Am 12.07.2026 wurden wir als Sachverständige zur Anhörung eingeladen und durften vorab erneut schriftlich Stellung nehmen. Eine unsere Kernforderungen ist, die Reduzierung der Vorkaufsberechtigten auf die Bundesregelung, damit würden Naturschutzvereinigungen entfallen. Zudem fordern wir eine Nutzung der Ersatzgelder für die Wiederaufforstung von Flächen, dem ist der Gesetzesentwurf bereits nachgekommen.
Stellungnahme zur Anhörung zum Landesnaturschutzgesetz vom 02.07.2026
