Denkmalseminar am 27.04.2023

Am 26.04.2023 fand unser Denkmalseminar in Schloss Wendlinghausen statt. Zu Beginn berichtete Ina Hanemann aus dem Bauministerium über die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes und das erste Jahr der Anwendung. Sie stellte fest, dass es in vielen Unteren Denkmalbehörden noch an Mut fehle, selbständig zu handeln, die Landesdenkmalämter aber weiterhin mit Rat zur Seite stünden. Bei Instandsetzungsarbeiten müsse die UDB die Entscheidung treffen, ob es sich um „kleine Instandsetzungsarbeiten“ nach § 9 DSchG handelt, die dann ohne Genehmigung erfolgen könnten. Der Denkmaleigentümer müsse sich aber auch bewusst sein, dass er diese ohne Genehmigung nicht steuerlich geltend machen könne. Auch die Abwägung zugunsten der erneuerbaren Energien obliege der UDB und sei stets im Einzelfall zu treffen. Zu den verschiedenen Arten der PV-Anlagen trug im Anschluss Frau Tanja Lovric von der Energie4Climate vor. Sie zeigte verschiedene Modelle, wie Glas-PV-Anlagen, Indachanlagen oder auch Solarziegel auf und erläuterte jeweils die Vor- und Nachteile. Im Anschluss zeigte Frau Dr. Claudia Euskirchen vom LVR an Beispielen, wie und wo PV-Anlagen an und in der Nähe von Denkmälern genehmigungsfähig sein können. Das Kriterium „Sichtbar aus dem öffentlichen Raum“ werde stets als erstes geprüft. Werde dieses verneint, stehe der Genehmigung nichts entgegen. Ansonsten müsse der Abwägungsprozess fortgesetzt und weitere Kriterien in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Eine Entscheidung könne stets nur im konkreten Einzelfall getroffen werden.