Am 16.02.2022 wurde der neue Entwurf des Denkmalschutzgesetzes NRW in den Landtag eingebracht. Der Entwurf liegt uns vor und wir wurden zur Anhörung am 18.03.2022 eingeladen. In dem neuen Entwurf wurden einige unserer Forderungen aufgenommen. Die Energetische Sanierung und die Erneuerbaren Energien werden zwar in die Abwägung aufgenommen erhalten aber keinen größeren Wert. Besonders erfreulich ist aber, dass die Zuschuss-Förderung im bekannten Rahmen beibehalten wird und für das Jahr 2022 69,6 Mio € an Fördergeldern bereitgestellt wurden. Das ist eine enorme Steigerung und damit auch eine Anerkennung der Leistungen der privaten Denkmaleigentümer.