Familienbetriebe Land und Forst NRW unterstützen Forderung nach Zeitaufschub bei der Düngeverordnung

Münster/Düsseldorf, 04.04.2019. Die Familienbetriebe Land und Forst NRW unterstützen die Forderung von Politikern insbesondere der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, eine Nachschärfung der Düngeverordnung auf EU-Ebene bis 2020 zu verschieben. Die Agrarpolitiker hätten sich an die CDU/CSU-Abgeordneten im Europaparlament gewandt und diese um Unterstützung gebeten. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag seien vor einer erneuten Novellierung der Düngeverordnung die Ergebnisse des nächsten Nitratberichts abzuwarten, so die Forderung. Bis zum Vorliegen dieses Berichts seien neue Maßnahmen auszusetzen und die bereits 2017 verschärfte Düngeverordnung müsse erstmal wirken können.

Dazu Max von Elverfeldt, der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst in NRW bei der Kundgebung in Münster: „Natürlich muss Deutschland den EU-Vorgaben gerecht werden. Es dürfe aber keine Benachteiligung gegenüber anderen Mitgliedstaaten eintreten, die teils ganz andere und wesentlich niedrigere Grenzwerte bei der Düngeverordnung haben. In einer inzwischen auch europaweit integrierten Landwirtschaft müsse gleiches Recht für alle gelten“. Diese einheitlichen Regeln gilt es in den kommenden zwei Jahren herzustellen, so Elverfeldt.

Pressemitteilung FabLF vom 04.04.2019