Landesentwicklungsplan NRW

Die erste Überarbeitung des Landesentwicklungsplans liegt uns zur Stellungnahme vor. Dieser bezieht sich auf den Bereich der Erneuerbaren Energien. So wird der 1.500 m Abstand von WEA zu Wohnbebauung ersatzlos gestrichen. Nadelwälder und insbesondere Kalamitätsflächen werden für Windenergie geöffnet. Freiflächenphotovoltaik wird entlang von Verkehrswegen zugelassen, ebenfalls sollen Floating-PV und Agri-PV möglich sein. Ein guter Schritt in die richtige Richtung, aber es besteht noch Nachbesserungsbedarf.
Stellungnahme vom 28.07.2023