Am 04.11.2015 wurde der Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) in einem gemeinsamen Runderlass von MKULNV, Bauministerium und Staatskanzlei veröffentlicht. Wir hatten die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben, von der wir Gebrauch gemacht haben. Der WEA-Erlass soll in erster Linie die Bewilligungspraxis vereinheitlichen und vereinfachen. Positiv ist, dass die Höhenbegrenzungen fallen sollen und die „Verhinderungsplanung“ der Kommunen erschwert wird, sowie die bevorzugte Planung von Anlagen entlang von Infrastrukturtrassen. Ebenfalls positiv ist, dass die zu leistende Sicherheit auf 6,5 % der Gesamtinvestitionskosten festgelegt wird. Dies erspart dem Flächeneigentümer die Diskussion mit Banken und Projektierern.