Uns liegt der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes vor. Wir haben eine Stellungnahme abgegeben. Am 10.06.2020 fand die Anhörung des Ministeriums als Videokonferenz statt. Dort wurde erläutert, dass die Regelungen des Gewässerrandstreifens reduziert werden konnten, da diese nun in der Landesdüngeverordnung geregelt seien. Erfreulich ist, dass das Vorkaufsrecht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, komplett gestrichen werden soll. Unsere Forderung, bei der Umlage die Waldflächen gegenüber sonstigen Freiflächen zu privilegieren wurde leider nicht umgesetzt.