Wir hatten die Möglichkeit, zur „Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf (Wolfsverordnung Nordrhein-Westfalen – WolfsVO NRW)“ eine Stellungnahme abzugeben. Die Verordnung regelt das Verscheuchen, Vergrämen und Entnehmen des Wolfes und lehnt sich dazu an die bereits gültige niedersächsische Verordnung an. In dem Entwurf sind auch Regelungen zur Entnahme von Wölfen im Interesse der Gesundheit von Menschen und zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden zu finden. Die Entnahme bleibt eine Einzelfallentscheidung, die beantragt werden muss.