Das Landeskabinett hat am 3. März 2020 den Entwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ verabschiedet. Im Kern geht es dabei um die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung für Hausanschlüsse für häusliches Abwasser, aber begründete Verdachtsfälle verlangen auch weiterhin sofortiges Handeln. Industrielle oder gewerbliche Abwasseranlagen müssen auch fortan turnusmäßig überprüft werden. Wir haben eine Stellungnahme abgegeben.