Regionalkreis Köln am 14.06.2022

Am 14.06.2022 tagte der Regionalkreis Köln auf Schloss Herrnstein und widmete sich dem Thema Grundsteuer-Neuberechnung. Dazu trug Herr Felix Reimann von der wetreu Alfred Haupt KG umfangreich vor. Kompliziert wird es für die Betriebe, die in der Hofstelle neben Verwaltung und Mitarbeiterräumen wohnen und ggf. auch noch weitere Wohnungen vermieten. Diese fallen dann nicht mehr unter Land- und Forstwirtschaft. Der Eigentümer muss sich vorab die Nutzungsart seiner Flächen und Räumlichkeiten ansehen und diese in wirtschaftliche Einheiten unterteilen. Für diese Einheiten sind gesonderte Aktenzei-chen zu beantragen. Bisher sieht es so aus, als würden die Waldflächen überproportional im Wert steigen. Bezüglich der Befreiung von der Grundsteuer bleiben die §§ des GrdStG in Kraft. Eine Befreiung ist jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres zu beantragen.