigte Investitionen für Genehmigungen verloren.
„Wir haben Verständnis, dass die Flächenplanungen für Windenergie vor Ort gesteuert werden müssen. Flächeneigentümer und Investoren haben im Vertrauen auf die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen allerdings vielerorts bereits erhebliche vor allem finanzielle Vorleistungen erbracht. Diese Vertrauensbasis darf nicht zerstört werden“, betont Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst NRW. „Eine solch einschneidende Regelung darf maximal ab Inkrafttreten Wirkung entfalten. Flächeneigentümer leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende, indem sie ihre Grundstücke für den Ausbau erneuerbarer Energien bereitstellen. Ohne Verlässlichkeit und Planbarkeit gerät dieser Einsatz jedoch ins Wanken.“
Die Familienbetriebe Land und Forst NRW fordern, dass vollständige Anträge weiterhin sorgsam geprüft werden. Zudem sollten die beantragten Standorte, soweit möglich, in die Regionalplanung übernommen werden, um einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW zu gewährleisten.